Verbraucher vor BSE schützen - Landwirten helfen


Die Bundesregierung und auch die Länder haben bei der Bewältigung der BSE-Krise versagt. Die Rücktritte der Minister Funke und Fischer waren deshalb überfällig. Die Aufarbeitung der BSE-Krise steht trotz der Ministerrücktritte weiter aus, denn ein besserer Verbraucherschutz ist durch den neuen Zuschnitt der Ministerien nicht erreicht worden. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die zentralen Forderungen des Antrags: Das Vertrauen der Verbraucher in gesundheitliche unbedenkliche Lebensmittel muss unverzüglich wiederhergestellt werden. Außerdem muss den Landwirten, die zu den Hauptleidtragenden der BSE-Krise gehören, geholfen werden.

Die Forderungen des Bundeskanzlers, des bayerischen Ministerpräsidenten und der Grünen nach einem Ende der "industrialisierten Landwirtschaft" sind falsch und zeugen von Unkenntnis. Pauschale Diskriminierungen so genannter "größerer Betriebe" sind fachlich nicht gerechtfertigt. Qualitativ hochwertige Produkte werden in landwirtschaftlichen Betrieben unabhängig von ihrer Betriebsgröße hergestellt. Sie sind Ergebnisse der Produktionsmethoden, der Qualifikation des Landwirts und der eingesetzten Betriebsmittel.

Die Bundesregierung darf nicht die berechtigten Interessen der Verbraucher und der Landwirte gegeneinander ausspielen. Der Bundeskanzler muss den Dialog mit den Landwirten wieder aufgreifen und mit ihnen gemeinsam zu tragfähigen Lösungen kommen. Dabei sollte er zur Kenntnis nehmen, dass die Landwirte Opfer der BSE-Krise und keine Täter sind. Die Verantwortlichen sind vielmehr diejenigen Futtermittelhersteller, die die Verunreinigung der von ihnen hergestellten Futtermittel betrieben oder in Kauf genommen haben.

Eine Mitschuld trifft allerdings auch die zuständigen staatlichen Stellen. Neben dem Kommunikationschaos in der Bundesregierung tragen die Länder Verantwortung für mangelnde Kontrollen. Selbst wenn kontrolliert wurde, sind offensichtliche Missstände zum Teil nicht behoben worden. Das hat Landwirte und Verbraucher verunsichert. Das Vertrauen der Verbraucher muss durch gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel unverzüglich wiederhergestellt werden. Dazu muss die Bundesregierung umfassende Maßnahmen ergreifen.

Die F.D.P. fordert:

1. Die Bündelung des Verbraucherschutzes in einem neuen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ist kontraproduktiv. Die Erfahrungen aus der BSE-Krise zeigen, dass ein vorsorgender Verbraucher- und Gesundheitsschutz am besten durch eine Bündelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsministerium zu erreichen wäre.

2. Futtermittel müssen sicher sein. Dazu gehört:
· Alle im Futtermittel enthaltenen Teilkomponenten sind eindeutig und klar zu deklarieren.
· Alle Länder, insbesondere Bayern, müssen ihrer umfassenden Verpflichtung zur Kontrolle von Futtermitteln endlich nachkommen und gegen Verstöße konsequent vorgehen.
· Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl ist EU-weit zeitlich unbegrenzt durchzusetzen.

3. Bei Schlachtungen muss die Entfernung von so genannten spezifischen Risikomaterialien (SRM) peinlichst genau kontrolliert werden. Durch geeignete Verfahren ist sicher zu stellen, dass keinerlei Risikomaterial in die Nahrungskette gerät.

4. Die Kennzeichnung von Fleisch- und Wurstwaren muss für den Verbraucher eindeutig und verständlich sein. Innerhalb der Nahrungskette bietet eine durchgehende Zertifizierung die größtmögliche Transparenz. Falsches Etikettieren von Lebensmitteln und Verstöße bei der Futtermittelherstellung sind Straftaten und keine Kavaliersdelikte.

5. Die Bundesregierung muss die Forschung über Entstehung, Wirkungsweise und Übertragung der BSE- und Scrapieerreger sowie die Zusammenhänge mit der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und die therapeutischen Möglichkeiten intensivieren. Schnellstmöglich sollten zudem sichere und hochsensitive Tests am lebenden Tier entwickelt werden. Die für die Forschung benötigten Mittel müssen bereitgestellt werden.

6. Die F.D.P. fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, ob und unter welchen Bedingungen das so genannte Schweizer Modell, also eine Kohortenschlachtung, angewendet werden kann.

7. Den Landwirten, von denen viele durch BSE unverschuldet in eine existentielle Notlage geraten sind, muss geholfen werden. Dazu gehören:
· Finanzielle Hilfen für diejenigen Landwirte, deren Herden vollständig gekeult werden müssen.
· Unterstützung für Bullenmäster, die unverschuldet vor dem Ruin stehen.
· Die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme am EU-Programm zur Marktbereinigung ist zu gewährleisten. Die Schlachtung der
Tiere ist mit einem BSE-Test zu verbinden, um auf diese Weise eine breitere Grundlage für die Erfahrung der Übertragungswege von BSE zu gewinnen. Damit wird zur Stabilisierung der Rindfleischpreise und zu einem vorsorgenden Verbraucherschutz beigetragen.


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