F.D.P. für Beibehaltung des Asylgrundrechts


Die CSU hat auf ihrem Parteitag Mitte November gefordert, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen. Die F.D.P. lehnt diese Forderung ab. Aus unserer Sicht können Probleme im Vollzug nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes gelöst werden. Wir wollen, daß Deutschland auch in Zukunft seinen humanitären Verpflichtungen nachkommt. Statt aus populistischen Gründen die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl zu verlangen, setzt die F.D.P. auf eine gesetzliche Steuerung der Zuwanderung, bei der sich Asyl und Zuwanderung gegenseitig ausschließen.

Dadurch werden Zuwanderungswillige von einem von vornherein aussichtslosen Asylantrag abgehalten. Die Asylbewerberzahlen sind in den letzten Jahren stark gesunken. Mit unserem Vorschlag werden sie noch weiter sinken. Der Bundesgesetzgeber hat 1993 unter großen öffentlichen Widerständen das Asylrecht neu geregelt. Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, das Asylverfahren zu beschleunigen und Mißbrauchsfälle zu verhindern. Die Eckpfeiler der verfasssungsrechtlichen Novellierung: Wer aus einem sogenannten sicheren Drittstaat einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Er hat auch kein vorläufiges Bleiberecht.

Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat einreist, muß die gesetzliche Vermutung widerlegen, daß er dort nicht politisch verfolgt wird. Beim sogenannten Flughafen-verfahren wird das Asylverfahren vor der Einreise im Transitbereich des Flughafens durchgeführt. Auf einfachgesetzlicher Ebene wurde insbesondere die Erteilung von Bescheiden für offensichtlich unbegründete Asylanträge beschleunigt. Diese Maßnahmen haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Zahl der Asylbewerber ist von über 400.000 im Jahr 1992 auf unter 100.000 in den letzten beiden Jahren zurückgegangen. In diesem Jahr wird voraussichtlich ein neuer Tiefstand von etwa 80 000 Asylbewerbern erreicht.

Setzt man die Zahl der Asylbewerber in Relation zur Bevölkerungszahl der Asylzielländer, so nimmt Deutschland in Europa den zehnten Platz ein (Jahr 1999). Ein weiterer Rückgang der Asylbewerberzahlen ist zu erwarten, wenn endlich die von der F.D.P. geforderte gesetzliche Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland erfolgt. Asyl und Zuwanderung müssen sich gegenseitig ausschließen. Wer einen Asylantrag stellt, muß wissen, daß er damit keinen Antrag auf Zuwanderung mehr stellen kann. Für Zuwanderungswillige macht es dann keinen Sinn mehr, einen aussichtslosen Asylantrag zu stellen.

Die CSU hat ihre Forderung nach Abschaffung des Grundrechts auf Asyl verbunden mit der Kritik an der langen Dauer behördlicher und gerichtlicher Entscheidungungen. Dazu die Fakten: Im ersten Halbjahr 2000 wurden gut 30 Prozent aller behördlichen Entscheidungen innerhalb eines Monats und fast 56 Prozent aller Entscheidungen innerhalb von drei Monaten getroffen. Bei gerichtlichen Entscheidungen dauert das Hauptsacheverfahren in erster Instanz durchschnittlich etwa ein Jahr.

Die F.D.P. wird weitere Möglichkeiten, die Asylverfahren zu beschleunigen, sorgfältig prüfen. In Betracht kommt dabei etwa die Beschleunigung der Asylverfahren von Familien, so daß die Entscheidung über ein flüchtlingsrechtliches Aufenthaltsrecht der minderjährigen Kinder zeitnah zur Entscheidung über den Asylantrag der Eltern erfolgt. Bei der Diskussion über eine Abschaffung des Asylgrundrechts muß beachtet werden, daß Deutschland völkerrechtlich an die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gebunden ist. Sie gewährt Menschen einen individuellen Anspruch auf Abschiebungsschutz, der aufgrund der Rechtsweggarantie durch Verwaltungsgerichte überprüfbar ist.

Ebenso zu beachten ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Danach darf kein Ausländer in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Folter, unmenschliche Behandlung oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Daher würde sich durch die Abschaffung des Asylgrundrechts nichts Wesentliches ändern. Aus diesem Grund schlägt die CSU zusätzlich vor, die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz zu ändern. Statt der Verwaltungsgerichte sollen dann sogenannte unabhängige Beschwerdeausschüsse in einem vereinfachten Verfahren über Ablehnungen von Asylanträgen entscheiden.

Dies würde aber nur dann eine Verfahrensbeschleunigung bewirken, wenn dies zu Lasten der Gründlichkeit und damit eines rechtsstaatlichen Verfahrens ginge. Außerdem wäre damit ein Präzedenzfall für die Aufweichung eines elementaren rechtsstaatlichen Grundsatzes geschaffen: Rechtsschutz ist die Sache von Gerichten. Verbessert werden muß nach Auffassung der F.D.P. die Möglichkeit, abgelehnte Asylbewerber und nicht bleibeberechtigte Personen zurückzuführen. Hier liegen die Probleme aber in der Praxis, nicht im rechtlichen Bereich.


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