F.D.P. für Beibehaltung des Asylgrundrechts
Die CSU
hat auf ihrem Parteitag Mitte November gefordert, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen.
Die F.D.P. lehnt diese Forderung ab. Aus unserer Sicht können Probleme im Vollzug
nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes gelöst werden. Wir wollen, daß Deutschland
auch in Zukunft seinen humanitären Verpflichtungen nachkommt. Statt aus populistischen
Gründen die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl zu verlangen, setzt die F.D.P.
auf eine gesetzliche Steuerung der Zuwanderung, bei der sich Asyl und Zuwanderung
gegenseitig ausschließen.
Dadurch werden Zuwanderungswillige von einem von vornherein aussichtslosen Asylantrag
abgehalten. Die Asylbewerberzahlen sind in den letzten Jahren stark gesunken.
Mit unserem Vorschlag werden sie noch weiter sinken. Der Bundesgesetzgeber hat
1993 unter großen öffentlichen Widerständen das Asylrecht neu geregelt. Dabei
wurde besonderer Wert darauf gelegt, das Asylverfahren zu beschleunigen und
Mißbrauchsfälle zu verhindern. Die Eckpfeiler der verfasssungsrechtlichen Novellierung:
Wer aus einem sogenannten sicheren Drittstaat einreist, kann sich nicht mehr
auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Er hat auch kein vorläufiges Bleiberecht.
Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat einreist, muß die gesetzliche
Vermutung widerlegen, daß er dort nicht politisch verfolgt wird. Beim sogenannten
Flughafen-verfahren wird das Asylverfahren vor der Einreise im Transitbereich
des Flughafens durchgeführt. Auf einfachgesetzlicher Ebene wurde insbesondere
die Erteilung von Bescheiden für offensichtlich unbegründete Asylanträge beschleunigt.
Diese Maßnahmen haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Zahl der Asylbewerber
ist von über 400.000 im Jahr 1992 auf unter 100.000 in den letzten beiden Jahren
zurückgegangen. In diesem Jahr wird voraussichtlich ein neuer Tiefstand von
etwa 80 000 Asylbewerbern erreicht.
Setzt man die Zahl der Asylbewerber in Relation zur Bevölkerungszahl der Asylzielländer,
so nimmt Deutschland in Europa den zehnten Platz ein (Jahr 1999). Ein weiterer
Rückgang der Asylbewerberzahlen ist zu erwarten, wenn endlich die von der F.D.P.
geforderte gesetzliche Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland erfolgt. Asyl
und Zuwanderung müssen sich gegenseitig ausschließen. Wer einen Asylantrag stellt,
muß wissen, daß er damit keinen Antrag auf Zuwanderung mehr stellen kann. Für
Zuwanderungswillige macht es dann keinen Sinn mehr, einen aussichtslosen Asylantrag
zu stellen.
Die CSU hat ihre Forderung nach Abschaffung des Grundrechts auf Asyl verbunden
mit der Kritik an der langen Dauer behördlicher und gerichtlicher Entscheidungungen.
Dazu die Fakten: Im ersten Halbjahr 2000 wurden gut 30 Prozent aller behördlichen
Entscheidungen innerhalb eines Monats und fast 56 Prozent aller Entscheidungen
innerhalb von drei Monaten getroffen. Bei gerichtlichen Entscheidungen dauert
das Hauptsacheverfahren in erster Instanz durchschnittlich etwa ein Jahr.
Die F.D.P. wird weitere Möglichkeiten, die Asylverfahren zu beschleunigen, sorgfältig
prüfen. In Betracht kommt dabei etwa die Beschleunigung der Asylverfahren von
Familien, so daß die Entscheidung über ein flüchtlingsrechtliches Aufenthaltsrecht
der minderjährigen Kinder zeitnah zur Entscheidung über den Asylantrag der Eltern
erfolgt. Bei der Diskussion über eine Abschaffung des Asylgrundrechts muß beachtet
werden, daß Deutschland völkerrechtlich an die Genfer Flüchtlingskonvention
(GFK) gebunden ist. Sie gewährt Menschen einen individuellen Anspruch auf Abschiebungsschutz,
der aufgrund der Rechtsweggarantie durch Verwaltungsgerichte überprüfbar ist.
Ebenso zu beachten ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Danach darf
kein Ausländer in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Folter, unmenschliche
Behandlung oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Daher würde
sich durch die Abschaffung des Asylgrundrechts nichts Wesentliches ändern. Aus
diesem Grund schlägt die CSU zusätzlich vor, die Rechtsweggarantie des Art.
19 Abs. 4 Grundgesetz zu ändern. Statt der Verwaltungsgerichte sollen dann sogenannte
unabhängige Beschwerdeausschüsse in einem vereinfachten Verfahren über Ablehnungen
von Asylanträgen entscheiden.
Dies würde aber nur dann eine Verfahrensbeschleunigung bewirken, wenn dies zu
Lasten der Gründlichkeit und damit eines rechtsstaatlichen Verfahrens ginge.
Außerdem wäre damit ein Präzedenzfall für die Aufweichung eines elementaren
rechtsstaatlichen Grundsatzes geschaffen: Rechtsschutz ist die Sache von Gerichten.
Verbessert werden muß nach Auffassung der F.D.P. die Möglichkeit, abgelehnte
Asylbewerber und nicht bleibeberechtigte Personen zurückzuführen. Hier liegen
die Probleme aber in der Praxis, nicht im rechtlichen Bereich.