Claus Olsen


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Sieverstedt

Die Höfe des Dorfes Sieverstedt liegen an einer langenen Straße. Am einen Ende des Dorfes befindet sich die Volksschule Sieverstedt, die heute als Grundschule genutzt wird, ganz am Ende Straße nach Stenderup steht abseits die romantische Feldsteinkirche und gegenüber die alte Schule, ein Strohdachhaus von 1819. Vor dem Haus steht eine mächtige Linde, die zum Ehren an den Kaiser gepflanzt worden war. Der Schulhof ist von einem Knick umgeben. Dahinter plätschert ein kleines Bächlein. Man hat einen wunderschönen Blick über die Felder und Hügel bis nach Stenderup.

Anna J. unterrichtete dort seit 1911 eine Klasse, die zweite führte der Hauptlehrer Karl W. Er war Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg und wurde 1924 Küster und Lehrer in Sieverstedt. Drei Jahre später übertrug ihm der Provizialverband die Fürsorge für Zöglinge, die im Schulbezirk in der Ausbildung waren. 1937 wurde er Mitglied der NSDAP und betätigte sich als Schulungsleiter der Partei im Kreisgebiet. Er machte alles mit und war einer der großen Parteigänger im Dorf, der oft mit dem Ortsgruppenleiter Metzger zusammentraf. In der Schule achtete er darauf, daß die Heranwachsenden zur Jugendweihe gingen. Diejenigen, die noch zusätzlich konfirmiert wurden, hatten manchmal einen schweren Stand. Insgesamt blieb er allerdings menschlich.

Viele Klassenfotos sind erhalten geblieben. Die Kinder standen mit ihrem Lehrer auf der Straße vor der Schule am Steinwall zum Friedhof. Wenn die hohen Bäume an den Gräbern ihr Laub verloren hatten, kam die kleine Sieverstedter Kirche mit ins Bild oder das Pastorat.

Als 1939 die neue Schule am anderen Ende des Dorfes fertiggestellt worden war, zog der Lehrer W. in die dortige neu gebaute Lehrerwohnung. Die Familie H. kaufte das freundliche Anwesen am Friedhof und bewohnte zunächst die Lehrerwohnung, nicht jedoch die beiden alten Schulzimmer. Schon bald nach Kriegsbeginn interessierte sich die Wehrmacht für die Schulräume. Sie suchte Unterbringungsmöglichkeiten für Kriegsgefangene des Polenfeldzugs und beschlagnahmte kurzerhand die beiden Klassenzimmer und zahlte eine bescheidene Miete. Die Armee umzäunte das Gelände mit einem hohen Stacheldrahtzaun und stattete einen der beiden kargen Schulräume mit zusammengezimmerten Holzpritschen aus, die mit einfachen Strohsäcken ausgestattet wurden. Im anderen Klassenzimmer wurden zwei Wachleute untergebracht. Nach und nach überstellte man polnische Kriegsgefangene. Sie kamen unter Bewachung von Wehrmachtsangehörigen und wurden den Bauern in der Umgebung als billige Arbeitskräfte zugeteilt. Im Schulzimmer kam keine Gemütlichkeit auf. Dreißig Männer mußten sich die doppelstöckigen Verschläge teilen. Sie wurden streng vom Unteroffizier D. bewacht, der vom Gefreiten Hans R. unterstützt wurde. Beide waren über 40 Jahre alt und somit nicht mehr kriegsdiensttauglich. Als Reservisten gehörten sie zur Landwehr und unterstanden dem Kriegsgefangenenstammlager Stalag XA 10 in Schleswig, das in der dortigen Landwirtschaftsschule eingerichtet worden war. Für die Bewacher war der Tag eintönig, der Gefreite R. bekam manchmal Besuch von seiner Frau aus Hamburg, einer Italienerin, die 15 Jahre älter war als er. Sie übernachtete dann beim Bauern B. Der Unteroffizier D. blieb meist allein.

Die Kriegsgefangen trugen ihre braune Uniform und durften ihre Unterkunft ohne Befehl nicht verlassen. Streng verboten war ihnen, den sonntäglichen Gottesdienst zu besuchen oder gar ein Kino oder das Theater in Flensburg zu besuchen. Auch ein der Besuch eines Konzerts oder eines Restaurants waren verboten. Die "Polen", wie man sie geringschätzig nannte, konnten ohnehin nicht weg, denn sie durften nicht mit dem Bus oder der Bahn fahren. Sogar die Benutzung eines Fahrrads war ihnen verboten. Wer in der Arbeit nachlässig wurde oder mangelnden Arbeitswillen zeigte, "freches Benehmen" an den Tag legte oder gar den Umgang mit deutschen Frauen und Mädchen suchte, riskierte sein Leben, denn das galt als Verbrechen. Jedem "Fremdvölkischen" wurde ein Merkblatt auf polnisch und deutsch gegeben, das in der Sprache genauso brutal wie unzweideutig war: "Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter aufhetzt, die Arbeitsstätte eigenmächtig verläßt usw., erhält Zwangsarbeit im Konzentrationslager... Wer mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann verkehrt, oder sich ihnen sonst unsittlich nähert, wird mit dem Tode bestraft."  Jedes von einem polnischen Kriegsgefangenen begangene "Verbrechen" mußte vom Arbeitgeber sofort gemeldet werden, andernfalls hatte er harte Maßnahmen gegen sich selbst zu gewärtigen. 

Vor dem Krieg hatte es einen erheblichen Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft gegeben, denn junge Männer und Frauen gingen lieber in die Industrie, wo sie leichtere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung erwartete. Mit dem Überfall auf Polen wurden viele Bauern und Knechte eingezogen. Ihre Arbeitskraft fehlte auf den Höfen. Erst mit den Kriegsgefangenen standen der Landwirtschaft genügend männliche Arbeitskräfte zur Verfügung, die sie dringend brauchte. Sie ersetzten die vielen Eingezogenen.

Seit 1937 war der Bauer Johannes B. Ortsbauernführer in Sieverstedt. Das Amt fiel ihm wie von selbst zu, denn er hatte einen der größeren Hofstellen im Dorf. Als großer Parteigenosse war er vorher und auch später nie in Erscheinung getreten. Nach Kriegsbeginn zählte zu seinen Aufgaben als Ortsbauernführer die Einteilung von Kriegsgefangenen in Sieverstedt. Auch er hatte nun einen Erntehelfer auf seinem über 40 Hektar großen Hof. Der polnische Kriegsgefangene Hans Lewkowiec ging ihm seit dem Frühjahr 1940 zur Hand, nachdem er im Herbst der Wehrmacht in die Hände gefallen war. Sein Arbeitseinsatz war keinesfalls freiwillig. Jeden Tag mußte Hans Lewkowiec früh morgens bei B. antreten und abends bei Sonnenuntergang in das nahe gelegene Kriegsgefangenenlager im Gebäude der alten Schule zurückkehren. Hans Jan Lewkowiec stammte aus dem Ort Radczyk im Kreis Stolin und besaß eine gute Bildung, möglicherweise war er vor dem Krieg Student gewesen. Auf jeden Fall war er ein gläubiger Katholiok. Oft ging er in die Sieverstedter Kirche, um dort zu beten.

Frau B. wurde in ihrem großen Haushalt von Luise B. unterstützt, die dort seit dem 1. Mai 1939 als Hausmädchen arbeitete. Luise hatte eine schwierige Kindheit hinter sich. Sie entstammte dem Kieler Arbeitervorort Friedrichsort. Mit 14 Jahren wurde sie als Fürsorgezögling in einem Heim untergebracht, weil sie, wie es damals hieß, "sittlich zu verwahrlosen drohte." Nach dem Besuch der Heimschule kam sie "in Stellung" nach Bollingstedt. Bei Kost, Logis und einem geringen Taschengeld wurde sie in der Landwirtschaft eingesetzt. Das war damals üblich. Fürsorgezöglinge waren gern gesehene Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Mit 17 Jahren kam Luise zur Familie B. Da sie noch nicht volljährig war, wurde der Lehrer W. ihr Betreuer.

Schon den ganzen Sommer wurde im Dorf getratscht. Einige wollten sie öfters in Begleitung des Lagerkommandanten D. gesehen haben, der ihre Nähe suchte. Doch ihr Herz schlug für einen anderen. Sie hatte sich in Hans Lewkowiec verliebt, den Kriegsgefangenen, der mit ihr auf dem Hof arbeitete. Im Sommer hatte Hans ihr ein Schifferklavier geschenkt und liebevoll kleine Geschenke mitgebracht. Während der Arbeit turtelten sie herum und küßten sich heimlich. Hans zeigte ihr Bilder von sich, gab ihr sogar ein Fotoalbum und schrieb ihr Liebesbriefe. Im August waren sie heimlich ein Paar.

Am 5. September 1940 platzte dem Bauern B. der Kragen. Es war gegen Abend aber noch hell, als er beobachtete, wie Luise mit dem Kriegsgefangenen auf der Toilette verschwand. Nach einigen Minuten rüttelte er an der Tür. Als geöffnet wurde, schrie er das Mädchen an. Nun war er nicht mehr bereit, den Kriegsgefangenen weiter bei sich auf dem Hof zu beschäftigen und rief den Lehrer W. an, um ihm vom Vorfall zu berichten. Außerdem bemühte er sich um einen anderen Gefangenen als Helfer. Eine verhängnisvolle Spirale kam in Gang, denn der Lagerkommandant D. hatte den Befehl, alle derartigen Vorfälle dem Stalag in Schleswig melden zu müssen, während sich der Ortsbauernführer B. daran erinnerte, daß es strafbar war, derartige Beobachtungen nicht zu melden.

Der Lagerkommandant sperrte Hans Lewkowiec vermutlich im Pastorat in eine Kammer, ließ ihn bewachen und durchsuchte seine Sachen. Derweil beriet der Bauer mit seiner Frau in der großen Küche seines Bauernhauses, was zu tun sei. Er bat den Vormund Karl W., sofort zu kommen. Der Dorfschullehrer schwang sich aufs Fahrrad und radelte die Dorfstraße hinunter zu B. In der Küche der Familie traf er auf den Lagerkommandanten. Dieser berichtete, daß er den Vorgang an die vorgesetzte Dienststelle gemeldet habe und Lewkowiec am nächsten Tag dem Stalag in Schleswig überstellt werden müsse. Damit war klar, daß der Vorfall nicht mehr zu vertuschen war.

Luise war derweil in ihrem Zimmer verschwunden. Kurz vor Mitternacht bog ein Auto auf den Hof. Die Herren von der Flensburger Gestapo war da. Sie drangen in Luises Kammer ein und durchwühlten ihre Sachen. Einige "Beweismittel" nahmen sie an sich. Das kleine Paket war wohl auch dabei, das Hans ihr an diesem Tag geschenkt hatte und das sie in der Aufregung ganz vergessen hatte, zu öffnen. Luise wurde verhaftet und ins Flensburger Gefängnis gebracht.

Die Gestapo konnte die Ermittlungen in dem Fall schnell abschließen und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgeben, weil Luise B. bei den Verhören im Flensburger Polizeipräsidium "geständig" war. Am 24. Oktober 1940 verhandelte die II. Strafkammer des Landgerichts in Flensburg über die Strafsache wegen verbotenem Umgang mit einem Kriegsgefangenen. Einen Verteidiger hatte Luise nicht. Sie wurde aus der Haft vorgeführt und sah sich fünf Männern gegenüber, die sie befragten: Dem Landgerichtsrat Celler als Vorsitzendem, den Richtern Dr. Paarmann und Bock, dem Rechtsanwalt Schmaljohann als Beamten der Staatsanwaltschaft und dem Justizassessor Gertsen als Urkundsbeamten. Sie gab sofort zu, was der Staatsanwalt ihr vorwarf. Ja, sie habe sich von Hans Lewkowiec umarmen und küssen lassen und mit ihm Liebesbriefe gewechselt. Schon kurz vor Zehn lautete das Urteil: "Da nun die Angeklagte z. Zt. der Tat gerade erst ihr 18. Lebensjahr vollendet hatte und den Einflüsterungen eines ihr an Geisteskräften weit überlegenen Mannes erlegen ist, erschien eine Zuchthausstrafe von 8 Monaten ausreichend. Diese Strafe war ... in eine Gefängnisstrafe von einem Jahr umzuwandeln."  Diese Gefängnisstrafe hat Luise B. im Flensburger Gefängnis verbüßt. Sie kam erst Anfang September 1941 auf freien Fuß.

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