LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: 15 Regierungschefs können kein Verfassungsrecht setzen
BERLIN.
Zur EU-Grundrechtecharta erklärt die F.D.P.-Bundestagsabgeodnete und Mitglied
des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Auch wenn die notorischen Euroskeptiker das nicht wahrhaben wollen, die Proklamation
der Europäischen Grundrechtecharta durch die in Nizza tagenden Regierungschefs
der EU-Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Schritt zur bundesstaatlich verfassten
Europäischen Union.
Doch irrt sich die Bundesjustizministerin, wenn sie - wie gestern im Deutschen
Bundestag - behauptet, dass die Charta mit ihrer Proklamation über den Artikel
6 des EU-Vertrages für alle EU-Organe bindend geworden sei. Um die von der Bundesjustizministerin
behauptete Verbindlichkeit herzustellen, hätte dieser Artikel - der besagt,
dass die Europäische Union die Menschenrechte und Grundfreiheiten achtet, wie
sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Verfassungsüberlieferungen
der Mitgliedstaaten festgelegt sind - um einen Bezug auf die Europäische Grundrechtecharta
erweitert werden müssen.
Dieser Versuch scheint aber am Einspruch mehrerer Mitgliedstaaten - vor allem
an dem Großbritanniens - gescheitert zu sein, die die Verbindlichkeit der Charta
verhindern wollten. Die Grundrechtecharta ist kein Recht wie jedes andere. Zur
Herstellung ihrer Rechtsverbindlichkeit bedarf es mehr als einer feierlichen
Proklamation der Regierungschefs. Bevor sie als Teil einer Europäischen Verfassung
Rechtswirksamkeit erlangt, müssen die Menschen in Europa beteiligt werden, ein
Prozess, in dem die jetzt noch vorhandenen Unzulänglichkeiten ausgeräumt werden
müssen.
Am Ende dieses Prozesses muß ein europaweites Referendum stehen. 15 Regierungschefs
könne nicht Verfassungsrecht setzen, auch nicht durch feierliche Proklamationen.