Niederschrift
über die Jagdgenossenschaftsversammlung
des gemeinschaftliches Jagdbezirkes Schleswig
vom 21. November 2000,
im Plessenhof, Plessenstraße 7, 24837 Schleswig
Tagesordnung:
1.Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2.Wahlen des Vorstandes
3.Verwendung der Jagdpachtgelder
4.Verschiedenes
Top 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
Jagdvorsteher Claus Ehrich eröffnet um 17:00 Uhr die Versammlung.
Es wird festgestellt, dass mit einer Veröffentlichung im Kreisblatt
Nr. 19. vom 26. Oktober 2000 satzungsgemäß und fristgerecht
mit einer Zwei-Wochen-Frist eingeladen worden ist. Ferner ist in den
Schleswiger Nachrichten am 17. November 2000 und in der Schleswig
aktuell von Anfang November 2000 auf diese Versammlung hingewiesen
worden.
Die Jagdgenossenschaft umfaßt derzeit 72 Jagdgenossen. Anwesend
sind 4 Jagdgenossen mit einer Gesamtfläche von 494,6182 ha. Da
mindestens 10%, also 7 Jagdgenossen anwesend sein müßten,
ist die Versammlung nicht beschlussfähig. Ein weiterer Jagdgenosse
läßt sich durch einen Vertreter ohne Vollmacht vertreten.
Ohne Vollmacht kann die Stimme jedoch nicht gezählt werden.
Eine zweite Versammlung nach § 7 Absatz 6 der Satzung, die ohne
Rücksicht auf die Zahl der zu vertretenden Stimmen beschlussfähig
wäre, wird für 17:30 Uhr einberufen.
Um 17:30 Uhr ruft Jagdvorsteher Ehrich eine weitere Versammlung ein.
Es sind nun 5 Jagdgenossen mit 512,4423 ha Fläche anwesend. Nach
§ 7 Abs. 6 der Satzung ist die Jagdgenossenschaftsversammlung nun
beschlusssfähig.
Die Anwesenheitsliste ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Weiterhin sind die Vollmachten als Anlage beigefügt.
Top 2. Neuwahlen des Vorstandes
Die letzten Wahlen des Vorstandes fanden Oktober 1996 statt. Jagdvorsteher
Claus Ehrich zitiert § 5 der Jagdsatzung:
§5
(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher und zwei Beisitzern,
von denen der eine als ständiger Vertreter des Jagdvorstehers und
der andere als Kassenverwalter zu wählen sind. Die Amtszeit des
Jagdvorstandes betragt vier Jahre. Er bleibt bis zur Wahl des neuen
Jagdvorstandes tätig. Der neue Jagdvorstand ist innerhalb von sechs
Monaten nach Ablauf der Amtszeit des alten Jagdvorstandes zu wählen.
(2) Bei des Wahl des Jagdvorstandes sind gleichzeitig zwei Stellvertreter
zu wählen.
(3)Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie
können ihre baren Auslagen, soweit sie angemessen und unabweisbar
notwendig sind, Ersatz verlangen.
Es wird Wiederwahl vorgeschlagen.
Es wird wie folgt abgestimmt:
5 Ja-Stimmen, Keine Nein-Stimme, Keine Enthaltung.
Damit ist einstimmig beschlossen, dass der bisherige Vorstand in der
gleichen Besetzung weitere vier Jahre tätig ist. Diese Abstimmung
wurde von 5 vertretenen Jagdgenossen mit insgesamt 512,4423 ha Fläche
vorgenommen.
Der Vorstand setzt sich demnach wie folgt zusammen:
Jagdvorsteher: Claus Ehrich
Beisitzer und ständiger stellvertretender Vorsitzender: Arne Hansen
Beisitzer und Kassenverwalter: Thorsten Dahl
1.Stellvertreter (gem. § 5 Abs. 2 Jagdsatzung): Karsten Jessen
2.Stellvertreter : Max Paßberg
Der Jagdvorsteher, der Beisitzer und ständiger Vertreter, der 2.
Beisitzer und Kassenverwalter (gem. §5 Abs. 1 Jagdsatzung) und
der 1. und 2. Stellvertreter (gem. § 5 Abs. 2 Jagdsatzung) nehmen
die Wahl an.
Jagdvorsteher Claus Ehrich bedankt sich im Namen des Vorstandes für
das entgegen gebrachte Vertrauen.
Der neue Vorstand ist damit für weitere vier Jahre gewählt.
Die nächste Wahl findet im Oktober 2004 statt.
Top 3 Verwendung der Jagdpachtgelder
Jagdvorsteher Claus Ehrich weist auf die Möglichkeit hin, dass
auf Antrag die Jagdpachtgelder ausgezahlt werden. Grundsätzlich
galt der Beschluss, dass die Jagdpachtgelder nicht an die Jagdgenossen
ausgezahlt werden. Jagdvorsteher Claus Ehrich zitiert § 9 Abs.
3 der Jagdsatzung:
§9 (3) Beschließt die Genossenschaftsversammlung, den Reinertrag
nicht an die Jagdgenossen zu verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, der
dem Beschluss nicht zugestimmt hat, binnen eines Monats nach der Beschlussfassung
die Auszahlung seines Anteils verlangen. Jagdgenossen, die dem Beschluss
über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht zugestimmt
haben, sind in der Niederschrift namentlich aufzuführen. Der Jagdvorstand
hat den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Jagdvorsteher Ehrich berichtet, dass nur von sehr wenigen Jagdgenossen
die Kontoverbindungen bekannt sind. Jagdgenossen, die Ihre Jagdpachtgelder
benötigen werden gebeten, Ihre Kontoverbindungen mitzuteilen.
Es wird mit 4 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme bei keiner Enthaltung
beschlossen, den Reinertrag nicht auszuzahlen.
Die Stadt Schleswig stimmt dem Beschluss nicht zu und beantragt gleichzeitig
die Auszahlung der anteiligen Jagdpachtgelder.
Weitere Anträge auf Auszahlung liegen während der Jagdgenossenschaftsversammlung
nicht vor.
Satzungsgemäß soll die Veröffentlichung dieses Beschlusses
gem. § 9 Abs. 3 entsprechend der Jagdsatzung veröffentlicht
werden. Der Kassenverwalter wird hiermit beauftragt.
Höhe der auszuzahlenden Jagdpachtgelder
Kassenverwalter Thorsten Dahl weist darauf hin, dass durch die Neuverpachtung
in diesem Jahr der Pachtzins pro ha von 2,- DM auf 3,50 DM Landfläche
angehoben wurde. Der Pachtpreis für Wasserflächen ist von
2,- DM auf 1,- DM pro ha gesenkt worden. Früher galt die Regelung,
dass 10 v.H. der Pachteinnahmen für Verwaltungsaufwendungen der
Jagdgenossenschaft einbehalten wurden. Da jedoch eine 120 ha große
Wasserfläche auf der Schlei ohne Eigentümer ist, wurde zuletzt
beschlossen, diese nicht auskehrbaren Beträge für die Verwaltung
einzubehalten. Da diese 120 ha nun nicht in der Verpachtung berücksichtigt
sind (statt 1221,6312 ha nun 1100 ha verpachtet ) könnte es künftig
eng in der Jagdkasse werden, falls doch alle Jagdgenossen
auf eine Auszahlung der Jagdpachtanteile bestehen würden. Der Kassenverwalter
schlägt vor, wieder zur alten Regelung zurückzukehren
und künftig 10% der Jagdpachteinnahmen pro ha Fläche nicht
auszuzahlen. Sollten sich Beträge in der Gemeinschaftskasse ansammeln,
so könnten diese mit einem gesonderten Beschluss ausgezahlt werden.
Jagdvorsteher Ehrich ruft diesen Vorschlag zur Abstimmung auf.
Der Vorschlag wird mit 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
so angenommen.
Damit werden künftig 3,15 DM / ha Landfläche und 0,90 DM /
ha Wasserfläche ausgezahlt.
Es werden weitere Projekte vorgestellt:
Wildreflektoren:
Es wird vorgeschlagen, Wildreflektoren an Leitpfählen an Straßen
aufzustellen, die durch Wildwechsel gefährdet sind. In Schleswig
sei der Bereich an der B201 zwischen Lürschau und Klappschau besonders
gefährdet. In Schleswig ist von einer durchschnittlichen Schadenshöhe
von 3.000,- DM pro Unfall auszugehen. Der Gesamtschaden beträgt
daher nur an Sachschäden 90.000,- DM/Jahr. Die Reflektoren kosten
etwa 10 DM /Stück. Wildreflektoren sind geeignet, das Wild bereits
vor Betreten der Straße zu warnen und zurückzuhalten, indem
das Licht der Fahrzeuge in die Feldmark abgelenkt werde. Neue Geräte
sollen neben der Licht-Reflektion auch Geräusche abgeben können.
Bisherige Reflektoren in anderen Bereichen haben zu großen Erfolgen
geführt und die Zahl der Wildunfälle drastisch reduziert.
Wilhelm Jöns teilt aber mit, dass die Wirkung der Reflektoren nachlasse,
wenn diese verschmutzen. Diese müßten also auch regelmäßig
gepflegt werden. Wilhelm Jöns sagt zu, dass die Jäger die
Reflektoren aufstellen und auch pflegen bzw. reinigen würden. Entsprechend
können Versicherungen gebeten werden, sich präventiv an der
Beschaffung von Wildreflektoren zu beteiligen. Es wurde gleichzeitig
dargestellt, dass zur Nachtzeit das Aufffinden von angefahrenem Wild
auch durch die unbestimmten Ortsangaben besonders schwierig sei.
Pulverteichwiesen
Wilhelm Jöns schlägt vor, auch die Kibitzkolonie bei den Pulverteichwiesen
wieder anzusiedeln.
Mülldeponie
Karsten Jessen schlägt vor, dafür zu sorgen, dass die nun
bald abgedeckte Mülldeponie Haferteich so wieder hergerichtet wird,
dass diese auch den Jägern zur Verfügung stehen kann und das
Wild sich dort wieder ansiedeln kann. Diese Flächen sollten auch
bald wieder bejagdbar sein. Jagdvorsteher Claus Ehrich sagt zu, dies
in den städtischen Gremien einzubringen. Herr Claus wurde gebeten
zu prüfen, ob auch von Seiten der Stadtverwaltung ein entsprechender
Einfluss genommen werden könnte.
Jagdvorsteher Claus Ehrich schlägt vor, dass die angesammelten
Jagdpachtgelder in Höhe von 3000,- DM für folgende Projekte
ausgegeben werden:
Wildreflektoren (Schwerpunkt)
Wiesenprojekt
evtl. Zwecke Renaturierung Mülldeponie
Die Jagdgenossenschaft beschließt einstimmig bei keiner Nein-Stimme
und keiner Enthaltung, einen Betrag von 3.000,- DM für die o.g.
Projekte schwerpunktmäßig zunächst für Reflektoren
- zur Verfügung zu stellen.
Die Jäger sagen zu, einen Antrag beim Straßenbauamt Flensburg
wegen des Wildreflektoren-Projektes zu stellen. Die Jäger werden
gebeten die Stückzahl der Reflektoren zu ermitteln und dem Jagdvorsteher
mitzuteilen. Die Auszahlung eines Zuschusses wird dann zwischen Jagdpächtern
und Jagdvorstand geregelt.
Top 4 Verschiedenes
Kassenbericht
Kassenwart Thorsten Dahl berichtet über die Finanzbestände
der Jagdkasse. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellungen jeweils
vom 1.1. zum 31.12. jeden Jahres geführt werde.
Aus dem Jahre 1998 wurden 1.754,78 DM in das Jahr 1999 übernommen.
Es gab Einnahmen in Höhe von 1.628,- DM im Jahr 1999. Im Jahre
1999 gab es Ausgaben von 1.011,50 DM, so dass 2.371,28 DM in das Jahr
2000 übertragen wurden.
Im Jahr 2000 wurden dann 2.875,00 DM Einnahmen aus der Jagdpacht verbucht.
Dem standen im Jahr 2000 bisher Ausgaben in Höhe von 167,68 DM
gegenüber, so dass der Kontostand am 29. September 2000 5.078,60
DM betrug. Mittlerweile wurde bereits wieder eine Kontoführungsgebühr
über 6,60 für den Monat Oktober abgebucht. Der Kassenbericht
ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Kassenverwalter bat, dass die Kasse bald geprüft werden sollte.
Soweit feststellbar, ist derzeit M. Jessen Kassenprüferin. Der
Kassenverwalter wird sich mit Frau Jessen in Verbindung setzen.
Programm Natura 2000
Jagdvorsteher Claus Ehrich berichtet über einen Widerspruch, der
im Namen der Jagdgenossenschaft gegen das Programm Natura 2000 (FFH
und die EU-Vogelschutzrichtline) ausgesprochen wurde. Diese Maßnahmen
hätten auch das Jagdgebiet der Stadtjagd unter Umständen beeinträchtigen
können. Eine Antwort aus Kiel lag am 19. April 2000 vor. Danach
wird das Programm Natura 2000 keine Beschränkungen auf die Jagd
haben. Sollte sich dennoch etwas ergeben, so würde sich das zuständige
Ministerium wieder melden.
Möweninsel
Wilhelm Jöns berichtet über die Situation auf der Möweninsel.
Im Jahre 1989 wurde der Verkauf und der Verzehr der Möweneier durch
das Land Schleswig-Holstein untersagt. Letzter Möwenkönig
war Rainer Hartel. Inzwischen wird die Möweninsel vom Verein Jordsand
betreut. Die Jäger haben zusammen mit Piko (Gerd) Ross
im Frühjahr 2000 die Möweninsel besichtigt und festgestellt,
dass der Bestand auf nun 250 bis 300 Brutpaare zurückgegangen ist.
Die Anzahl der Brutpaare hat sich in den letzten Jahren wie folgt verändert:
1913 6.000 Brutpaare
1981 2.500 Brutpaare
1991 1.500 Brutpaare
1997 700 Brutpaare
2000 250-300 Brutpaare
Wilhelm Jöns erklärt den Rückgang der Brutpaare damit,
dass der hohe Grasbewuchs den kleinen Lachmöwen das Landen unmöglich
mache und sich daher an höher gelegenen Stellen nur noch größere
Silbermöwen niederlassen. Die Lachmöwen werden in untere Uferbereiche
verdrängt, die hochwassergefährdet sind. Damit würden
jährlich weitere Jungtiere ertrinken. Zudem haben sich Ratten und
Krähen auch auf der Insel ausgebreitet. Es sollten daher die Ratten
bekämpft, die Krähen vertrieben und die Silbermöwen begrenzt
werden. Zudem sollte künftig das Gras zu Beginn der Vegetation
regelmäßig gemäht werden, wie es früher auch vom
Möwenkönig gemacht wurde.
Ziel der Jäger ist es, nicht dort zu jagen, sondern die Lachmöwen
zu erhalten.
Herr Claus merkt an, ob es nicht auch für diesen Bereich eine finanzielle
Unterstützung geben könne.
Herr Ehrich hält fest, dass die bisherige Bewirtschaftung durch
die Möwenkönige durchaus erfolgreich war, die nun vorgelegten
Zahlen bestätigen dies. Früher wurden die Gelege in der Zeit
von April bis 31. Mai täglich abgesammelt.
Jagdvorsteher Claus Ehrich hält fest, dass die Rattenbekämpfung
auch von der Stadt durchgeführt werde. Ein Anruf beim Fachbereich
Ordnung/Sicherheit würde reichen.
Eigenjagdbezirk Tiergarten
Jagdpächter Wilhelm Jöns teilt mit, dass an den Eigenjagdbezirk
Tiergarten ohne Ausgleich vor Jahren eine etwa 20 ha große Fläche
abgegeben wurde. Da nun durch Bebauung der Jagdbezirk Schleswig ständig
kleiner werde, bat man darum, die Flächen zum Teil wieder an den
Schleswiger Bezirk zurückzugeben. Dabei wolle man die Enklaven
jedoch außen vor lassen. Es geht nun um die Flächen, die
vom Gebiet der Jagdgenossenschaft Schleswig direkt erreicht werden könnten.
Durch Jäger aufgeforstete Flächen
Wilhelm Jöns teilt mit, dass vor kurzem die Einfriedigung des Fruchtackers
zurückgebaut wurde und nunmehr dem Wild zur Verfügung stehe.
Der Acker wurde 1989 eingefriedet und bepflanzt. Dort stehen u.a. Eiben,
Buchen, Eschen und Apfelbäume. In diesem Zusammenhang weist Herr
Jöns auf den Schulwald hin, der bereits vor 30 Jahren von den Jägern
angepflanzt wurde. Am Behrender Redder wurde vor 20 Jahren die Bepflanzung
vorgenommen. Die Jäger setzen sich für eine Nachhaltigkeit
ein und tragen zum ökologischen Gleichgewicht bei. Herr Jöns
dankt gleichzeitig der Stadt Schleswig, die den Jägern die Pachtflächen
kostenfrei zur Verfügung stellt. Gleichzeitig wird gebeten zu prüfen,
ob es weitere Kleinflächen gibt, die für ähnliche Maßnahmen
zur Verfügung gestellt werden könnten.
Jagdvorsteher Claus Ehrich teilt mit, dass die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung
voraussichtlich im Oktober 2002 stattfinden wird.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung endet um 18:21 Uhr.
Claus Ehrich Thorsten Dahl, Dannewerk, den 21. November 2000
Jagdvorsteher Protokollführer/Kassenverwalter
Anlage:
- Anwesenheitsliste
- Vollmachten