Verbraucher vor BSE schützen - Landwirten helfen
Die
Bundesregierung und auch die Länder haben bei der Bewältigung
der BSE-Krise versagt. Die Rücktritte der Minister Funke und Fischer
waren deshalb überfällig. Die Aufarbeitung der BSE-Krise steht
trotz der Ministerrücktritte weiter aus, denn ein besserer Verbraucherschutz
ist durch den neuen Zuschnitt der Ministerien nicht erreicht worden. Die
F.D.P.-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht.
Die zentralen Forderungen des Antrags: Das Vertrauen der Verbraucher in
gesundheitliche unbedenkliche Lebensmittel muss unverzüglich wiederhergestellt
werden. Außerdem muss den Landwirten, die zu den Hauptleidtragenden
der BSE-Krise gehören, geholfen werden.
Die Forderungen des Bundeskanzlers, des bayerischen Ministerpräsidenten
und der Grünen nach einem Ende der "industrialisierten Landwirtschaft"
sind falsch und zeugen von Unkenntnis. Pauschale Diskriminierungen so genannter
"größerer Betriebe" sind fachlich nicht gerechtfertigt.
Qualitativ hochwertige Produkte werden in landwirtschaftlichen Betrieben
unabhängig von ihrer Betriebsgröße hergestellt. Sie sind
Ergebnisse der Produktionsmethoden, der Qualifikation des Landwirts und
der eingesetzten Betriebsmittel.
Die Bundesregierung darf nicht die berechtigten Interessen der Verbraucher
und der Landwirte gegeneinander ausspielen. Der Bundeskanzler muss den Dialog
mit den Landwirten wieder aufgreifen und mit ihnen gemeinsam zu tragfähigen
Lösungen kommen. Dabei sollte er zur Kenntnis nehmen, dass die Landwirte
Opfer der BSE-Krise und keine Täter sind. Die Verantwortlichen sind
vielmehr diejenigen Futtermittelhersteller, die die Verunreinigung der von
ihnen hergestellten Futtermittel betrieben oder in Kauf genommen haben.
Eine Mitschuld trifft allerdings auch die zuständigen staatlichen Stellen.
Neben dem Kommunikationschaos in der Bundesregierung tragen die Länder
Verantwortung für mangelnde Kontrollen. Selbst wenn kontrolliert wurde,
sind offensichtliche Missstände zum Teil nicht behoben worden. Das
hat Landwirte und Verbraucher verunsichert. Das Vertrauen der Verbraucher
muss durch gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel unverzüglich wiederhergestellt
werden. Dazu muss die Bundesregierung umfassende Maßnahmen ergreifen.
Die
F.D.P. fordert:
1. Die Bündelung des Verbraucherschutzes in einem neuen Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ist kontraproduktiv.
Die Erfahrungen aus der BSE-Krise zeigen, dass ein vorsorgender Verbraucher-
und Gesundheitsschutz am besten durch eine Bündelung der Zuständigkeiten
im Gesundheitsministerium zu erreichen wäre.
2. Futtermittel müssen sicher sein. Dazu gehört:
· Alle im Futtermittel enthaltenen Teilkomponenten sind eindeutig
und klar zu deklarieren.
· Alle Länder, insbesondere Bayern, müssen ihrer umfassenden
Verpflichtung zur Kontrolle von Futtermitteln endlich nachkommen und gegen
Verstöße konsequent vorgehen.
· Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl ist EU-weit zeitlich
unbegrenzt durchzusetzen.
3. Bei Schlachtungen muss die Entfernung von so genannten spezifischen Risikomaterialien
(SRM) peinlichst genau kontrolliert werden. Durch geeignete Verfahren ist
sicher zu stellen, dass keinerlei Risikomaterial in die Nahrungskette gerät.
4. Die Kennzeichnung von Fleisch- und Wurstwaren muss für den Verbraucher
eindeutig und verständlich sein. Innerhalb der Nahrungskette bietet
eine durchgehende Zertifizierung die größtmögliche Transparenz.
Falsches Etikettieren von Lebensmitteln und Verstöße bei der
Futtermittelherstellung sind Straftaten und keine Kavaliersdelikte.
5. Die Bundesregierung muss die Forschung über Entstehung, Wirkungsweise
und Übertragung der BSE- und Scrapieerreger sowie die Zusammenhänge
mit der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und die therapeutischen Möglichkeiten
intensivieren. Schnellstmöglich sollten zudem sichere und hochsensitive
Tests am lebenden Tier entwickelt werden. Die für die Forschung benötigten
Mittel müssen bereitgestellt werden.
6. Die F.D.P. fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen und Vorschläge
zu unterbreiten, ob und unter welchen Bedingungen das so genannte Schweizer
Modell, also eine Kohortenschlachtung, angewendet werden kann.
7. Den Landwirten, von denen viele durch BSE unverschuldet in eine existentielle
Notlage geraten sind, muss geholfen werden. Dazu gehören:
· Finanzielle Hilfen für diejenigen Landwirte, deren Herden
vollständig gekeult werden müssen.
· Unterstützung für Bullenmäster, die unverschuldet
vor dem Ruin stehen.
· Die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme am EU-Programm
zur Marktbereinigung ist zu gewährleisten. Die Schlachtung der
Tiere ist mit einem BSE-Test zu verbinden, um auf diese Weise eine breitere
Grundlage für die Erfahrung der Übertragungswege von BSE zu gewinnen.
Damit wird zur Stabilisierung der Rindfleischpreise und zu einem vorsorgenden
Verbraucherschutz beigetragen.