Verwaltungsorganisation
Maßnahmen, durch die
Aufgaben
Menschen und
Mittel
unter
- rationalen (vernünftigen, planvollen und methodischen)
- rationellen (zweckmäßigen, wirtschaftlichen und erfolgreichen)
Gesichtspunkten verknüpft werden.
Ziel ist, Aufgaben der Verwaltung optimal, d.h. bestmöglich zu erfüllen.
Die Organisation schafft hierfür die Rahmenbedingungen
Ziele:
rechtmäßige (nach Gesetz (Art. 20 GG))
zweckmäßige (sinnvoll, wie es der Aufgabenstellung entspricht)
einfache
schnelle
sparsame und wirtschaftliche , also bürgernahe, bürgerfreundliche (z.B. angemessene Öffnungszeiten)
AUFGABENERFÜLLUNG
Elemente der Verwaltungsorganisation
Aufgaben
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Gebäude, Räume, Sachmittel
Informationstechnik
Zeit
Information
Verwaltungsorganisation
Aufbauorganisation (institutionelle Organisation)
Ablauforganisation (funktionelle Organisation)
Organisationsmittel
Organisationspläne
Aufgabengliederungsplan
Verwaltungsgliederungsplan
Geschäftsverteilungsplan
Stellenplan
Produktplan
Anweisungen
Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung
Spezielle Dienst- und Geschäftsanweisungen
Alle Gemeinden haben Organisationshoheit, da es dafür meist keine speziellen Gesetze gibt (Artikel 28 GG)
Organisationshoheit
Selbstverwaltungsgarantie (Art 28 GG)
Selbstverwaltungsgarantie (Art. 46 LV-SH)
Selbstverwaltungsgarantie ( §1 GO-SH)
Allzuständigkeit (§2 GO-SH)
Verwaltungsleitende Organe
|
Körperschaft |
§§ |
Organe |
|---|---|---|
|
Gemeinde |
§55 GO |
BürgermeisterIn |
|
Stadt |
§ 65 (1) S. 1 Go |
BürgermeisterIn |
|
Kreis |
§ 51 KrO |
Landrat, Landrätin |
|
Amt |
§ 12 AO |
AmtsvorsteherIn |
|
Zweckverbände |
§ 11 GKZ |
VerbandsvorsteherIn |
Organisation (Abgrenzung vom Kommunalrecht)
äußere Organisation (befaßt sich mit den Organen) - innere Organisation
Aufgaben der Gemeinde
weisungsfreie Aufgaben: (prüft die Kommunalaufsicht)
Pflichtige Aufgaben: z.B. Schulen, Straßen, Kindergärten, Brandschutz)
freiwillige Aufgaben: z.B. Bücherei, Schwimmhalle, Museum..
weisungsgebundene Aufgaben: (prüft die Fachaufsicht))
z.B. Ordnungsangelegenheiten, Standesamt, Bauaufsicht
Außerdem: bei Kreisen ist der Landrat allgemeine untere Landesbehörde (§ 3 Allgemeine untere Landesbehöde)
Verwaltungssysteme:
nummerische
alphabetische (Personalakten, Steuerakten)
zeitlich
geographisch
Dezimalklassifizierungssystem
Grundlagen für Organisationspläne:
Einheitsgliederungsplan von 1937 vom Dt. Gemeindetag
KGST-Modell von 1967 bis 1979
Der Einheitsgliederungsplan
Dieser ist 1937 vom Deutschen Gemeindetag herausgegeben und den Gemeinden als Grundlage für die Verwaltungsorganisation empfohlen worden.
Dieser Plan gliedert die in der kommunalen Gemeinde anfallenden Aufgaben unter Verwendung des Zehnersystems (Dezimalklassifikation) in zehn Hauptaufgabengruppen.
Aus den Hauptaufgabengruppen entstehen die Aufgabengruppen , indem an die Ziffer der Hauptaufgabengruppen eine weitere Ziffer von 0-9 angefügt wird. In gleicher Weise werden innerhalb der Aufgabengruppe die Aufgabenuntergruppen gebildet.
Hauptaufgabengruppen:
0 Allgemeine Verwaltung
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2 Schulen
3 Kultur
4 Soziale Aufgaben
5 Gesundheitswesen
6 Bau- und Wohnungswesen
7 Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung
8 Wirtschaftliche Unternehmen
9 Finanzen und Steuern
Aufgabengruppen (Beispiele)
0 Allgemeine Verwaltung
00 Verfassung
01 Innere Organisation
02 Sachverwaltung
03 Personalverwaltung
04 Weisungsangelegenheiten
05 Weisungsfreie Angelegenheiten
06 Rechnungsprüfungswesen
Aufgabenuntergruppen (Beispiele)
01 Innere Organisation
010 Verwaltungsgliederung
011 Geschäfts- und Dienstverteilung
012 Geschäftsordnung
013 Aktenordnung / Aktenplan
014 Dienstanweisungen
Das Zehnersystem (dekadisches System) wurde auch bei der Gliederung und Gruppierung des Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände nach den Ausführungsvorschriften zur GemHVO in der jeweils geltenden Fassung berücksichtigt. Der Gliederungsplan ist in 10 Einzelpläne (0-9) eingeteilt. Der Inhalt und die Bezeichnungen stimmen jedoch mit den Hauptaufgabengruppen des Einheitsgliederungsplanes nicht ganz überein. Die Einzelpläne sind Abschnitte, in einigen Fällen auch in Unterabschnitte unterteilt.
Aufgabengliederungplan
|
1. Allgemeine Verwaltungsaufgaben |
2. Finanzen |
3. Recht Sicherheit und Ordnung |
4. Schule und Kultur |
|---|---|---|---|
|
10 Zentrale Verw. 11 Personal 12 Statistik und Wahlen 13 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 14 Rechnungsprüfung
|
20 Kämmerei 21 Kasse 22 Steuern 23 Liegenschaften 24 Verteidigungslasten
|
30 Recht 32 Sicherheit u. Ordnung 33 Einwohner- und Meldewesen 34 Personenstand 35 Sozialversicherung 37 Feuerschutz 38 Zivilschutz |
40 Schulen 41 Kultur 42 Bibliothek 43 Weiterbildung 44 Musikschule 45 Museen 46 Theater 47 Archiv |
|
5. Soziales, Jugend und Sport |
6. Bauwesen |
7. Öffentliche Einrichtungen |
8. Wirtschaft und Verkehr |
|
50 Soziales 51 Jugend 52 Sport 53 Gesundheit 54 Krankenhaus 55 Lastenausgleich |
60 Bauverwaltung 61 Stadtplanung 62 Vermessung und Kataster 63 Bauordnung 64 Wohnungsbauförderung 65 Hochbau 66 Tiefbau 67 Grünflächen |
70 Stadtreinigung 71 Schlacht- und Viehhof 72 Märkte |
80 Wirtschafts- und Verkehrsförderung 81 Wirtschaftliche Betätigung 82 Forsten |
Auszug aus dem KGST Modell Aufgabengliederungsplan
Aufgabengruppe 11 Personal
Federführung bei der Personalbedarfsplanung
Personalbeschaffung
Personaleinsatz
Personalangelegenheiten der MitarbeiterInnen insbesondere:
- Einstellung, Ernennung, Höhergruppierung, Beförderung, Kündigung
- Bezahlung und Versorgung, Sozialversicherung
- Beihilfen, Reisekosten, Umzugskosten
u.s.w.
Verwaltungsgliederungsplan
|
Verwal-tungsglie-derungs-plan KGST-Modell |
|
|
|
|
|
|
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
1. Allg.Verw. |
2. Finanz-verw. |
3. Rechts-, Sicherheits und Ordnungsverwaltung |
4. Schul- und Kulturverw. |
Sozial-, Jugend- und Gesundheitsverw. |
6. Bauverw. |
Verw. Öffentl. Einrichtungen |
8. Verw. Für Wirtschaf u. Verkehr |
|
10 Hauptamt 11 Personalamt 12 Statistisches Amt und Wahlamt 13 Presseamt Rechnungsprüfunsgamt |
20 Kämmereiamt 21 Kasse 22 Steueramt 23 Liegenschaftsamt 24 Amt für Verteidungungslaten |
30 Rechtsamt 31 32 Ordnungsamt 3 Einwohner- u. Meldeamt 34 Standesamt 35 Versicherunsgamt 36 37 Feuerwehr 38 Zivilschutzamt |
40 Schulverwaltungsamt 41 Kulturamt 42 Bibliothek 43 Volkshochschule 44 Musikschule 45 Museum 46 Theater 47 Archiv |
50 Sozialamt 51 Jugendamt 52 Sportamt 53 Gesundheitsamt 54 Krankenhäuser 55 Ausgleichsamt |
60 Bauverwaltungamt 61 Stadtplanungsamt 62 Vermessungs- und Katasteramt 63 Bauordnunsgamt 64 Wohnungsförderungsamt 65 Hochbauamt 66 Tiefbauamt 69 Grünflächenamt |
70 Stadtreinigungsamt 71. Schlacht- und Viehhof 72 Marktamt |
80 Amt für Wirtschaftsförderung und Verkehrsföderung 81 Eigenbetriebe 82 Forstamt |
Grundsätze für die Geschäftsverteilung
sachliche Aufgabengliederung
Zuständigkeitsregelung (klare Abgrenzung von Zuständigkeiten)
Einordnung der Mitarbeiter (wer ist mein/meine Vorgesetzte/r)
Verantwortung und Befugnisse delegieren (Unterschriftsbefugnis, Auftragserteilung, Dienstsiegelführung)
Vertretungsregelung (klar und eindeutig)
Verwirklichung des Leistungsprinzips (Arbeitsumfeld,angemesene Belastung)
Kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein
Neumünster
Flensburg
Lübeck
Kiel
haben jeweils eine/einen OberbürgermeisterIn
Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung
Einzelaufgabenbeschreibung der Stelle /Ausfgabe
Rechtskenntnisse- weche Vorschriften muss man kennen?
Einordnung (Untergebene, Vorgesetzte)
Befugnisse
Einzeltätigkeiten mit Angabe der Zeit, bezogen auf die Gesamtarbeitszeit
Wie erstellt man am besten eine Arbeitsplatzbeschreibung?
Arbeistplatzaufzeichnungen, täglich vom Stelleninhaber
Schätzungen
Tätigkeiten+Tätigkeitsmerkmale=Arbeitsplatzbewertung
Vergütungsgruppen:
Angestellte Vergütungsgruppen : X-I (I ist das höchste)
ArbeiterInnen Lohngruppen: 1 - 7 (7 ist das höchte)
Beamte: A1 - A16
Produktplan
Muster Produktplan für den Bereich Jugend
|
Produktbereich |
Produktgruppe |
Produkt |
|---|---|---|
|
51.1 Kindertagesbetreuung |
51.1.1 Plätze in Kindertageseinrichtungen |
51.1.1.1 für Kinder von 0 bis 3 Jahren 51.1.1.2. für Kinder von 3 bsi 6 Jahren 51.1.1.3 für Kinder ab 6 Jahren |
|
|
51.1.2 Plätze für Tagespflege |
51.1.2.1 Plätze für die Tagespflege |
|
51.2. Allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien |
51.2.1 Kinder- und Jugendarbeit |
51.2.1.1 Spielplätze 51.2.1.2 Kinder- und Jugendarbeit in / durch Einrichtungen 51.2.1.3 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen 51.2.1.4. Jugendsozialarbeit 51.2.1.5 Kinder- und Jugendschutz |
|
|
51.2.2. Familienförderung |
51.2.2.1 Allgemeine Familienberatung und- bildung 51.2.2.2 Familienerholung und- freizeit 51.2.2.3 Maetrielle Förderung |
|
51.3 Familienergänzende Hilfe für junge Menschen und Ihre Familien in besonderen Lebenslagen |
51.3.1 Beratung |
51.3.1.1. Kinder- , Jugend- und Familienberatung |
|
|
51.3.2. Betreuung |
51.3.2.1. Erziehungsbeistandschaft 51.3.2.2. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung |
|
Stufe |
Aufgabenglie-derungsplan/Organisationsplan |
Organisationsplan |
Geschäftsvertei-lungsplan |
Produktplan |
Aktenplan |
|---|---|---|---|---|---|
|
1 |
Aufgabenhauptgruppe (z.B. Schulen) |
Dezernat |
Dezernat (Fachbereichsleiter) |
Produkt-bereich |
Akten-haupt-gruppe |
|
2 |
Aufgabengruppe (z.B. Realschulen) |
Amt |
Amtsleiter (Fachdienstleiter) |
Produkt-gruppe |
Akten-gruppe |
|
3 |
Aufgabenuntergruppe (z.B.xy-Schule) |
Abteilung |
Abteilungsleiter |
Produkt |
Akten-unter-gruppe |
|
4 |
Ggf. weitere Unterteilung |
|
Sachgebietsleiter |
Ggf. weitere Untertei-lung (z.B. Produkt) |
Akten-zeichen |
Dienst und Geschäftsanweisungen
So wie Organisationspläne zur Regelung organisatorischer Entscheidungen der Aufbauorganisation eingesetzt werden, sind Dienst- und Geschäftsanweisungen das klassische Organisationsmittel der Ablauforganisation.
Es gibt:
allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisungen und
besondere Dienst- und Geschäftsanweisungen
Z.B. für bestimmte Fachbereich oder Anweisungen für Tätigkeiten, die überall vorkommen können.
Bedeutung:
Dienst und Geschäftsanweisungen sind Führungsmittel der Verwaltungsführung, um die Organisations- und Verwaltungsziele zu erreichen. Sie dienen dazu, die Abläufe zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Sie sind für die Führung zugleich ein Mittel der Kontrolle, der Information sowie des Führungsstils (Art und Weise der Einwirkung auf MitarbeiterInnen). Da diese Anweisungen herkömmlich sind, stehen sie neben den modernen Mitteln (z.B. Berichtswesen, Controlling, Kontraktmanagement, Gesprächsführung) im Rahmen des neuen Steuerungsmanagements.
Abgrenzung
Dienst und Geschäftsanweisungen sind keine Rechtsvorschriften, jedoch Weisungen, Anordnungen oder auch Empfehlungen. Sie sind von den Mitarbeitern zu beachten, soweit nicht Ausnahmen bestehen. Dies gilt beispielsweise nach dem Landesbeamtengesetz SH, soweit die Anordnung strafbar oder ordnungswidrig sind oder die Würde des Menschen verletzt. Dienst- und Geschäftsanweisungen dürfen nicht mit Geschäftsordnungen, die sich die Gremien (z.B. Gemeindevertretung nach §34 GO) geben, verwechselt werden.
Beispiel für den Inhalt einer Allgemeinen Dienst und Geschäftsanweisung:
Allgemeines
1.2 Rechtscharakter und Zweck
1.3 Geltungsbereich
1.4 Hinweis
Grundsätze
2.1. Leitbild
2.2 Neues Steuerungsmodell
2.3 Koordination
Organisationseinheiten und Funktionen
3.1. Organisationseinheiten
3.2. Funktionen
3.3. Dienstvorgesetzte
3.4. Fachvorgesetzte
3.5. ProjektgruppenleiterIn
Organisationspläne
4.1. Kennzeichen der Organisationseinheiten.
4.2.Verwaltungsgliederungsplan und Geschäftsverteilungsplan
4.3. Produktinformation
4.4.Arbeitsverteilungsplan
4.5. Stellenplan
4.6. Aktenplan
Dienst- und Fachaufsicht
5.1. Dienst- und Fachvorgesetzte
5.2. Führungskräfte
Führungsgrundsätze
Kundenorientierung
7.1. Verhalten gegenüber Kunden
7.2. Einladungen/Termine
7.3. Aufzeichnungen
7.4. Auskünfte
7.5. Telefonverkehr
Personalrechtliche Grundsätze
8.1. Dienstliche Anordnungen
8.2. Wahrung städtischer Interessen, Grundsatz der Einheit der Verwaltung
8.3. Schutz der MitarbeiterInnen
8.4. Fortbildung
8.5. Vorschlagswesen
8.6. Einsicht in die Personalakte
8.7. Schweigepflicht
8.8. Einhaltung des Dienstweges
8.9. Aussagegenehmigung
8.10. Arbeitsrückstände
8.11. Bestechung
8.12. Dienstvergehen, strafbare Handlungen
8.13. Anzeige von Veränderungen
8.14. Nebentätigkeiten
8.15. Nichtraucherschutz/Alkoholverbot
Abwesenheit im Dienst
9.1. Allgemeines
9.2. Urlaub
9.3. Dienstbefreiung/Dienstunterbrechung/Stundenausgleich
9.4. Dienst-(Arbeits-)unfall
9.5. Dienstunfähigkeit
9.6. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst
9.7. Dienstreisen
Dienstgebäude, Diensträume
10.1. Verwaltung, Bewirtschaftung
10.2. Schäden
10.3. Wegweiser
10.4. Beaufsichtigung und Sicherung
10.5. Brandverhütung/Verhalten im Brandfall
10.6. Verhalten nach Diebstählen und Einbrüchen
10.7. Aushänge
10.8. Vertrieb von Waren und Dienstleistungen
10.9. Fundsachen
10.10. Sonstige Benutzung von Diensträumen und Einrichtungen, private aufträge und arbeiten
10.11. Inventar/Inventarisierung
10.12. Beflaggung
Arbeitszeit/Öffnungszeiten
11.1. Arbeitszeit
11.2. Öffnungszeiten
Sachbearbeitung
12.1. Grundsätze
12.2. Federführung, allgemeine Zusammenarbeit, Besprechungen
12.3. Zeitpunkt der Sachbearbeitung
12.4. Zwischennachricht und Abgabenachricht
12.5. Der Vorgang
12.6. Aktenführung, Akteneinsicht, Mitnahme von Akten nach Hause
12.7. Beglaubigungen und bescheinigungen
12.8. Dienstsiegel
12.9. Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten
12.10. Verschlusssachen
12.11. Rücksprachen
12.12. Dienstausweise
12.13. Datenschutz
12.14. Wichtige Verträge und Urkunden
12.15. Zusammenarbeit mit Medien und Öffentlichkeitsarbeit
12.16 Öffentliche Bekanntmachungen
12.17 Sitzungsdienst
Schriftverkehr
13.1. Schreib- und Ausdrucksweise
13.2. Schriftverkehr nach außen
13.3. Innerer Schriftverkehr
13.4. Unterzeichnung
13.5. Vorbemerkung
13.6. Allgemeiner Schriftverkehr
13.7. Verpflichtende Erklärungen
13.8. Unterzeichnung von Widerspuchsbescheiden
13.9. Unterzeichnung von Beschlussvorlagen
14. Vollmachten
Post- und Botendienst
14.1. Posteingang
14.2. Posteingangsstellen, Behandlung der Posteingänge
14.3. Telefax und elektronische Post
14.4. Kennzeichnung er Eingänge für weitere Behandlung
14.5. Postausgang
14.6. Botendienst
Inkrafttreten
Unterschrift BürgermeisterIn
Beispiele besonderer Dienst- und Geschäftsanweisungen
Erweiterung der Delegation von Entscheidungsbefugnissen
Aktenordnung
Zentraler Zustell- und Botendienst Hausordnung für Verwaltungsgebäude
Reinigungsordnung für Verwaltungsgebäude Vergabeordnung
Beschaffungsordnung
Kleiderordnung
Inventarordnung
Fernsprechordnung
Kraftfahrzeugordnung
Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse
Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen Soziale Maßnahmen für Dienstkräfte
Verfahren bei Beihilfen und Gehaltsvorschüssen
Rechnungsprüfungsordnung
Geschäftsordnung über die Prüfung von Programmen für die elektronische Datenverarbeitung
Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln einschließlich Führung der HÜL, Investitionsüberwachung
Richtlinien über die Berechnung, Zahlbarmachung, Auszahlung und den rechtmäßigen Nachweis von Versorgungsbezügen mit zentraler Datenverarbeitung Dienstanweisung für die Stadtkasse
Kassenordnung
Beteiligung des Rechtsamtes
Richtlinien über die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtischer Bauvorhaben
Dienstanweisung über die Planung und Durchführung städtischer Tiefbauvorhaben
Ablauforganisation
-Geschäfts- und Dienstanweisung erläßt das verwaltungsleitende Organ -> Bgm, Landrat
unterliegt der Mitbestimmung durch den Personalrat
Geschäftsordnung
wird von der Gemeindevertetung beschlossen und
regelt die inneren Angelegenheiten und die Sitzungszeiten der Gemeindevertretung
Dienstvereinbarung
z.B. Arbeitszeitregelungen.
Nach § 57 Mitbestimmungsgesetz (MBG-SH)
Die Dienstvereinbarung gilt für jeden, es sei denn, es sind bestimmte Personen ausgenommen.
Aufbau einer Dienstanweisung:
eine den Inhalt kennzeichnende Überschrift
Präambel mit Angabe der Rechtsgrundlage
Allgemeine Bestimmungen
Inkrafttreten
Unterschrift
Posteingang
Wie kommt die Post in die Verwaltung?
persönliches Abgeben der Post beim Sachbearbeiter
Kurierdienste
Postzusteller
Bote holt Post ab
Hausbriefkasten
Fax
Bearbeitung der Post
Poststelle, Registratur
Klärung der Frage: darf Post geöffnet werden oder nicht
Folgende Post darf nicht geöffnet werden (je nach Dienst und Geschäftsanweisung):
Persönliche Postausgang Standesamt-Post
Ausschreibungen
Kassen-Post
Post des gesundheitsamtes
bestimmte EDV-Sendungen
Post des Jugendamtes
Wahlbriefe
Post der Gleichstellungsbeauftragten
Irrläufer
Dann wird die Post:
mit einem Eingangsstempel versehen
Vollständigkeit prüfen und Wertsachen prüfen
nach Ämter und Abteilungen sortieren (bzw anderen Org.Einheiten)
wichtige Post geht direkt zum Behördenleiter
Amtsleiter sortiert Post nach Sachbearbeitern, Vermerke
Beginn der Bearbeitung
Absenden von Post (Rechtsvorschrift: LVWG § 146-161
zuständige Poststelle
fest geregelte Zeiten
wie ist die Post abzugeben (offen oder verschlossen)
versandfertig abgeben
Zustellung durch Post oder Boten
Absendearten:
frankieren einfacher Briefe
Einschreiben
Einschreiben mit Rückschein
Postzustellungsurkunde (PZU)
Zustellung gegen Empfangsbestätigung
Zustellung zwischen behörden
öffentliche Zustellung
Briefköpfe
|
Behörde |
Schriftkopf |
|---|---|
|
Gemeinde |
Gemeinde X (Träger) Der Bürgermeister (Organ) |
|
Stadt |
Stadt X Der Bürgermeister |
|
Kreisfreie Stadt |
Stadt X Der Oberbürgermeister |
|
Amt |
Amt X Der Amtsvorsteher |
|
Kreis |
Kreis X Der Landrat |
|
Schulverband |
Schulverband X Der Verbandvorsteher |
Die Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (siehe 30.001)
Besondere Briefköpfe
|
Stelle |
Briefkopf |
|---|---|
|
Standesamt |
Gemeinde X Der Standesbeamte |
|
Bürgervorsteher |
Stadt X Der Bürgervorsteher |
|
Kirche |
Der Kirchenvorstand |
|
Land |
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein |
Das sollte ein Briefbogen umfassen:
Briefkopf
Öffnungszeiten Durchwahlnummer, Faxnummer
Zimmernummer
Bankverbindung
Postanschrift
Wappen/Logo
evtl. Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel
Unterschriften
Bürgermeister (müßte eigentlich alles unterschreiben)
stellvertretende Bürgermeister (in Vertretung)
Im Auftrage (i.A.) alle Amtsleiter und Sachbearbeiter mit entspr. Befugnis
Verpflichungserklärungen (§ 56 GO) z.B. Verträge: Schriftlich, handschriftliche Unterschrift, Dienstsiegel. Bei Ämtern und Verbänden: zwei Unterschriften
werden Formvorschriften nicht eingehalten, sind diese nichtig wegen Formmangels (nach § 125 BGB)
Aktenvermerk
Enthalten Informationen z.B. über ein Telefongespräch, Besucher etc.
über Besprechungen über Wahrnehmungen
sind persönlich geschrieben und subjektiv
Büroverfügung
Büroverfügungen sind typische Merkmale des internen Handelns einer öffentlichen Verwaltung. Sie dürfen nicht mit der Verfügung (Schreiben einer Mittelbehörde) oder einer Ordnungsverfügung verwechselt werden
Büroverfügung ist eine
interne
Anordnung für die Erledigung eines Vorganges
in der Form von Arbeitsschritten
mit Ziffern versehen
Bearbeitungsgrundsätze
Verwaltung handelt nach Recht und Gesetz
vollständige Bearbeitung
zeitgerechte Bearbeitung, in angemessener Zeit (bestimmt durch Geschäftsanweisung)
falls bearbeitung länger dauert oder dauern wird: Zwischenbericht, Zwischennachricht
Zuständigkeit der Verwaltung: gleiche Bearbeitungsgrundsätze in vergleichbaren Fällen
Grundsatz der Bestimmtheit (klar und deutlich, nicht: es könnte sein....)
Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit, Höflichkeit
Aufgaben einer Amtsleiterin/Amtsleiters
Kontrolle der MitarbeiterInnen Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf seines Amtes
Verteilung von Aufgaben und Verantwortung (delegieren)
Unterschriften
Führung/Anleitung, Motivation der Mitarbeiter Gespräche mit den Mitarbeitern (persönlich/fachlich)
Bearbeitung von Fällen, die grundsätzlich und schwierig ist
Verantwortung gegenüber dem Verwaltungsleitenden Organ
Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Gemeindevertretung
Vertretung des Amtes nach außen
Fortbildung und Ausbildung
kümmern um die Aufgabenentwicklung
Bezeichnung von Schriftstücken
In der Praxis haben sich Bezeichnungen für Schriftstücke entwickelt. Sie dienen zur Unterscheidung, Klarstellung sowie zur vereinheitlichung. Im Rahmen der Entwicklung von einer Behörde zu einem Dienstleistungsunternehmen verlieren diese jedoch an Bedeutung
Erlass: (Erl.)
Schreiben einer obersten Bundes- oder Landesbehörde an eine Nachgeordnete oder beaufsichtigte Behörde
Beispiel: Schreiben des Innenministeriums an den Bürgermeister einer Stadt
Runderlass (Rd.Erl.)
wie Erlass, jedoch an mehrere Behörden gerichtet
Beispiel:Schreiben des Innenministeriums an die Bürgermeister aller gemeinden in SH
Gemeinsamer Erlass (Gem.Erl)
Schreiben mehrerer Bundes- oder Landesbehörden an eine nachgeordnete oder beaufsichtigte Behörde.
Beispiel: Schreiben des Innenministeriums an und des Finanzministers an den BGM einer Gemeinde
Gemeinsamer Runderlass (Gem.Rd.Erl.)
wie gemeinsamer Erlass, jedoch an mehrere Behörden gerichtet
Verfügung (Vfg.)
Schreiben einer Landesbehörde oder Kreisbehörde an eine nachgeordnete oder beaufsichtigte Behörde
Beispiel: Verfügung des Landrates des Kreises X an den Amtsvorsteher des Amtes Y
Rundverfügung (Rd.Vfg.)
wie Verfügung, jedoch an mehrere Behörden gerichtet
Bericht
Antwort auf einen Erlass oder eine Verfügung
Beispiel: Bericht des Bürgermeisters der Gemeinde Y an den Landrat des Kreises X
Bescheid
Schriftlicher Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung
Beispiel: Steuerbescheid
Urschrift
=Original
Urschriftliches Verfahren
Weitergabe des Vorganges im Original
Abschrift
Nachträglich hergestelltes (abgeschriebenes) Schriftstück vom Original
Beispiel: Abschrift eines Zeugnisses
Durchschrift
Gleichzeitig hergestelltes, mit dem Original übereinstimmendes Schriftstück
Beispiel: Durchschrift eines Geschäftsbriefes
Ausfertigung
Gleichzeitig mit dem Original hergestelltes Schriftstück, das nur für Beteiligte bestimmt ist.
Beispiel: Ausfertigung für eine Beteiligte Behörde
Achtung:
Bei der Übersendung von Schriftstücken einer Gemeinde an ein Ministerium und umgekehrt ist der Dienstweg über den Landrat zu beachten.
Verhandlungsniederschrift
z.B.
bei Widersprüchen
Anträgen
Anhörung zu Sachverhalten
Verlustanzeige etc.
Die Niederschrift ist bei vielen Vorgängen nötig, um eine Unterschrift eines Gesprächspartners zu erhalten.
Beispiel einer Niederschrift:
Es erscheint......, wohnhaft ......, und erklärt:
Ich, Peter Meier, beantrage als Vorsitzender des xy-Vereins, für den 25. September von 10-15 Uhr eine Sondernutzungsgenehmigung in der PP-Straße. Unser Verein plant an diesem Tag ein Infostand in der PP-Straße aufzustellen und Handzettel zu verteilen. Es werden voraussichtlich 12 Vereinsmitglieder anwesend sein.
Aufbau einer Niederschrift:
a) Sachverhalt
b) Antrag
c) Belehrungen
Muster einer Verhandlungsniederschrift:
Briefkopf Ort Datum
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT Vorgeladen - bzw. unaufgefordert - erscheint:
Name:
Vorname:
geburtsdatum:
Ort:
Straße:
der Person nach bekannt - ausgewiesen durch:
Paß/PersonalausweisNr:
Ausgestellt am:
von:
und erklärt:
TEXT TEXT TEXT TEXT TEXT
vorgelesen bzw. gelesen, genehmigt, unterschrieben
Unterschrift des Erklärenden
geschlossen:
Unterschrift der/des Mitarbeiterin/Mitarbeiters
Beglaubigungen (§ 91 LVWG) , Beurkundungen (§ 313 BGB , Beurkundungsgesetz)
Sitzungsdienst
Schritte der Vorbereitung:
Einladungen
Bekanntmachung
Unterrichtung der Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten -> Information der Öffentlichkeitsarbeit
Sitzungsvorlage:
Vor Verhandlungsbeginn
schriftlicher Antrag
Antrag zur Niederschrift
Verwaltungsvorlage
Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vor (§55 (1) S.3 GO)
Beschlüsse - Beispiele:
Der Finanzausschuss beschließt, die Gewerbesteuerforderung der Gemeinde in Höhe von .... DM des Herrn ..... bis zum ...... zu stunden.
Das Grundstück, Lage ...... Größe ....., wird zum Preis von ..... Dm an .... verkauft.
Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass eine außerplanmäßige Ausgabe für .... in der Höhe von ... geleistet werden kann.
Sitzungsdienst
Die sorgfältige Vorbereitung, die zügige Durchführung sowie die schnelle Nachbereitung beeinflussen erheblich den erfolg einer Sitzung. Dies gilt auch für Besprechungen, Versammlungen oder Dienstgesprächen.
Eine Sitzung verläuft meist in drei Phasen:
|
Vorbereitung |
Durchführung |
Nachbereitung |
|
|---|---|---|---|
|
Sachlich |
technisch |
|
|
|
Ziel: Beschlussfassung, beratung, Information |
Einladung (durch Vorsitzende/Vorsitzendem des Gremiums) |
Begrüßung |
Protokoll erstellen durch Protokollführer |
|
Teilnehmer: Mitglieder, Gäste, Verwaltung |
Raumgestaltung: Sitzordnung, Technik, Medien |
Eröffnung |
Protokoll unterschreiben (vorsitzender und Protokollführer) |
|
Zeit: Beginn, Fortsetzung |
Bekanntmachung (Tagesordnung) |
Feststellung der termin- und fristgerechten Ladung gem. § 34 GO |
Protokoll versenden |
|
Ort: Örtlichkeit, Gebäude, Raum |
Presse |
Feststellung der Beschlussfähigkeit (gem. §38 GO) |
Auszüge fertigen und versenden |
|
|
|
Feststellen, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen (§34 GO) |
Beschlüsse ausführen |
|
|
|
Eintritt in die Tagesordnung: - nicht erledigte Angelegenheiten - dringende Angelegenheiten - weitere Angelegenheiten nach Sachzusammenhängen, auch öffentliche/nichtöffentliche Sitzung beachten Verhandlungsleitung es Vorsitzenden nach $ 37 GO (Worterteilung, Unterbrechung) |
Protokollfeststellung |
|
|
|
Schließen der Sitzung |
|
Protokollführer:
Der Protokollführer kann ein Mitglied, ein Mitarbeiter der Verwaltung oder eine Person außerhalb der Verwaltung sein. Der protokollführer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er ist Urkundsbeamter im Sinne der ZPO und ist an Weisungen nicht gebunden.
Muster einer Sitzungseinladung
Gemeinde/Kreis/Stadt/Amt Postleitzahl, Ort, Datum
Der Bürgermeister, der Bürgervorsteher,
Der Stadtpräsident, der Kreispräsident
Herrn
Oberbürgermeister Hansen
Neue Dorfstraße 27
24121 Neuberg
Anschriften (Möglichkeiten):
|
a) Mitglieder des Bauausschusses nachrichtlich |
B) Alle Mitglieder aufzählen und jeweils unterstreichen |
c) Mitglieder einzeln einsetzen |
|---|---|---|
|
d) keine Anschrift |
e) Verteiler: Bürgermeister 1* Bürgervorsteher * FraktionsVorsitz 1* |
|
Anrede (allgemein oder persönlich)
Beispiel: Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der nächsten / öffentlichen Sitzung der / des ..... am Freitag, dem ....., ....Uhr, in der ......., lade ich Sie ein.
Tagesordnung:
1. ......
2. ......
3. .....
Die Vorlagen zu der Tagesordnung sind als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen (wenn Anrede eingetragen ist)
Name der / des Vorsitzenden
Muster einer Sitzungsvorlage
Briefkopf Ort, Datum
Amt / Organisationseinheit
AZ:
Vorlage
für die Sitzung des .......... Ausschusses / Gemeinde- bzw. Stadtvertretung / Kreistages
am ......
Bezeichnung des Punktes der Tagesordnung:
Beschlussvorschlag oder Antrag
In der Form des Beschlusses, so dass der Text in die Niederschrift aufgenommen werden kann
Begründung
Möglichkeit der Gliederung:
Darstellung des Sachverhaltes (auch Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungseinheiten klären)
Angabe von Rechtsgrundlagen
Finanzierungsvorschläge (ggf. auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen)
Abwägen der Möglichkeiten
Entschluss (siehe Beschlussvorschlag)
endgültiger Beschluss durch:
Unterschrift
Muster einer Sitzungsniederschrift
Hinweis:
Die Mindestbestandteile ergeben sich aus §§ 41 GO, § 105 LvwG (soweit nicht das Kommunalverfassungsrecht anzuwenden ist). Weitere Angaben können sich aus des Geschäftsordnungen (siehe §34 GO) ergeben.
Ort, Datum
Niederschrift / Protokoll
über die ..... Sitzung der Stadtvertretung der x-Stadt
am ....... in .......
Beginn: ....................
Ende ..................
Anwesend:
von der Stadtvertretung:
Bürgervorsteher Müller, Vorsitzender
Stadtvertreter Arens
Stadtvertreter Behrens
Stadtvertreterin Cehrens
es fehlen:
Stadtvertreter Johannsen
Stadtvertreter Meier
Von der Verwaltung:
Bürgermeisterin Obermüller
Stadtamtmann Petersen
Stadtinspektor Spitz - Protokollführer -
Gäste:
Kreisrat Meiersen
Bau-Ingenieur Stein
Tagesordnung:
Einwohnerfragestunde
Aktuelle Stunde
Niederschrift über die Sitzung der Stadtvertretung am .....
Mitteilungen des Bürgermeisters
Beitritt zum Wasserbeschaffungsverband .......
Bürgervorsteher Müller begrüßt die Anwesenden und eröffnet die 5. Sitzung der Stadtvertretung. Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Stadtvertretung fest.
Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben.
TOP 1
Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.
TOP 2
Zur aktuellen Stunde liegen keine Anträge vor.
TOP 3
Niederschrift der Sitzung vom ...
Die Niederschrift ist den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern zugegangen.
Stadtvertreter Behrens weist darauf hin, dass er unter TOP 5 der Sitzung vom ... ordnungsgemäß wegen Befangenheit den Raum verlassen hat. Und zu TOP 6 bereits wieder erschien. Dies müßte noch ins Protokoll aufgenommen werden. Weitere Änderungswünsche liegen nicht vor.
Beschluss: Die Stadtvertreter beschließen einstimmig mit 34 ja-Stimmen, das Protokoll mit einem Änderungswunsch zu genehmigen.
Damit gilt das Protokoll in der geänderten Form als genehmigt.
TOP 4
Mitteilungen des Bürgermeisters
...............
TOP 5
.........
Beschluss: .............
Abstimmungsergebnis: 24 ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen
......
TOP 11
Anfragen
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Unterschrift Vorsitzender Unterschrift Protokollführer
Fachliteratur
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Verkündungsblätter |
Weisungsblätter |
Amtliche Anzeiger |
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BUND |
Gesetz- und Verordnungsblätter |
Amts- oder Ministerialblätter |
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Bundesgesetzblatt BGBL I (Gesetze und Verordnungen des Bundes, Urteile des Bundesverfassungs-gerichtes, die Gesetzeskraft haben. Seit dem 23. Mai 1945
BGBL II Zwischenstaatliche Verträge des Bundes, Haushaltsgesetze des bundes, Rechtsnormen der EU
BGBL III (Fundstellen-sammlung des geltenden Bunderechts nach Sachgebieten) |
Ministerialblätter z.B. Gemeinsame ministerialblätter, Bundesteuerblatt |
Bundesanzeiger Amtliche Mitteilungen des Bundestages, des Bundesrates, Bilanzen, Ausschreibungen |
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LAND |
GVOBL Schl.Holst. Gesetze und Verordnungen des Landes seit 10. April 1947 GS Schl. Holstein Sammlung des geltenden Landesrechts SH |
Amtsblatt Schleswig-Holstein Runderlasse, Stellenausschreibungen, seit 15.6.1946 |
Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt Schleswig-Holstein z.B. Verlustmeldungen von Siegeln, Ungültigkeitserklärungen von Ausweisen, Bilanzen, Veröffentlichungen von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen |
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FRÜHER |
RGBL Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches von 1871, WR von 1919, Deutsches reich 1933 bis 1945 Gesetzblatt der Alliierten Kommission nach 1945 |
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Fachliteratur |
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|---|---|---|---|
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Amtliche Blätter |
(siehe oben) |
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Fachzeitschriften |
Von Kommunalen Verbänden |
Die Gemeinde |
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Von Polit. Parteien |
Zeitschriften für Stadtvertreter |
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Von Fachverlagen |
z.B. für Standesämter, Kassenzeitschrift, Zeitschrift für den Bauhof |
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Fachbücher |
Als gebundene Bücher als Loseblattsammlungen |
Z.B. Gesetzestexte und Verordnungen oder Gesetzestexte mit Kommentar oder Bücher zu bestimmten Themen z.B. Pressewesen, Führungsaufgaben, Verwaltungsreform |
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Aktenverwaltung, Registratur:
Aktenplan (muss fortgeführt werden)
Aktenordnung
Registratur
Schriftgut geordnet sammeln, damit es bei Bedarf schnell wiedergefunden werden kann
Aktenverwaltung
Zentralregistratur: alle Akten an einer Stelle
Ämter bzw. Abteilungsregistratur
Sachbearbeiterregistratur: Alle Akten befinden sich bei den Sachbearbeitern
Art der Sortierung:
Stehordner
Hängeordner
Mappenordnung (alles wird ohne Heftung in eine Mappe gelegt)
Art der Heftung
Behördenheftung, Amtsheftung (neue Vorgänge werden hinten angefügt). Die Akte liest sich wie ein Buch
kaufmännische Heftung. Neue Vorgänge werden vorne vorgeheftet. Praktisch beim Sammeln: die alten Vorgänge müssen nicht extra nach vorn geblättert werden.
Dienstgebäude und Arbeitsplatz
Gebäude:
behindertengerecht
Beschilderung übersichtlich
Information (als erste Anlaufstelle)
genügend Sitzgelegenheiten
Spielecke
jeder Sachbearbeiter einzelzimmer (Datenschutz)
Briefkasten
Optik: Grünpflanzen, Bilder
Arbeitsplatz
genügend Licht und Luft
Sitzgelegenheiten Akten und PC dürfen nicht für Besucher eingesehen werden können Datenschutz)
Sicherer Arbeitsplatz, Ergonomie, (betriebsarzt wacht über Arbeitssicherheit)
BildschrimarbeiterInnen: regelmäßige Augenuntersuchungen
Unfallversicherung: Unfallverhütung, Sozialleistungen gewähren
Dienstsiegel:
Hoheitszeichenerlass
Name der Gemeinde geschützt durch § 11 GO
Siegel: §12 GO
Das Wappen wird aufgenommen in das Dienstsiegel. Hat die Gemeinde kein eigenes Wappen, so wird das Landeswappen verwendet.
Siegel gross: 35mm, Siegel klein: 20mm
Vergabewesen
Ausschreibungen (Eingänge) werden in geschlossenen Umschlägen gesammelt.
Angebote werden alle an einem Tag zu einem bestimmten Termin geöffnet (eröffnet) (Submission). Oft können Anbieter anwesend sein. Meist sind die Anbieter jedoch nicht anwesend.
Niederschrift über die Submission muss gefertigt werden
Preisabsprachen bei Anbietern sind verboten!
Ab bestimmten grenzen muss ausgeschrieben werden, ab einer bestimmten grenze muss sogar europaweit ausgeschrieben werden!
Vergabewesen:
Bedeutung: Die Gemeinden Ämter und Kreise erteilen jährlich Aufträge für rund 2/3 aller öffentlichen investitionen. Sie tragen somit maßgeblich zum Bruttosozialprodukt bei. Für die MitarbeiterInnen der verwaltung ist daher kenntnis der anzuwendenden Vorschriften (privatrecht, z.B. Bürgerliches gesetzbuch BGB; Öffentliches recht) notwendig, um Fehler zu vermeiden und Haftungssansprüche zu verhindern.
Vorschriften:
§ 75 GO (Grundsatz der sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit)
§ 29 GemHVO (Vergabe von Aufträgen)
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ggf. Vergabeordnung der jeweiligen gemeinde, des Kreises, des Amtes (auch Vergaberichtlinien, Geschäftsanweisungen, usw.)
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen VOF (z.B. Architekten)
dazu: Spezialvorschriften wie: EU-Normen, Kartellrecht, BGB, HOAI (Honorarordnung Architekten und Ingenieure)
Arten der Vergabe:
öffentliche Ausschreibungen
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe - Vergabe ohne Ausschreibung
Verfahren der Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung:
Bekanntmachung in einer 7 mehrerer Zeitungen und / oder Submissionsblätter (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für die gesamte Leistung oder Lose), evtl auch durch freischaffende Büros, ggf. aufgrund von Leistungsverzeichnissen
Angebote werden in verschlossenen Umschlägen bis zum Termin gesammelt
Angebote werden unmittelbar nach Ablauf der Abgabefrist geöffnet. Bieter können bei der Submission der Abgabe von Angeboten für Leistungen nach der VOB anwesend sein.
Über die öffnung der Angebote ist eine Niederschrift anzufertigen und zu unterschreiben (Vorsitzender, Schriftführer, ggf. Bieter)
Prüfung der Richtigkeit er abgegebenen Angebote (Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit, nebenangebote?) -> Preisspiegel
Entscheidung über die Auftragsvergabe. Beispiel Stadt: Fachausschuss-> Finanzausschuss -> Stadtvertretung. Gemäß § 28 Abs. 1 nr. 12 GO in Verbindung mit §28 Abs. 2 GO kann z.B. auch ein Ausschuss (z.B. Vergabeausschuss) den Austrag erteilen.
Auftragsvergabe an den günstigsten bieter. Ggf. Formvorschriften (Verpflichtungserklärung) bzw. Spezialvorschriften beachten
Ausführung
Kontrolle der Ausführung (Abnahme)
Abrechnung (ggf. Sicherheit einbehalten)
Prüfung der Abrechnungsunterlagen
Gewährleistungsüberprüfung
Beschränkte Ausschreibung
Aufforderung an mehrere Firmen, Angebote abzugeben (dabei ggf. auch Firmen aus einem bestimmten gebiet berücksichtigen!)
Nach der Abgabefrist wird eine Übersicht über die angebote 8Preisspiegel) mit Angaben über die einzelnen Leistungen gefertigt
Entscheidung über die Auftragsvergabe
Die beschränkte Ausschreibung kommt nur in Betracht, wenn:
eine bestimmte Wertgrenze nicht überschritten wird oder
lediglich Spezialfirmen in er Lage sind, Angebote abzugeben oder
die Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit es gebietet oder
die öffentliche Ausschreibung aufgehoben wurde
Freihändige Vergabe - Vergabe ohne Ausschreibung
ggf. mit oder ohne Preisumfrage
Auftragsvergabe in der Regel durch eine Person
Ausführung
Kontrolle
Die Freihändige Vergabe kommt in Frage, wenn
eine geringfügige Auftragssumme vorliegt oder
eine beschränkte Ausschreibung nicht ratsam ist (Dringlichkeit; lediglich eine Firme ist in der Lage, die Leistung zu erbringen)
Muster von öffentlichen Ausschreibungen:
Öffentliche Ausschreibung
Büromaterial
Die Stadt X schreibt den bedarf an Büromaterial für das Jahr 1997 öffentlich aus. Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen eine Gebühr von 10,- DM im Rathaus, x-straße 25, Bauverwaltungsamt, Zimmer 245, ab .... erhältlich. Abgabe des Angebotes: spätestens ...., Bauverwaltungsamt, zimmer 245.
Stadt x, Der Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Der Bürgermeister der Gemeinde .... schreibt die tiefbaulichen Arbeiten zur Erschliessung des Gewerbegebietes, B-Plan 72 - Hofenden - öffentlich aus.
Auszuführen sind im wesentlichen:
ca. 16.000 cbm Bodenbewegungen
ca. 5.000 cbm Frostschutzschicht
ca. 4.300 cbm Asphalt
ca. 1.500 cbm betonbordsteine
ca. 800 cbm Pflaster
ca. 2.000 cbm Betonrohrleitungen DN 140-400
Die Arbeiten werden nur an ein leistungsfähiges, mit einschlägigen Arbeiten vertrautes Bauunternehmen vergeben.
Baubeginn: Juli 2000 1. Bauabschnitt: Herbst 2000; 2. Bauabschnitt Herbst 2002
Eröffnungstermin: 29. März 2000, 9:30 Uhr, im Rathaus der Stadt X, Zimmer 67. Die Umschläge sind mit dem vermerk: Nicht öffnen - Angebot B-Plan 72 - Hofenden - Submission 29. März 2000, 9:30 Uhr zu versehen. Die Verdingungsunterlagen sind bei Petersen-Hassen-Partner Ingenieurbüro mbH, Hauptstraße 12, 24111 Y-Stadt, gegen einzahlung einer gebühr von 120,- DM auf das konto nr. 12345678 bei der Sparkasse x-Stadt, BLZ 20050078 bis zum 1. März 2000 schriftlich anzufordern. Die Schutzgebühr ist nicht zurückzahlbar. Der Einzahlungsbeleg ist der Angebotsabforderung beizufügen. Interessierten mit DV-Anlage können zusätzlich das Kurztext-/Preisverzeichnis auf Diskette gegen erstattung einer Gebühr in Höhe von 25,- DM anfordern (3,5 Zoll). Stadt x - Der Bürgermeister.
Steuerungsmodelle:
Motive für neue Steuerungsmodelle:
Bürgerfreundlichkeit
Flexibilität
Transparenz
Mitarbeiterzufriedenheit
Glaubwürdigkeit
Verlässlichkeit
Warum neue Steuerungsmodelle?
Finanzkrise
Bürger fordern hohe Dienstleistungsqualität
Komplexität der Aufgaben und probleme
Schnelligkeit der veränderungen
Unzufriedenheit der MitarbeiterInnen
Lehrplanauszug
Einführungslehrgang
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Lernziele |
Lernziel-stufe |
Lerninhalt |
Stunden |
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|---|---|---|---|---|
|
Aufbauorganisation |
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Organisationshoheit der Kommunalverwaltungen erklären |
2 |
Begriff, Merkmale der Organisation, Grundlagen (Art 28 GG, 46 LV, §§ 1,2 GO) Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Willensbildenden Organ (Ziele , Grundsätze, Mittel bestimmen) und dem Ausführungsorgan |
1 |
|
|
Grundstrukturen der Verwaltungsorganisation erklären |
2 |
Aufbau- und ablauforganisation, Verwaltungsmodernisierung, Steuerungsmodelle (siehe auch Verwaltungbetriebswirtschaftslehre; Abstimmung erforderlich) |
3 |
|
|
Aufbauorganisation, Organisationspläne erläutern |
2 |
Aufgabengliederungsplan, Produktplan, Verwaltungsgliederungsplan, Geschäfts- und Dienstleistungsplan, Stellenplan |
|
|
|
Ablauforganisation |
|
|
|
|
|
Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden |
3 |
Geschäftsanweisungen, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen (allgemeine und besondere) |
1 |
|
|
Posteingang und Postausgang bearbeiten |
3 |
Posteingang und Postausgang, Arbeitsabläufe, Organisationsmittel, Registratur |
3 |
|
|
Betriebliche Arbeits und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen |
3 |
Arbeitsmittel (z.B. Büromaschinen, Technikunterstützte Informationsmittel, Vordrucke), Organisationsmittel (Organisationspläne, Ablaufdarstellungen) |
2 |
|
|
Persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten |
3 |
Arbeitsplatzgestaltung, Zeitorganisation, gleichmäßige Auslastung |
2 |
|
|
Schriftgut nach vorgegebenen Fällen verfassen und verwalten |
3 |
Schriftverkehr, Sitzungsdienst, Befugnisse der Mitarbeiter (Unterschriftsbefugnis, Siegelführung, Beglaubigungen), Aktenverwaltung, Terminverwaltung |
9 |
|
|
Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen |
3 |
Informationsmittel, Amtliche Veröffentlichungsblätter (Gesetz- und Verordnungsblätter, Weisungsblätter, Amtliche Anzeiger), Fachliteratur |
1 |
|
|
Leistungsnachweis/ Übungen |
- |
- |
4 |
|
|
Informations- und Kommunikations-Systeme |
|
|
14 |
|
|
Ergonomischen Arbeitsplatz beschreiben können |
2 |
Richtiges Sitzen, wie muss ein gesunder Arbeitsplatz eingerichtet sein |
1 |
|
|
Leistungs- und Ausstattungsmerkmale eines PC erklären können |
2 |
Hard- und Softwarekomponenten |
2 |
|
|
Windows in seinen Grundfunktionen bedienen können |
3 |
Fenstertechnik, Desktop, Explorer (Verknüpfungen anlegen, Programm installieren, Ordner einrichten, Dateien kopieren und verschieben) |
3 |
|
|
Textverarbeitungsprogramm WORD in den Grundfunktionen bedienen können |
3 |
Texte erfassen, korrigieren und speichern, einfache Formatierungen, Verwendung von Autotexten als Organisationsmittel, Autokorrektur, Rechtschreibprüfung, Tabellen einrichten und nutzen |
6 |
|
|
Daten mit verschiedenen programmen erzeugen und in einem gemeinsamen Dokument speichern können |
3 |
Zwischenablage. OLE |
1 |
|
|
Informationen in einem lokalen Netzwerk austauschen |
|
Mail, gemeinsame Nutzung von Ordnern |
1 |
|
|
Die in der Textverarbeitung zu vermittelnden Kenntnisse sollten einen praxisbezug aufweisen (z.B. Anfertigung von bescheiden aus unterschiedlichen Rechtsgebieten) |
|
|
|
|
Abschlusslehrgang
|
Lernziele |
Lernzielstufe |
Lerninhalte |
Stunden |
|---|---|---|---|
|
Informations- und Kommunikationssysteme |
|
|
|
|
Weiterführende Techniken in Word nutzen können |
3 |
Anlegen von Dokumentvorlagen, Makros, Verwalten von Symbolleisten, Feldfunktionen, Einbinden von Grafiken, Kopf- und Fusszeilen, Formulare |
4 |
|
Das Internet nutzen können |
3 |
Grundbegriffe, Suchmaschinen, Abrufen und Laden von Informationen, Versenden und Empfangen von Mails |
4 |
|
Einfache Datenbanken erstellen und nutzen können |
3 |
Anlagen von Datenbanken, Erstellen einer Erfassungsmaske, nach Daten suchen, Daten in anderen Programmen nutzen (Serienbrief) |
3 |
|
Wesentliche Ziele des Datenschutzes nennen können |
2 |
Landesdatenschutzgesetz, Passwortschutz, Viren |
3 |
|
Kommunikation und Kooperation |
|
|
27 |
|
Standards bei internen und externen Dienstleistungen erkennen |
2 |
Arbeitsauftrag. Was macht meine Verwaltung (intern, Extern) gut? Was könnte man besser machen? |
4 |
|
Grundsätze und Form der Kommunikation und kooperation nennen und situationsgerecht anwenden |
02.03.00 |
Grundsätze der Kommunikation nach P. Watzlawick und F Schulz von Thun und deren Umsetzung auf konkrete Situationen aus dem Verwaltungsalltag, Funktionsmodell der TAA |
6 |
|
Bedeutung und Wahrnehmung zur Vermeidung von Störungen in der Kommunikation und Kooperation sowie Gruppenverhalten erkennen |
02.03.00 |
Grundlagen der Wahrnehmung anhand einer Übung. Wahrnehmungsfehler anhand von beispielen, Selbst- und Fremdwahrnehmung |
3 |
|
Konfliktsituationen erkennen und angemessene Verhaltensstrategien entwickeln |
02.03.00 |
Vorbereitete Videos und eigene Rollenspiele, Rhetorikübungen, Umgang mit schweren situationen |
6 |
|
Arbeitsergebnisse empfängerorientiert präsentieren und anpassen an Vorbereitung auf die Prüfung |
3 |
Vorbereitung und Aufbau einer Präsentation, mögliche Schwierigkeiten, Kriterien für eine gute Präsentation, Medieneinsatz, Kartentechnik |
6 |
|
Leistungsnachweis |
3 |
|
2 |
Internet
Suchen von Adressen/Seiten/Stichwörter
Hilfe zur Suche im Internet
Erfolgreiche Suche im Internet bedeutet, dass Nachfrage und Angebot über
diese Information in Übereinstimmung gebracht wurde. Sie suchen z.B. nach
dem Lebenslauf Ihres Vetters im Internet. Wenn dieser nicht gerade eine berühmte
Persönlichkeit war, dürfte es sehr unwahrscheinlich sein, diese Information
im Internet zu finden. Erfolgreiche Suche im Internet kann in verschiedenen
Schritten erfolgen:
Was
wird gesucht?
Wo ist es aller Wahrscheinlichkeit nach zu finden?
Welche Suchwerkzeuge kommen in Frage?
Wie ist die Abfrage zweckdienlich zu formulieren?
Welche Strategie ist anzuwenden, um das Suchen zu verbessern.
Was
wird gesucht?
Versuchen Sie Ihre Suchanfrage durch Synonyme und Homonyme zu umschreiben.
Beispiel: comics, verwandte Ausdrücke sind: superheroes, interactive comics,
alternative comics, miscellanious, comic strips, japanese animation
Versuchen Sie Ihre Suchanfrage einzugrenzen:
Verwaltung als Suchbegriff ist zu allgemein, wenn Sie Informationen über
Verwaltungen in Deutschland brauchen.
Wo
ist es aller Wahrscheinlichkeit zu finden?
Wenn Sie statistische Daten brauchen, finden Sie heraus, wer diese wo veröffentlicht.
Die Daten der EG finden Sie leichter in der EG-Datenbank.
Wenn Sie bibliographische Daten brauchen, sind diese über den Rechner der
Deutschen Bibliothek zu erreichen. Geographische Probleme sind leichter über
den Weltatlas im Internet zu finden.
Welche
Suchwerkzeuge kommen in Frage?
Für die Suche im Internet stehen Ihnen verschiedene Suchmaschinen zur Verfügung:
z.B. Yahoo, Web.de, Altavista, Lycos
Suchmaschinen funktionieren nach zwei grundverschiedenen Prinzipien:
1. Mit einer Volltextsuche wird das Internet anhand einer Datenbank duchsucht.
2. Die kategorienbasierte Suche entspricht dem Durchblättern eines Inhaltsverzeichnises,
bei dem Sie sich schrittweise an das gesuchte Gebiet herantasten (hierarchisch
gegliedertes Verzeichnis).
Welches Verfahren das bessere ist, hängt davon ab, was Sie suchen
Wenn Sie sich über ein bestimmtes Thema umfassend informieren wollen, dabei
aber kein konkretes Anliegen haben, ist das Verfolgen eines in Kategorien eingeteilten
Menübaums die Methode der Wahl.
Wenn Sie andererseits eine fest umrissene Frage haben und diese auf wenige,
aber möglichst prägnante Suchbegriffe reduzieren können, ist
die Volltextsuche das geeignetere Verfahren.
Siehe auch Punkt 3.5
Suchmaschinen im Internet
Wie
ist die Abfrage zweckdienlich zu formulieren?
Bitte machen Sie sich über Altavista (eine weitere/andere Suchmaschine)
"simple search> und Help" bzw." Altavista "advanced search>
und Help " mit der Suchsprache vertraut. Altavista ermöglicht die
Wort und die Satzsuche, unterscheidet in Klein- und Grossschreibung, ermöglicht
Notationen (Worte ähnlicher Zeichenketten), ermöglicht die Suche in
Newsgroups und verfügt bei der advances search über die Möglichkeiten
der Bool'schen Algebra mit AND, OR,NOT und über NEAR zu suchen
Welche
Strategie ist anzuwenden, um das Suchen zu verbessern?
Wenn Sie o.a. Punkte berücksichtigt haben, gehen Sie in die Suchmaschine
Ihrer Wahl. Bewerten sie dann das Resultat ihrer Suche und verfeinern Sie die
Abfrage.
Eine Strategie könnte sein, erst in Altavista zu suchen, wenn dies nicht
so erfolgreich war über die Multi- WWW-Suchmaschinen zu gehen.
Manchmal kann man aus den Suchergebnissen auch eine neue Suchanfrage mit neuen
Worten und Eingrenzungen starten.
Man sollte sich angewöhnen, in einem parallel geführten Fenster in
einem Textverarbeitungsprogramm zu arbeiten und dort die Suchanfrage dokumentieren
(nach Markieren und STRG + C wird das Ergebniss in das Textverarbeitungsprogramm
mit STRG und V kopiert).
Sie finden weitere Beiträge zu diesem Thema unter
Rund ums Suchen http://www.mpib-berlin.mpg.de/DOK/echsrch.htm
Die Universität Konstanz gibt Hilfen an über die Suchwerkzeuge im
Internet
(Adresse http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/~bekavac/VBB/FolFunkt.html)
und über die Funktionsweisen von Such- und Metasuchmaschinen
(Adresse http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/~bekavac/VBB/FolKrit.html.)
Was
sind Suchmaschinen ?
Ein Programm,
das im Internet nach Stichworten oder Adressen sucht. Die Suchmaschine läuft
auf dem Rechner des Anbieters. Der Benutzer stellt seine Frage online über
das Internet. Das Suchergebnis wird sofort angezeigt.
Suchmaschinen
funktionieren nach zwei grundverschiedenen Prinzipien:
1. Mit einer Volltextsuche wird das Internet anhand einer Datenbank duchsucht.
2. Die kategorienbasierte Suche entspricht dem Durchblättern eines Inhaltsverzeichnises,
bei dem Sie sich schrittweise an das gesuchte Gebiet herantasten (hierarchisch
gegliedertes Verzeichnis).
Manche Suchmaschinen bieten beide Möglichkeiten der Suche an.
Welches Verfahren das bessere ist, hängt davon ab, was Sie suchen
Wenn Sie sich über ein bestimmtes Thema umfassend informieren wollen, dabei
aber kein konkretes Anliegen haben, ist das Verfolgen eines in Kategorien eingeteilten
Menübaums die Methode der Wahl.
Wenn Sie andererseits eine fest umrissene Frage haben und diese auf wenige,
aber möglichst prägnante Suchbegriffe reduzieren können, ist
die Volltextsuche das geeignetere Verfahren.
Vom Suchen und Finden
(Zu diesem Thema gibt es jetzt auch Die kleine Suchfibel von Stefan Karzauninkat - sehr empfehlenswert !)
Das Internet, Netz der Netze, bietet uns allen eine schier erschlagende Fülle an Informationen. Nicht nur die Menge, sondern auch die Struktur macht es oft unmöglich irgend etwas zu finden, es gibt einfach keinen logischen Aufbau, vermeindlich keine sinnvollen Zusammenhänge.
Aber wie findet man sich trotzdem in diesem Durcheinander zurecht ?
1. Der Benutzer kennt die Zieladresse
oder
2. Der Benutzer bedienen sich einer der vielen kostenlosen
Suchmaschinen / Datenbanken
Es gibt im Netz dreierlei Arten von Suchmöglichkeiten:
Kataloge
Retrieval-Engines
Agenten
Die
"klassischen" Suchmaschinen bedienen sich der beiden ersten Sucharten,
Yahoo! ist z.B. ein Katalogsystem mit zusätzlicher Stichwortabfrage (beide
Varianten gemischt), und Alta Vista eine reine Retrieval-Engine.
Bei der Benutzung von Katalogen muss man sich zuerst für einen Ober-Suchbegriff
entscheiden, beispielsweise für Arts (Kunst).
Nach dem Anklicken des Suchbegriffs kommt der Benutzer in ein Unterverzeichnis, hat er sich dort beispielsweise für Painting (Malerei) entschieden usw.
Von den dort aufgelisteten Malern fiel die Entscheidung für Davis .
So funktionieren die Kataloge, also immer von Verweis zu Verweis bis das Ziel gefunden ist.
Bei
den Retrieval-Engines, das bedeutet ungefähr Bring-Maschine, funktioniert
die Suche nach Stichworten.
Es geht ganz leicht, einfach den Suchbegriff in das Formularfeld eintippen,
dann den 'Submit'-Knopf drücken. Schon nach kurzer Zeit bekommt der Anwender
die Antworten präsentiert.
Jeder wird schnell herausfinden, wie die Suche beeinflusst werden kann, denn es ist möglich nur einen bestimmten Teil des Internet (z.B. nur das WWW) nach dem Begriff suchen zu lassen, oder die Zahl der angezeigten Antworten zu beschränken. Selbstverständlich können auch bei amerikanischen Suchmaschinen deutsche Suchbegriffe eingeben !
Um nicht von der Antwortauswahl überladen zu werden, sollte der Suchbegriff möglichst präzisiert werden.
Wenn
Benutzer also ein bestimmtes Softwareprogramm suchen, empfiehlt es sich anstatt
einfach 'Software' anzugeben, den genauen Namen des Programms einzugeben.
Um die Trefferquote weiter zu erhöhen können auch gleichzeitig mehrere
Suchbegriffe eingeben und diese logisch miteinander verknüpfen werden.
Dazu zwei kurze Beispiele:
Der Suchbegriff:
+mandel +kern -"mandelkern" (bei Lycos)
präsentiert die gefundenen Einträge zu mandel (2.190 Treffer) und zu kern (5.363 Teffer), aber nicht zu mandelkern.Die
Retrieval-Engines holen sich die Daten mit Hilfe von Robots, das sind vollautomatische
Programme, die überall in den Netzen umherschwirren und sich auf alles
Neue stürzen und Wort für Wort abspeichern. Die Kataloge haben ihr
Wissen durch die Anwender selbst, hier ist es nötig sich anzumelden.
Einige private Homepages werden von einigen grossen Suchdiensten nicht berücksichtigt,
wer dennoch bei Alta Vista oder Lycos gefunden werden möchte, sollte sich
einfach in ein paar Gästebücher eintragen - dann klappt es.
Das
Eintragen der eigenen Homepage-Adresse ist fast überall kostenlos möglich.
Irgendwo auf den Seiten der Suchdienste gibt es einen Hyperlink (Verweis) namens
"Add URL" der in aller Regel zu einem Formular führt auf dem
man sich eintragen kann.
Hilfreich ist der Service von Submit-it
(http://www.submit-it.com/), von dieser Seite aus kann man sich per Formular
in über 15 Suchdiensten eintragen.
Die dritte Gruppe, die Agenten, sei nur kurz erwähnt. Hier handelt es sich um Programme, oft Zusätze (Plug In) für die Internet-Browser, die in Ihrem Auftrag beispielsweise von Ihnen bestimmte Seiten auf Veränderungen überwachen. Mittlerweile entwickeln sie sich zu vollwertigen Suchmaschinen.
Hier eine kleine Auswahl an Suchmaschinen / Datenbanken:
Deutschsprachige Angebote:
Roboter-Index
Flipper
(http://flp.cs.tu-berlin.de/flipper/)
Aladin
(http://www.aladin.de/)
Crawler.de
(http://www.Crawler.de/)
Kolibri
(http://www.kolibri.de/)
Manuell
verwaltet
Das
Deutsche Internet Verzeichnis
(http://vroom.web.de/ )
DINO
Deutscher Internet Organisator
(http://www.dino-online.de/)
Private
Homepages
(http://home.pages.de/)
Englischsprachige Angebote:
Roboter-Index
AltaVista
(http://altavista.digital.com/)
Lycos
(http://www.lycos.com/)
WebCrawler
(http://webcrawler.com/)
HotBot
(http://www.hotbot.com/)
InfoSeek
(http://infoseek.com/)
Inktomi
(http://inktomi.berkeley.edu/)
Open
Text (http://index.opentext.net/)
Manuell
verwaltet
Yahoo
(http://yahoo.com/)
Dies
ist nur eine kleine Auswahl aus dem mittlerweile auch schon unübersehbaren
Angebot von Suchdiensten.
Besonders hilfreich kann der Einsatz eines Multi-Suchsystems sein, mit einer
einzigen Abfrage erreicht man so gleich mehrere Dienste auf einen Schlag.
MetaCrawler
(http://metacrawler.cs.washington.edu:8080/)
Schliesslich
gibt es auch noch Suchdienste oder Datenbanken die sich einem ganz speziellen
Thema widmen.
Für die Suche nach E-Mail-Adressen bemüht man beispielsweise:
Internet
Address Finder
(http://www.iaf.net/)
Four11
(http://four11.com/)
Whowhere?
(http://www.whowhere.com/)
Die
Sucherei nach Shareware-Programmen hat ein Ende bei:
Shareware
(http://www.shareware.com/)
Das Auflisten solcher Dienste ließe sich fortsetzen: CUSI (http://www.unix-ag.uni-siegen.de/search/)
Auswahl
geeigneter Suchmaschinen
Die folgende Auswahl zeigt die bekanntesten internationalen Suchmaschinen.
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AltaVista: |
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Excite: |
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Hotbot |
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InfoSeek |
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Lycos |
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|
WebCrawler |
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Yahoo |
Daneben gibt es auch einige Angebote, die speziell für den deutschsprachigen
Surfer interessant sein dürften (teilweise finden sich dabei auch deutsche
Ableger der Grossen, wie etwa Yahoo oder Lycos):
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Aladin |
|
|
Dino |
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|
Fireball/AltaVista |
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Focus Netguide |
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Lycos |
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|
Web.de |
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|
Yahoo |
Hier einige Beispielansichten
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|
Was ist ein Domain-Name?
Ursprünglich hatten alle Internet-Server nur eine numerische Adresse (IP-Adresse). Wollte man ein bestimmtes Dokument aufrufen, dann wurde zunächst der Computer (die IP-Adresse) angegeben, anschliessend die Verzeichnisse, sowie der Dokumentname.
Die Adresse dieses Dokuments (URL) sah dann z.B. so aus:
"http://www.000.001.300.4/maier/dokumente/brief1.html"
Diesen IP-Adressen wurden später sprechende Computernamen zugeordnet, die sogenannten Domain-Namen. "000.001.300.4" wurde etwa durch super.com ersetzt, sodass sich etwa die Adresse
"http://www.super.com/maier/dokumente/brief1.html" ergab.
In einem weiteren Schritt konnten dann auf einem Internet-Rechner mehrere IP-Adressen abgelegt werden, ein Rechner "simulierte" also mehrere Rechner. So konnten mehrere Firmen einen Internet-Rechner gemeinsam benutzen, jeder hatte aber eine eindeutige IP-Adresse.
Heute können gar einer IP-Adresse mehrere Domain-Namen zugeordnet werden.
Heute liegt der Sinn und Zweck eines Domain-Namens in der einfachen Adresse unter der das Angebot einer Firma, aber auch das Angebot von Privatleuten im Internet gefunden werden.
Es genügt die Angebot ibm.com, um zu wissen, dass alle Webseiten der Firma IBM unter der Adresse http://www.ibm.com zu finden sind. Dies ist die sogenannte Homepage, also die Startseite, von der aus durch Links die anderen Webseiten von IBM erreicht werden können.
Ein .COM, .NET -Domainname muss aus 3 bis 23 alphanumerischen Zeichen bestehen.
Deutsche Domainnamen können theoretisch bis zu 64 Zeichen lang sein, allerdings gibt es beim Überschreiten der 23-Zeichenlänge auf amerikanischen Servern Probleme.
Der Landescode, z.B. .DE zählt dabei nicht mit.
Erlaubt sind nur die Buchstaben a bis z, sowie die Zahlen 0 bis 9.
Sonderzeichen sind unzulässig, mit Ausnahme des Bindestrichs, dieser darf allerdings nicht das erste oder letzte Zeichen sein.
Es wird empfohlen mit einem Buchstaben zu beginnen.
Abgelehnt werden auch Domainnamen, die
geschmacklos
irreführend
oder täuschend sind oder einen
beleidigenden Charakter haben.
Jeder Domain-Name kann nur einmal vergeben werden.
Die einzelnen Länder dürfen die Vergabe selbst regeln und an ihre Rechtsprechung anpassen.
Was bedeutet eigentlich Domain?
Domain - übersetzt: Domäne, Gebiet, Bereich
Die Übersetzung macht den Begriff "Domain" schon etwas deutlicher. So bezeichnet man im World Wide Web also bestimmte "Bereiche".
Im
Zusammenhang mit unserer Provider-Übersicht interessiert vor allem die
eigene Domain.
Kennzeichen der eigenen Domain ist die eigene Adresse im Internet, z.B.:
www.name.de
oder auch
www.name.com
Aufbau der eigenen Domain
|
http:// |
www. |
name. |
com |
|
Protokoll |
Web-Server |
Second-Level Domain |
Top-Level Domain |
Viele Provider bieten aber auch sogenannte "Sub-Domains" (Third-Level
Domain) an:
Aufbau einer "Sub-Domain"
|
http:// |
www. |
name. |
provider. |
com |
|
Protokoll |
Web-Server |
eigener Name |
Vermieter |
Top-Level Domain |
Weiteres Beispiel einer "Sub-Domain"
|
http:// |
www. |
provider. |
name. |
com |
|
Protokoll |
Web-Server |
Vermieter |
eigener Name |
Top-Level Domain |
Nur
das erste Beispiel vermittelt dem Besucher Ihrer Homepage den Eindruck, als
wären Sie mit einem eigenen Rechner fest an Internet angeschlossen. In
Wirklichkeit befindet sich Ihre Domain aber zusammen mit anderen Domains auf
einem Rechner Ihres Providers - daher spricht man hier von der virtuellen
Domain.
Wer den Luxus liebt, oder sehr hohe Ansprüche hat, kann natürlich
auch seinen eigenen Server betreiben.
.de ist eine Top-Level Domain, also in der Hierarchie ganz oben angesiedelt, und steht für das Land Deutschland. Weiter hat .de keine Bedeutung - weder sagt sie etwas über den Standort des Servers (Internet-Rechner) aus, noch über die Nutzungsart (kommerziell oder privat). Verwaltet werden die .de Domains von dem deutschen NIC, DeNIC (Network Information Center). Der Unterschied zu anderen Top-Level Domains ist vor allem im deutlich höheren Preis (ab ca. 200 DM/Jahr), und der typisch deutschen, komplizierten Bürokratie zu sehen (das galt zumindest bis vor kurzem, scheint aber inzwischen besser zu werden).
.com ist die wohl am meisten verwendete Top-Level Domain und ist die Abkürzung für: commercial (kommerziell, gewerbsmäßig). Allerdings wird .com auch sehr häufig nichtkommerziell genutzt ! Hinweise auf den Standort gibt eine .com Domain absolut nicht, sie ist international - also können Ihnen auf dieser Domain auch alle möglichen Sprachen begegnen. Verwaltet wird diese Top-Level Domain von InterNIC in den USA. Momentan kostet eine Registrierung einer Domain bei InterNIC 70 Dollar für die ersten beiden Jahre, Folgejahre dann jeweils 35 Dollar.
.org wird ebenfalls von InterNIC verwaltet und steht für organization. Leider hat sich noch nicht recht herumgesprochen, daß unter .org alle nichtkommerziellen Projekte (wie z.B. Privatpersonen) registriert werden können.
.at ist die Top-Level Domain für Österreich. Verwaltet wird .at vom NIC Österreich.
.ch und .li werden vom Schweizer NIC verwaltet, und sind die Top-Level Domains für die Schweiz und Liechtenstein.
Es
gibt noch natürlich viel mehr Top-Level Domains. Eine nach Ländern
geordnete Übersicht finden Sie unter:
A
- F
/ G
- O
/ P
- Z
Egal für welche Top-Level Domain Sie Sich entscheiden, achten Sie darauf dass die Domain auf Ihren Namen registriert wird ! Nur dann sind Sie auch der Eigentümer der Domain, und könnnen sie bei einem Providerwechsel behalten.