Ansprüche stellen ist nicht schwer, Ansprüche befriedigen dagegen sehr.
Frei nach Wilhelm Busch

iswa
Initiative zum Schutz weisungsgebunden Arbeitender

Hausadresse siehe Impressum, E-Mail iswaphon@foni.net

Die iswa stellt im Gegensatz zu den Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen so lange vor das Geld, wie nicht mit missbräuchlicher Absicht übertrieben wird oder gezielt Billiglöhnerei bekämpft werden muss. Im Fall von Diskussionen um Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnausgleich muss die iswa indes die missliche Gesetzeslage hinnehmen, die die Rentenversicherungsbeiträge (und damit die Renten) an die Löhne bindet und somit schon Mittelverdienende zu Forderungen nach Lohnausgleich zwecks bloßer Abwehr von Hunger im Rentenalter zwingt. In Anlehnung an den modischen Begriff des kundenorientierten Dienstleisters kann ein iswa -Aktivist sich als ein dienstleisterorientierter Kunde bezeichnen, weil er ein Herz für Diejenigen hat, die ohne eigenes Entscheidungs-, Verstands- und Gewissensrecht fremde Ansprüche befriedigen müssen. Der größte Schwerpunkt liegt auf der Kritik an der Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit (NWFA) in Wirtschaftsbranchen, gefolgt vom Vorweihnachtsstress. Das Politikum der iswa nennt sich Arbeitnehmerschutz (ANS). Die iswa distanziert sich von den oft gehörten Behauptungen, das Politikum habe mit der linksextremen Wirtschaftsordnung des Kommunismus zu tun oder unterstütze eine solche.

- - - 16.-21. Februar regional unterschiedlich liegende Faschingspause. Siehe hierunter unter "Tagzeiten" - - -


Theorie-Dokumente
Alphabetische Reihenfolge

ANS-bues.htm - Übersicht der Branchen nach der Akzeptabilität der NWFA, gehört zum ersten Grundaspekt des Arbeitnehmerschutzes

ANS-defi.htm - Definition des Begriffes Arbeitnehmerschutz in seinen fünf Grundaspekten

Feiertag.htm - Gedanken zu Möglichkeiten für Moslems, in Wirtschaftsbranchen an christlichen Feiertagen gegen Freizeitausgleich an islamischen Feiertagen zu arbeiten

Flugi.doc - eine Werbeflyer-Vorlage der iswa zum Herunterladen, Zuschneiden und Verbreiten (Winword 97, Schriftart Tahoma)

Gesetze.htm - Kapitalistische Lebens- oder Einbildungsregeln. Ein Ratespiel

Infarkte.htm - Es weihnachtet sehr. Gedanken zum Stress. Der Anstandswauwau und andere "persönliche" Gesten (Dezember 2001)

Rauries.htm - Der Große Rausch- und Rieselangriff oder der Psychoterror der Werbung. Je aggressiver die Werbung, desto gesättigter der Markt. Zum 5. Grundaspekt des Arbeitnehmerschutzes

Schuesse.htm - Die gängigsten Schnell-, Quer- und Danebenschüsse der iswa -Gegner und die Antworten darauf

Schlacht.htm - Originalwortlaut einer Mailschlacht eines iswa -Aktivisten mit einem konsumterrorbewussten Arbeitskollegen

Xmas.htm - "Lasse Weihnachten nie von einer Werbeagentur planen!" Ein grün gespicktes Blatt zum Totlachen - oder zum Heulen, wie man's nimmt


Praxis-Dokumente
Alphabetische Reihenfolge

ANS-Mkbl.htm - Das Antikonsumterror-Gesetz der iswa sprich das Arbeitnehmerschutz-Merkblatt. Verhaltensvorschläge zum Ausstieg aus dem rücksichtslosen Dienstleistungs-Totalkonsum. Schwerpunkt Vorweihnachtsstress: "Macht nicht mit beim Weihnachts-Konsumterror", doch auch ganzjährig gültige Vorschläge (ab Nr. 18)

Beanstdg.htm - Liste der Firmen, die wegen Verstößen gegen Arbeitnehmerschutz oder artverwandte Aspekte unangenehm aufgefallen sind und daher die iswa nicht bewerben dürfen

Huhnhase.htm - Es ostert sehr, die Hasen legen Eier. Was Weihnachten für die Menschen, ist Ostern für die Hühner, und Verkäufer(inne)n wird das viertägige Osterwochenende ohne Not vorenthalten

Jubilaum.htm - Rückblick auf seit Oktober 1980 praktizierten, entbehrungsfreien Arbeitnehmerschutz im eigenen Haushalt. Auszug aus dem Manuskript einer Sendung im FRS vom 1. November 2005

Kleber.doc - Vorlage für Aufkleber zB zur Kennzeichnung von iswa -Haushalten am Briefkasten (Winword, Schriften Tahoma und Bookman Old Style fett kursiv, Etiketten Herma 4360 oder Zweckform 3475, 70x36 mm auf Tafeln zu 24 Stück).

Notizen.htm - Nachrichten aus dem iswa -Alltag


Die iswa -Tagzeiten

Die Initiative zum Schutz weisungsgebunden Arbeitender (iswa) unterscheidet im Sinne des ersten Grundaspektes des Arbeitnehmerschutzes zwei Tagzeiten als akzeptierte Arbeits- und Betriebszeiten in Wirtschaftsbranchen.

Gewerbetagzeit (GTZ) ist Mo-Fr 8-16 Uhr. Kleinere Abweichungen zur Entflechtung des Berufsverkehres in den Ballungsgebieten und/oder Anpassung an den Fahrplan des örtlichen ÖPNV werden akzeptiert. Öffnungszeiten (Zutritts- und Erreichbarkeitszeiten für Betriebsfremde) sollen zum Schutz vor wettbewerblichem Missbrauch dagegen nicht variabel sein

Einzelhandelstagzeit (ETZ) ist Mo-Fr 8-18 Uhr. Arbeit hinter verschlossenen Ladentüren wird außerhalb der ETZ nur im Lebensmittel-Frischgutbereich zur Qualitätserhaltung und in Tier- und Pflanzenhandlungen im Rahmen naturgegebener Notwendigkeiten akzeptiert

An Feiertagen gibt es keine GTZ und ETZ. Zusätzlich zu den geltenden Tagen* sind seit 1994 ersatzlos abgeschaffte Feiertage als Nichtkonsumtage einzuhalten, da die ersatzlose Abschaffung von Feiertagen den Prozess der Marktsättigung beschleunigt und das Kulturleben schädigt. Derzeit betrifft dies den Buß- und Bettag. An dem in der Faschingszeit regional unterschiedlich liegenden Halbfeiertag enden beide Tagzeiten um 12 Uhr, weshalb Wirtschaftsdienste mit mehrtägigem Nachlauf (zB Briefpost und bargeldloser Zahlungsverkehr) mit Vorsicht zu genießen sind. Die Akzeptanz der iswa gegenüber Erwerbsarbeit in Wirtschafts- und weltlichen Kulturbranchen in der Jahresschlusswoche (Hl. Abend bis Neujahr je einschließlich), in letzteren auch am Osterwochenende, ist stark eingeschränkt (siehe Merkblatt, VV 10 und 15). Zu Arbeit in Wirtschaftsbranchen an kirchlichen Feiertagen durch Angehörige anderer Religionsgruppen befindet sich ein separates Blatt im Ordner

_________
*
Neujahr, Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag, Allerheiligen, Hl. Abend, 1. und 2. Weihnachtstag, Silvester sowie die Nationalfeiertage (A 26. Okt., CH 1. August, D 3. Oktober, L 23. Juni). In überregional vernetzten Wirtschaftsdiensten wie Bankgewerbe, elektronischer Zahlungsverkehr und Güterfernverkehr sind grundsätzlich auch die nicht bundeseinheitlichen Feiertage bundesweit als Nichtkonsumtage einzuhalten


Titelblatt letztmals aktualisiert am 20. Januar 2012