Claus Olsen


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Die "Sonderbehandlung"

Im September 1939 fragte der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler den Führer, wie man Kontakte zwischen polnischen Kriegsgefangenen und deutschen Frauen verhindern könne. Adolf Hitler ordnete an, daß in jedem Fall ein Kriegsgefangener, der sich mit einer deutschen Frau "eingelassen" habe, getötet werden sollte. Der Frau sollte man öffentlich an den Pranger stellen, in dem man ihr die Haare abschneiden und sie möglichst in ein KZ bringen sollte. Himmler seinerseits befahl: "Wenn ein Pole mit einer Deutschen verkehrt, ich meine jetzt also, sich geschlechtlich abgibt, dann wird der Mann gehängt, und zwar vor seinem Lager. Dann tun´s nämlich die anderen nicht." 

Im März 1940 wurden diese Befehle in Anordnungen umgesetzt. In den sogenannten "Polenerlassen" galt der sexuelle Kontakt zwischen deutschen Frauen und polnischen Männern nun als Kapitalverbrechen, das mit Todesstrafe für die beteiligten Polen geahndet wurde. Die Geheime Staatspolizei bekam alle Hände voll zu tun. Wegen "verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen" wurden allein zwischen Mai und August 1940 400 Personen verhaftet, während wegen kommunistischer oder sozialdemokratischer Betätigung 533 Menschen festgenommen wurden.  Die meisten der Festnahmen erfolgten, weil sich Teile der Bevölkerung zu freundlich zu den Kriegsgefangenen gezeigt hatte. Der Terror gegen die "Fremdvölkischen" verschärfte sich mit dem Kriegsverlauf. Der Reichsjustizminister und der Reichsführer SS vereinbarten 1942, daß "Juden, Polen, Zigeuner, Russen und Ukrainer nicht mehr von den ordentlichen Gerichten ... abgeurteilt werden sollen, sondern durch den Reichsführer - SS erledigt werden." 

Für die Durchsetzung der Erlasse war das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin zuständig, das in der Prinz-Albrecht-Straße in Berlin residierte. Dieses Schreckensbehörde beherbergte die Zentrale der Ordnungspolizei, der Gendarmerie (Orpo) und die Zentrale der Sicherheitspolizei (Sipo), bestehend aus der Kriminalpolizei (Kripo) und der politischer Polizei (Gestapo) als staatliche Behörden neben dem Sicherheitsdienst (SD) als Spitzeldienst der NSDAP. Allerdings war das Amt nicht ein einheitlicher Block. Die Orpo und Kripo agierten manchmal neben der Gestapo als Hilfsorgane der örtlichen Staatsanwaltschaften, manchmal wurden die Gerichte über die Staatsanwaltschaften tätig, oft arbeitete die örtliche Gestapo jedoch völlig autonom und nur den Weisungen aus Berlin unterworfen und legte ihre Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft oder den Anklägern der Sondergerichte vor. Bei Verfahren gegen die politische Opposition, bei der Verfolgung der Juden und bei Aktionen gegen Kriegsgefangene war die Gestapo Herrin des Verfahrens, während andere staatliche Stellen ihr im Wege der Amtshilfe zuarbeiteten.

Einige Besonderheiten des Führerstaates lassen sich am Beispiel der Gestapo zeigen. Einerseits diente die Gestapo als Behörde neben den regulären Polizeistellen als Instrument des Maßnahmestaates, der ohne Rücksicht auf legales staatliches Handeln die Führerbefehle umsetzte, andererseits blieb das Handeln des Gestapoamtes bürokratisches Verwaltungshandeln. Hier wurde mit deutscher Gründlichkeit gearbeitet, denn die Mitarbeiter der Gestapo verstanden sich als Polizeibeamte, während der SD als Nachrichtendienst der Partei galt. Doch beides war nur die Kehrseite einer Medaille: Die Beamten der Gestapo waren zugleich zwangsweise Mitglieder der SS und traten in SD-Uniform auf. Die Maßnahmen der Gestapo und Aktionen der Partei ergänzten sich oft, manchmal standen sie jedoch in Konkurrenz zueinander.

Die Drohung des Terrorapparates "die Gestapo sieht und hört alles" war in der Realität nicht durchführbar. In Schleswig-Holstein gab es zum Beispiel 1937 nur 177 Gestapo-Beamte. Die örtliche Gestapo war mit den aus Berlin zugewiesenen Aufgaben, der Verfolgung von Gegnern der NS-Herrschaft, der Grenzüberwachung, der Deportation der Juden und der Kontrolle der "fremdvölkischen" Bevölkerung überfordert. Die flächendeckende Kontrolle der Bevölkerung kam nicht zustande. Als Terrorinstrument arbeitete sie effizient, weil die Gendarmerie – Einzelposten auf den Dörfern, die Bürgermeister und Landratsämter und die NSDAP – Ortsgruppen der Gestapo zuarbeiteten. Insbesondere auf den Dörfern konnte niemand sicher sein, nicht entdeckt zu werden. Fast alle Anzeigen wegen Verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen kamen aus der Nachbarschaft und wurde den Dorfpolizisten gemeldet. Manchmal leiteten Bürgermeister oder der Landrat Eingaben und Beschwerden an die Gestapo weiter.   Die Landräte kümmerten sich sogar um Einzelfälle und gaben Empfehlungen, wie mißliebige Kriegsgefangene zu bestrafen seien.

Organisator und Chef des RSHA war der gewissenlose und gefürchtete SS- Obergruppenführer und Chef der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich (1904 – 1942). Er unterstand Heinrich Himmler (1900-1945), der wiederum direkten Zugang zu Hitler hatte. Das Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa) bildetete die Abteilung IV des RSHA. Dort war Heinrich Müller Amtschef, den alle nur "Gestapo-Müller" nannten. Der bürokratische, rücksichtslose und kalte Schreibtischtäter war nicht nur mit der Organisation des Holocaust an den europäischen Juden und dem Völkermord in ganz Europa befaßt, sondern auch für "Ostarbeiter" und Kriegsgefangene im Reich zuständig.  Im RSHA liefen alle Fäden zusammen und von hier wurden auch Maßnahmen gegen polnische Kriegsgefangene und Zivilarbeiter gesteuert. Das RSHA wies in einer Reihe von behördlichen Erlassen die einzelnen regionalen Gestapo – Stellen an, unbarmherzig und schnell zu handeln. Hierbei sei besonders zu berücksichtigen, "daß "Polen und Angehörige der Ostvölker" als "fremdvölkische und rassisch minderwertige Menschen (...) aus staatspolizeilichen Erwägungen völlig anders als deutsche Menschen zu behandeln" seien.

Ein besonderes Problem bereitete dem RSHA in den Jahren 1939 und 1940 noch der Status der meisten Polen als Kriegsgefangene nach dem Genfer Abkommen von 1929, das derartige Verbrechen an Kriegsgefangenen nicht erlaubte. Zudem war die Wehrmacht für die Kriegsgefangenen zuständig. Im Auftrag Himmlers verhandelte deshalb der Chef des RSHA Reinhard Heydrich mit der Wehrmacht und erreichte im Januar 1940, daß Kriegsgefangene, die den Kontakt zur weiblichen Bevölkerung gesucht hatten, pro forma aus der Obhut der Wehrmacht entlassen wurden und den Status des Zivilarbeiters erhielten. Die Wehrmacht übergab sie dann der Gestapo. Alle polnischen Kriegsgefangenen wurden dann formell ab November 1941 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen. Sie erhielten den Status von Zivilarbeitern und mußten fortan ein gelbes "P" auf schwarzem Grund tragen, so wie sich jüdische Mitmenschen einen Stern annähen mußten.

In den Erlassen des RSHA vom 3. September 1940 waren die Bestimmungen, wonach polnische Arbeiter bei Geschlechtsverkehr mit Deutschen zu hängen waren, spezifiziert worden. Bei "Sonderbehandlung" war jetzt folgendermaßen vorzugehen: Ein eingehender Bericht war sofort an das RSHA zu schicken, der mit Vernehmungsdurchschriften, amtsärztlichem "rassischem Gutachten "sowie" die Rassenmerkmale deutlich kennzeichnenden Lichtbildern" eingereicht werden mußte. Die zuständigen Referate im RSHA prüften dann den Fall.  Der Sachbearbeiter des Ausländerreferats schlug aufgrund der Aktenlage die Hinrichtung vor. Der örtliche Gestapo – Leiter beantragte dann beim Leiter der Abteilung IV des Reichssicherheitshauptamtes in Berlin, Heinrich Müller, die Ermordung. Der stimmte zu und ordnete die Vollstreckung an. Nachdem der Antrag von Berlin aus genehmigt worden war, hatten Beamte der zuständigen Referate, der Außendienststellen oder der lokalen Polizeibehörde den Exekutionsort auszuwählen, der aus Gründen der Abschreckung in der Nähe des "Tatortes", des Wohnortes oder des Gefangenenlagers liegen sollte. Die Kreisverwaltung wurde dann als oberste Dienststelle der örtlichen Gendarmerie beauftragt, genügend Polizeibeamte für die Hinrichtung abzustellen, die in der Umgegend lebenden Landsleute des Todeskandidaten am Tage der Exekution am Hinrichtungsort zu versammeln und die nötigen Absperrmaßnahmen vorzunehmen. 

Alle Verantwortlichen kannten die unmenschlichen Verfügungen aus Berlin: die Beamten der örtlichen Flensburger Gestapo, die Gendameriewachtmeister, die NSDAP-Ortsgruppenleiter und Amtsvorsteher, der Ortsbauernführer und die Lagerwache. Sie wußten oder mußten gehört haben, was dem polnischen Kriegsgefangenen drohte, der mit einer Deutschen erwischt wurde.

Auch Hans Lewkowiec in Sieverstedt war klar, was ihm bevorstand, als er von dem Gefreiten R. abgeführt und eingeschlossen wurde. Er schrieb seinen Abschiedsbrief. Derweil verfertigte der Lagerkommandant den Bericht. Am nächsten Morgen wurde Hans Lewkowiec an das Stammlager nach Schleswig überstellt. Dort wurde er verhört und seine Aussagen wurden protokolliert. Dann verlor er gegen jede völkerrechtliche Bestimmung seinen Status als Kriegsgefangener und wurde an die Gestapo übergeben, die ihn nach Kiel ins Polizeigefängnis brachte. Im März 1941 sollte er hingerichtet werden.

Die Gestapo in Kiel und Flensburg terminierte die Hinrichtung für den 12. März 1941. Ein Gestapo-Beamter der Gestapo Flensburg kam am Vormittag des 11. März 1941 in die Sieverstedter Schule und sprach mit dem Hauptlehrer W. in dessen Wohnung. Der Beamte wies W. an, daß an diesem und am folgenden Tag kein Kind den Weg an der alten Schule benutzen dürfe.

Frau S. erinnert sich, daß sie an diesem Tag Geburtstag hatte. Auf ihrer Feier wußten bereits alle Kinder, daß Hans Lewkowiec gehängt werden sollte und am anderen Morgen konnten sie beobachten, daß viele LKW und Autos in Sieverstedt unterwegs waren. Mehr als 100 polnische Kriegsgefangene aus der gesamten Umgegend wurden zur Hinrichtungsstätte transportiert. Von den Vorbereitungen dazu sind nur einige Notizen der Kreisverwaltung Schleswig-Land erhalten geblieben. Der damalige Landrat Kolbe war über alles informiert und gab dem Bezirksleutnant der Gendarmerie Pries Anweisungen. Dieser orderte beim Seefliegerkorps unter Major Marquardt zwei Lastkraftwagen und sorgte dafür, daß polnische Kriegsgefangene aus Moldenit, Füsing, Brodersby, Bollingstedt, Gammellund, Brekling, Berend, Schuby, Lürschau und Arenholz zur Hinrichtungsstätte transportiert wurden. Zu ihrer Bewachung fuhren auf jedem Lastwagen zwei Gendarmen mit. Es waren die Gendarmerie - Meister Göttsch, Eulig, Jungjohann und Krause. 

Die 40 Kriegsgefangenen aus Havetoftloit, Dammholm und Torsballig mußten zu Fuß marschieren. Bewacht wurden sie von den Gendarmen Püstow und Wegener.

Der Amtsvorsteher und Ortsgruppenleiter Kruse, der stellvertretende Landrat Klaus und drei weitere NSDAP-Leiter trafen ebenfalls dort ein. Dazu kamen eine Reihe von Kieler Gestapo-Leuten und die vollzählige Mannschaft der Gestapo aus Flensburg. Die Gendamerie sperrte den Weg ab.

Die eigentliche Hinrichtung wurde vor 10 Uhr vollzogen. Alle Kriegsgefangenen mußten am Erhängten vorbeimarschieren. Der hinzugezogene Amtsarzt stellte um 10.06 Uhr den Tod fest. Die Abteilung II B.3 der Gestapostelle in Kiel meldete noch am 12. März 41 dem Standesbeamten Riesbye in Sieverstedt, daß Jan Lewkowiec verstorben war. Der Standesbeamte bemühte sich um die Ermittlung der Eltern des Getöteten, konnte jedoch nichts in Erfahrung bringen und trug unter der Nummer 2 / 41 des Beerdigungsregisters ein: "Die Todesursache ist nicht bekannt." Beerdigt wurde der Gehängte jedoch nicht auf dem Dorffriedhof in Sieverstedt. Die Gestapo ließ die Leiche abtransportieren. Am Abend veranstalteten die Gestapo-Leute ein Trinkgelage. Sie ertränkten ihren Schrecken im Alkohol und waren am nächsten Tag dienstunfähig. 

In Sieverstedt war die Hinrichtung Tagesgespräch. Die meisten Dorfbewohner waren entsetzt und viele Mythen entstanden. Viele mieden noch lange die Hinrichtungsstelle und gingen lieber den Umweg über den Friedhof, wenn sie nach Stenderup wollten. Als viele Jahrzehnte später der Baum am Rand des alten Schulhofs abstarb, erzählte man sich, auch er habe eine Seele, oder vielleicht, so meinten andere, jemand hätte heimlich Nägel in den Baumstamm geschlagen. Das hätte der Baum nicht verkraftet.

Wie die Hinrichtung in Sieverstedt genau ablief, ist nicht überliefert. Die Zeugen des Vorfalls, die noch etwas berichten können, wohnen heute in Polen. Die Täter sind alle verstorben. Allerdings wird sie ähnlich durchgeführt worden sein, wie die Exekution eines Kriegsgefangenen bei Kropp im Sommer 1941, der von einem Anwohner der Kropper Anstalten bei der Polizei denunziert worden war, weil er sich angeblich mit einer Bewohnerin des Heims eingelassen hätte.

Der Kieler Gestapo – Mitarbeiter Paul Mohr gab nach dem Krieg bei seiner Vernehmung eine eindringliche Schilderung der Ermordung:

"Nach einem Bericht an das RSHA verfügte dieses die ‚Sonderbehandlung‘. Eines Morgens fuhren wir zu diesem Zwecke in einen Wald in die Nähe von Kropp. In dem Wagen, den ich steuerte, befand sich der Dienststellenleiter Oberreg. Rat Hentschke, Krim. Rat Barnekow und der Arzt, dessen Name mir unbekannt ist. Wir haben ihn in der Beseler Allee (in Kiel) Ecke Gerhardstrasse abgeholt. Er trug Zivil. In dem anderen Wagen, den der Kraftfahrer Jetzig lenkte, befand sich der Pole sowie die Sekretäre Ahrweiler und Orsin. Gegen 10.00 Uhr kamen wir im Walde bei Kropp an. Während ich auf der Strasse hielt, fuhr der andere Wagen etwas in den Waldweg. Nach einer halben Stunde kam einer der Sekretäre aus dem Seitenweg heraus und winkte uns. Wir fuhren darauf in den Wald. Dort war zwischen zwei Bäumen ein Fichtenstamm mit Tauen quergebunden, Daran befand sich ein Seil mit einer Schlinge. Das Seil lief oben durch eine Taille. An dem Hinrichtungsplatz liess der Chef halten. Die Insassen stiegen aus, und ich fuhr ein Stück weiter, auf eine kleine Lichtung, wo ich den Wagen wendete. Inzwischen fuhr der andere Wagen vor. Der Pole kam aus dem Wagen heraus und wurde im gleichen Augenblick auch schon hochgezogen. Er war an den Händen, nicht jedoch an den Füssen, gefesselt mit Handschellen. Die beiden Sekretäre zogen ihn hoch. Der Wagen fuhr dann weiter an mir vorbei und wendete auch. Der Pole mußte 20 Minuten hängen. Darauf liessen die beiden Sekretäre ihn wieder herunter und der Arzt stellte den Tod fest. Der Chef sowie die anderen beiden Herren stiegen bei mir in den Wagen ein. Der Chef sagte zu mir: "Mohr wir wollen langsam vorfahren." Zur gleichen Zeit kam ein Leichenwagen eines Privatunternehmers an, in dem die Leiche abtransportiert werden sollte. Wir fuhren vor und der Wagen mit den Sekretären holte uns nach einer Viertelstunde ein. Gegen Mittag waren wir wieder in Kiel." 

Verhör des Kieler Gestapo-Beamten Ahrweiler:

"Frage: An Polen haben Sie sich nie tätlich vergriffen?

Antwort: Nur, wenn einer renitent wurde, sonst nicht.

Frage: An der Hinrichtung eines Polen haben Sie sich auch nie beteiligt?

Antwort: Mit Hinrichtungen habe ich nichts zu tun gehabt, ich war auch kein Sachbearbeiter von Hinrichtungen.

Auf Vorhalt: Ich habe nie einer Hinrichtung in einem Lager beigewohnt. Nein ich habe keiner Hinrichtung bei Schleswig beigewohnt.

Frage: Denken Sie an den Sommer 1941, Hinrichtung eines Polen, der mit einer Geisteskranken der Heilanstalt Kropp geschlechtlich verkehrt hat. Können Sie sich dieses Vorfalles nicht entsinnen, wenn er sich ereignet hat, müßte er doch unauslöschlich in Ihrer Erinnerung sein. Ich lasse Ihnen 5 Min. Zeit, sich den Vorfall zu überlegen.

Antwort: Ich möchte heute hierzu noch keine abschließende Erklärung geben.

(Am nächsten Tag)

Frage: Können Sie sich nun des Vorfalls aus dem Sommer 1941 entsinnen?

Antwort: Jawohl. - Soweit es in meiner Erinnerung ist, wurde vom Reichsicherheitshauptamt die Sonderbehandlung eines Polen befohlen. Ich war kein Sachbearbeiter, sondern wurde nur mit mehreren Beamten für den Tag abgestellt. Der die Leitung der Exekution, bzw. den Befehl gegeben hat, war der Leiter der Stapostelle Kiel, Oberregierungsrat Hentschke...

Frage: Warum fuhren Sie denn zu der Exekution mit heraus? Was war ihre Aufgabe?

Antwort: Wir sollten den engeren Kreis absperren. Das andere wurde von der Gendamerie abgesperrt.

Frage: Haben Sie persönlich den Polen an jenem Tage niemals angefaßt?

Antwort: Ich gebe zu, daß ich zwar die Fessel aufgeschlossen habe, als er schon tot war. Der Kraftfahrer Mohr hatte den Polen gefahren, ich nehme stark an, daß es Mohr gewesen sein muß, der den Polen an den Fichtenstamm herangebracht hat...

Ich hatte keine Exkursion mehr mitgemacht, ich habe wochenlang davon geträumt, dauernd kam mir der Kerl vor Augen."

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