LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: 15 Regierungschefs können kein Verfassungsrecht setzen


BERLIN. Zur EU-Grundrechtecharta erklärt die F.D.P.-Bundestagsabgeodnete und Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Auch wenn die notorischen Euroskeptiker das nicht wahrhaben wollen, die Proklamation der Europäischen Grundrechtecharta durch die in Nizza tagenden Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Schritt zur bundesstaatlich verfassten Europäischen Union.

Doch irrt sich die Bundesjustizministerin, wenn sie - wie gestern im Deutschen Bundestag - behauptet, dass die Charta mit ihrer Proklamation über den Artikel 6 des EU-Vertrages für alle EU-Organe bindend geworden sei. Um die von der Bundesjustizministerin behauptete Verbindlichkeit herzustellen, hätte dieser Artikel - der besagt, dass die Europäische Union die Menschenrechte und Grundfreiheiten achtet, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten festgelegt sind - um einen Bezug auf die Europäische Grundrechtecharta erweitert werden müssen.

Dieser Versuch scheint aber am Einspruch mehrerer Mitgliedstaaten - vor allem an dem Großbritanniens - gescheitert zu sein, die die Verbindlichkeit der Charta verhindern wollten. Die Grundrechtecharta ist kein Recht wie jedes andere. Zur Herstellung ihrer Rechtsverbindlichkeit bedarf es mehr als einer feierlichen Proklamation der Regierungschefs. Bevor sie als Teil einer Europäischen Verfassung Rechtswirksamkeit erlangt, müssen die Menschen in Europa beteiligt werden, ein Prozess, in dem die jetzt noch vorhandenen Unzulänglichkeiten ausgeräumt werden müssen.

Am Ende dieses Prozesses muß ein europaweites Referendum stehen. 15 Regierungschefs könne nicht Verfassungsrecht setzen, auch nicht durch feierliche Proklamationen.


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