Das letzte Protokoll der Jagdgenossenschaftsversammlung der

Jagdgenossenschaft Schleswig

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Niederschrift
über die Jagdgenossenschaftsversammlung
des gemeinschaftliches Jagdbezirkes Schleswig

vom 21. November 2000,
im Plessenhof, Plessenstraße 7, 24837 Schleswig


Tagesordnung:
1.Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2.Wahlen des Vorstandes
3.Verwendung der Jagdpachtgelder
4.Verschiedenes


Top 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher

Jagdvorsteher Claus Ehrich eröffnet um 17:00 Uhr die Versammlung. Es wird festgestellt, dass mit einer Veröffentlichung im Kreisblatt Nr. 19. vom 26. Oktober 2000 satzungsgemäß und fristgerecht mit einer Zwei-Wochen-Frist eingeladen worden ist. Ferner ist in den Schleswiger Nachrichten am 17. November 2000 und in der „Schleswig aktuell“ von Anfang November 2000 auf diese Versammlung hingewiesen worden.
Die Jagdgenossenschaft umfaßt derzeit 72 Jagdgenossen. Anwesend sind 4 Jagdgenossen mit einer Gesamtfläche von 494,6182 ha. Da mindestens 10%, also 7 Jagdgenossen anwesend sein müßten, ist die Versammlung nicht beschlussfähig. Ein weiterer Jagdgenosse läßt sich durch einen Vertreter ohne Vollmacht vertreten. Ohne Vollmacht kann die Stimme jedoch nicht gezählt werden.
Eine zweite Versammlung nach § 7 Absatz 6 der Satzung, die ohne Rücksicht auf die Zahl der zu vertretenden Stimmen beschlussfähig wäre, wird für 17:30 Uhr einberufen.


Um 17:30 Uhr ruft Jagdvorsteher Ehrich eine weitere Versammlung ein. Es sind nun 5 Jagdgenossen mit 512,4423 ha Fläche anwesend. Nach § 7 Abs. 6 der Satzung ist die Jagdgenossenschaftsversammlung nun beschlusssfähig.
Die Anwesenheitsliste ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Weiterhin sind die Vollmachten als Anlage beigefügt.

Top 2. Neuwahlen des Vorstandes
Die letzten Wahlen des Vorstandes fanden Oktober 1996 statt. Jagdvorsteher Claus Ehrich zitiert § 5 der Jagdsatzung:
§5
(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher und zwei Beisitzern, von denen der eine als ständiger Vertreter des Jagdvorstehers und der andere als Kassenverwalter zu wählen sind. Die Amtszeit des Jagdvorstandes betragt vier Jahre. Er bleibt bis zur Wahl des neuen Jagdvorstandes tätig. Der neue Jagdvorstand ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Amtszeit des alten Jagdvorstandes zu wählen.
(2) Bei des Wahl des Jagdvorstandes sind gleichzeitig zwei Stellvertreter zu wählen.
(3)Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie können ihre baren Auslagen, soweit sie angemessen und unabweisbar notwendig sind, Ersatz verlangen.

Es wird Wiederwahl vorgeschlagen.

Es wird wie folgt abgestimmt:
5 Ja-Stimmen, Keine Nein-Stimme, Keine Enthaltung.

Damit ist einstimmig beschlossen, dass der bisherige Vorstand in der gleichen Besetzung weitere vier Jahre tätig ist. Diese Abstimmung wurde von 5 vertretenen Jagdgenossen mit insgesamt 512,4423 ha Fläche vorgenommen.

Der Vorstand setzt sich demnach wie folgt zusammen:
Jagdvorsteher: Claus Ehrich
Beisitzer und ständiger stellvertretender Vorsitzender: Arne Hansen
Beisitzer und Kassenverwalter: Thorsten Dahl
1.Stellvertreter (gem. § 5 Abs. 2 Jagdsatzung): Karsten Jessen
2.Stellvertreter : Max Paßberg

Der Jagdvorsteher, der Beisitzer und ständiger Vertreter, der 2. Beisitzer und Kassenverwalter (gem. §5 Abs. 1 Jagdsatzung) und der 1. und 2. Stellvertreter (gem. § 5 Abs. 2 Jagdsatzung) nehmen die Wahl an.
Jagdvorsteher Claus Ehrich bedankt sich im Namen des Vorstandes für das entgegen gebrachte Vertrauen.
Der neue Vorstand ist damit für weitere vier Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet im Oktober 2004 statt.


Top 3 Verwendung der Jagdpachtgelder

Jagdvorsteher Claus Ehrich weist auf die Möglichkeit hin, dass auf Antrag die Jagdpachtgelder ausgezahlt werden. Grundsätzlich galt der Beschluss, dass die Jagdpachtgelder nicht an die Jagdgenossen ausgezahlt werden. Jagdvorsteher Claus Ehrich zitiert § 9 Abs. 3 der Jagdsatzung:

§9 (3) Beschließt die Genossenschaftsversammlung, den Reinertrag nicht an die Jagdgenossen zu verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, binnen eines Monats nach der Beschlussfassung die Auszahlung seines Anteils verlangen. Jagdgenossen, die dem Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht zugestimmt haben, sind in der Niederschrift namentlich aufzuführen. Der Jagdvorstand hat den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Jagdvorsteher Ehrich berichtet, dass nur von sehr wenigen Jagdgenossen die Kontoverbindungen bekannt sind. Jagdgenossen, die Ihre Jagdpachtgelder benötigen werden gebeten, Ihre Kontoverbindungen mitzuteilen.

Es wird mit 4 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme bei keiner Enthaltung beschlossen, den Reinertrag nicht auszuzahlen.

Die Stadt Schleswig stimmt dem Beschluss nicht zu und beantragt gleichzeitig die Auszahlung der anteiligen Jagdpachtgelder.
Weitere Anträge auf Auszahlung liegen während der Jagdgenossenschaftsversammlung nicht vor.
Satzungsgemäß soll die Veröffentlichung dieses Beschlusses gem. § 9 Abs. 3 entsprechend der Jagdsatzung veröffentlicht werden. Der Kassenverwalter wird hiermit beauftragt.


Höhe der auszuzahlenden Jagdpachtgelder
Kassenverwalter Thorsten Dahl weist darauf hin, dass durch die Neuverpachtung in diesem Jahr der Pachtzins pro ha von 2,- DM auf 3,50 DM Landfläche angehoben wurde. Der Pachtpreis für Wasserflächen ist von 2,- DM auf 1,- DM pro ha gesenkt worden. Früher galt die Regelung, dass 10 v.H. der Pachteinnahmen für Verwaltungsaufwendungen der Jagdgenossenschaft einbehalten wurden. Da jedoch eine 120 ha große Wasserfläche auf der Schlei ohne Eigentümer ist, wurde zuletzt beschlossen, diese nicht auskehrbaren Beträge für die Verwaltung einzubehalten. Da diese 120 ha nun nicht in der Verpachtung berücksichtigt sind (statt 1221,6312 ha nun 1100 ha verpachtet ) könnte es künftig „eng“ in der Jagdkasse werden, falls doch alle Jagdgenossen auf eine Auszahlung der Jagdpachtanteile bestehen würden. Der Kassenverwalter schlägt vor, wieder zur „alten“ Regelung zurückzukehren und künftig 10% der Jagdpachteinnahmen pro ha Fläche nicht auszuzahlen. Sollten sich Beträge in der Gemeinschaftskasse ansammeln, so könnten diese mit einem gesonderten Beschluss ausgezahlt werden.

Jagdvorsteher Ehrich ruft diesen Vorschlag zur Abstimmung auf.
Der Vorschlag wird mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen so angenommen.

Damit werden künftig 3,15 DM / ha Landfläche und 0,90 DM / ha Wasserfläche ausgezahlt.

Es werden weitere Projekte vorgestellt:

Wildreflektoren:
Es wird vorgeschlagen, Wildreflektoren an Leitpfählen an Straßen aufzustellen, die durch Wildwechsel gefährdet sind. In Schleswig sei der Bereich an der B201 zwischen Lürschau und Klappschau besonders gefährdet. In Schleswig ist von einer durchschnittlichen Schadenshöhe von 3.000,- DM pro Unfall auszugehen. Der Gesamtschaden beträgt daher nur an Sachschäden 90.000,- DM/Jahr. Die Reflektoren kosten etwa 10 DM /Stück. Wildreflektoren sind geeignet, das Wild bereits vor Betreten der Straße zu warnen und zurückzuhalten, indem das Licht der Fahrzeuge in die Feldmark abgelenkt werde. Neue Geräte sollen neben der Licht-Reflektion auch Geräusche abgeben können. Bisherige Reflektoren in anderen Bereichen haben zu großen Erfolgen geführt und die Zahl der Wildunfälle drastisch reduziert. Wilhelm Jöns teilt aber mit, dass die Wirkung der Reflektoren nachlasse, wenn diese verschmutzen. Diese müßten also auch regelmäßig gepflegt werden. Wilhelm Jöns sagt zu, dass die Jäger die Reflektoren aufstellen und auch pflegen bzw. reinigen würden. Entsprechend können Versicherungen gebeten werden, sich präventiv an der Beschaffung von Wildreflektoren zu beteiligen. Es wurde gleichzeitig dargestellt, dass zur Nachtzeit das Aufffinden von angefahrenem Wild auch durch die unbestimmten Ortsangaben besonders schwierig sei.


Pulverteichwiesen
Wilhelm Jöns schlägt vor, auch die Kibitzkolonie bei den Pulverteichwiesen wieder anzusiedeln.

Mülldeponie
Karsten Jessen schlägt vor, dafür zu sorgen, dass die nun bald abgedeckte Mülldeponie Haferteich so wieder hergerichtet wird, dass diese auch den Jägern zur Verfügung stehen kann und das Wild sich dort wieder ansiedeln kann. Diese Flächen sollten auch bald wieder bejagdbar sein. Jagdvorsteher Claus Ehrich sagt zu, dies in den städtischen Gremien einzubringen. Herr Claus wurde gebeten zu prüfen, ob auch von Seiten der Stadtverwaltung ein entsprechender Einfluss genommen werden könnte.


Jagdvorsteher Claus Ehrich schlägt vor, dass die angesammelten Jagdpachtgelder in Höhe von 3000,- DM für folgende Projekte ausgegeben werden:
Wildreflektoren (Schwerpunkt)
Wiesenprojekt
evtl. Zwecke Renaturierung Mülldeponie

Die Jagdgenossenschaft beschließt einstimmig bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung, einen Betrag von 3.000,- DM für die o.g. Projekte – schwerpunktmäßig zunächst für Reflektoren - zur Verfügung zu stellen.

Die Jäger sagen zu, einen Antrag beim Straßenbauamt Flensburg wegen des Wildreflektoren-Projektes zu stellen. Die Jäger werden gebeten die Stückzahl der Reflektoren zu ermitteln und dem Jagdvorsteher mitzuteilen. Die Auszahlung eines Zuschusses wird dann zwischen Jagdpächtern und Jagdvorstand geregelt.


Top 4 Verschiedenes
Kassenbericht
Kassenwart Thorsten Dahl berichtet über die Finanzbestände der Jagdkasse. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellungen jeweils vom 1.1. zum 31.12. jeden Jahres geführt werde.
Aus dem Jahre 1998 wurden 1.754,78 DM in das Jahr 1999 übernommen. Es gab Einnahmen in Höhe von 1.628,- DM im Jahr 1999. Im Jahre 1999 gab es Ausgaben von 1.011,50 DM, so dass 2.371,28 DM in das Jahr 2000 übertragen wurden.
Im Jahr 2000 wurden dann 2.875,00 DM Einnahmen aus der Jagdpacht verbucht. Dem standen im Jahr 2000 bisher Ausgaben in Höhe von 167,68 DM gegenüber, so dass der Kontostand am 29. September 2000 5.078,60 DM betrug. Mittlerweile wurde bereits wieder eine Kontoführungsgebühr über 6,60 für den Monat Oktober abgebucht. Der Kassenbericht ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Kassenverwalter bat, dass die Kasse bald geprüft werden sollte. Soweit feststellbar, ist derzeit M. Jessen Kassenprüferin. Der Kassenverwalter wird sich mit Frau Jessen in Verbindung setzen.

Programm Natura 2000
Jagdvorsteher Claus Ehrich berichtet über einen Widerspruch, der im Namen der Jagdgenossenschaft gegen das Programm Natura 2000 (FFH und die EU-Vogelschutzrichtline) ausgesprochen wurde. Diese Maßnahmen hätten auch das Jagdgebiet der Stadtjagd unter Umständen beeinträchtigen können. Eine Antwort aus Kiel lag am 19. April 2000 vor. Danach wird das Programm Natura 2000 keine Beschränkungen auf die Jagd haben. Sollte sich dennoch etwas ergeben, so würde sich das zuständige Ministerium wieder melden.

Möweninsel
Wilhelm Jöns berichtet über die Situation auf der Möweninsel. Im Jahre 1989 wurde der Verkauf und der Verzehr der Möweneier durch das Land Schleswig-Holstein untersagt. Letzter Möwenkönig war Rainer Hartel. Inzwischen wird die Möweninsel vom Verein Jordsand betreut. Die Jäger haben zusammen mit „Piko“ (Gerd) Ross im Frühjahr 2000 die Möweninsel besichtigt und festgestellt, dass der Bestand auf nun 250 bis 300 Brutpaare zurückgegangen ist.
Die Anzahl der Brutpaare hat sich in den letzten Jahren wie folgt verändert:
1913 6.000 Brutpaare
1981 2.500 Brutpaare
1991 1.500 Brutpaare
1997 700 Brutpaare
2000 250-300 Brutpaare
Wilhelm Jöns erklärt den Rückgang der Brutpaare damit, dass der hohe Grasbewuchs den kleinen Lachmöwen das Landen unmöglich mache und sich daher an höher gelegenen Stellen nur noch größere Silbermöwen niederlassen. Die Lachmöwen werden in untere Uferbereiche verdrängt, die hochwassergefährdet sind. Damit würden jährlich weitere Jungtiere ertrinken. Zudem haben sich Ratten und Krähen auch auf der Insel ausgebreitet. Es sollten daher die Ratten bekämpft, die Krähen vertrieben und die Silbermöwen begrenzt werden. Zudem sollte künftig das Gras zu Beginn der Vegetation regelmäßig gemäht werden, wie es früher auch vom Möwenkönig gemacht wurde.
Ziel der Jäger ist es, nicht dort zu jagen, sondern die Lachmöwen zu erhalten.
Herr Claus merkt an, ob es nicht auch für diesen Bereich eine finanzielle Unterstützung geben könne.
Herr Ehrich hält fest, dass die bisherige Bewirtschaftung durch die Möwenkönige durchaus erfolgreich war, die nun vorgelegten Zahlen bestätigen dies. Früher wurden die Gelege in der Zeit von April bis 31. Mai täglich abgesammelt.
Jagdvorsteher Claus Ehrich hält fest, dass die Rattenbekämpfung auch von der Stadt durchgeführt werde. Ein Anruf beim Fachbereich Ordnung/Sicherheit würde reichen.

Eigenjagdbezirk Tiergarten
Jagdpächter Wilhelm Jöns teilt mit, dass an den Eigenjagdbezirk Tiergarten ohne Ausgleich vor Jahren eine etwa 20 ha große Fläche abgegeben wurde. Da nun durch Bebauung der Jagdbezirk Schleswig ständig kleiner werde, bat man darum, die Flächen zum Teil wieder an den Schleswiger Bezirk zurückzugeben. Dabei wolle man die Enklaven jedoch außen vor lassen. Es geht nun um die Flächen, die vom Gebiet der Jagdgenossenschaft Schleswig direkt erreicht werden könnten.

Durch Jäger aufgeforstete Flächen
Wilhelm Jöns teilt mit, dass vor kurzem die Einfriedigung des „Fruchtackers“ zurückgebaut wurde und nunmehr dem Wild zur Verfügung stehe. Der Acker wurde 1989 eingefriedet und bepflanzt. Dort stehen u.a. Eiben, Buchen, Eschen und Apfelbäume. In diesem Zusammenhang weist Herr Jöns auf den Schulwald hin, der bereits vor 30 Jahren von den Jägern angepflanzt wurde. Am Behrender Redder wurde vor 20 Jahren die Bepflanzung vorgenommen. Die Jäger setzen sich für eine Nachhaltigkeit ein und tragen zum ökologischen Gleichgewicht bei. Herr Jöns dankt gleichzeitig der Stadt Schleswig, die den Jägern die Pachtflächen kostenfrei zur Verfügung stellt. Gleichzeitig wird gebeten zu prüfen, ob es weitere Kleinflächen gibt, die für ähnliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden könnten.


Jagdvorsteher Claus Ehrich teilt mit, dass die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung voraussichtlich im Oktober 2002 stattfinden wird.


Die Jagdgenossenschaftsversammlung endet um 18:21 Uhr.






Claus Ehrich Thorsten Dahl, Dannewerk, den 21. November 2000
Jagdvorsteher Protokollführer/Kassenverwalter


Anlage:
- Anwesenheitsliste
- Vollmachten

 

 

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zuletzt akualisiert am 22.November 2000 von Thorsten Dahl Impressum