Rot-grüne Rentenreform verstößt gegen Generationengerechtigkeit
Die Regierungsfraktionen
und das Bundeskabinett haben Mitte November den rot-grünen Gesetzentwurf zur
Rentenreform verabschiedet. Dieser Entwurf geht zwar grundsätzlich in die richtige
Richtung, weil er eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge enthält. Die F.D.P.
lehnt die Vorschläge aber vor allem wegen der unzureichenden Generationengerechtigkeit,
einer mangelnden Beitragsstabilität und der fehlenden Steuerbefreiung aller
Vorsorgebeiträge ab.
Nach wie vor addiert sich der ab 2030 vorgesehene Beitragssatz von 22 Prozent
oder mehr zur gesetzlichen Rente und den angestrebten vier Prozent zur freiwillige
Vorsorge (auch wenn diese von einer anderen Qualität sind) auf 26 Prozent. Dazu
kommen steigende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Angesichts der
weltweit höchsten Lohnzusatzkosten und einer zu hohen Gesamt-Abgabenbelastung
des Durchschnittsverdieners vertritt die F.D.P. die Auffassung, daß die Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur privaten Zusatzvorsorge zusammen
die 20-Prozent-Marke nicht übersteigen dürfen.
Nach wie vor fehlt im rot-grünen Entwurf ein klares Bekenntnis, alle Vorsorgeformen,
also die Beiträge zur privaten, zur betrieblichen und auch zur umlagefinanzierten
Vorsorge (nicht den jetzigen Rentenbestand), schrittweise von der Besteuerung
zu befreien. In dem Maße, wie die Rente aus steuerfreien Beiträgen finanziert
wird, soll sie in Zukunft - mit einem dann geringeren Steuersatz - steuerpflichtig
werden. Nur eine solche "nachgelagerte Besteuerung schafft gerade für junge
Familien den notwendigen Anreiz, um die private Vorsorge aufzubauen und die
notwendig gewordene Zusatzvorsorge bewältigen zu können. Der rot-grüne Gesetzentwurf
sieht vor, die Förderung der privaten Vorsorge von 2001 um ein Jahr auf 2002
zu verschieben.
Am Verwaltungsaufwand für die Länder kann es nicht liegen: Dieser wird für 2001
auf 100 Millionen Mark geschätzt. Eine solche Verschiebung ist nur geeignet,
die Lohnzusatzkosten zu erhöhen. Das Gegenteil ist richtig: Nur wenn mit dem
Aufbau kapitalgedeckter Vorsorge rascher begonnen wird, können ausreichende
Zinseszinseffekte über die kritische Phase der Bevölkerungsentwicklung hinweghelfen,
die um das Jahr 2015 beginnt. Die Anlagekriterien der privaten Kapitalvorsorge
werden den wahren Wert des künftigen Rentensystems bestimmen. Davon wird abhängen,
ob von der neuen kapitalgedeckten Vorsorgemöglichkeit auch tatsächlich Gebrauch
gemacht wird.
Für die F.D.P. sind im wesentlichen zwei Kriterien entscheidend: Erstens die
Qualität der Anlageprodukte und zweitens die Zweckbindung für die Altersvorsorge.
Aus unserer Sicht muß ein echter Wettbewerb aller Anbieter gewährleistet sein.
Dazu zählt: Es muß vor allem ein vererbbarer Kapitalstock gebildet werden können,
die angebotenen privaten Altersvorsorgeprodukte müssen bestimmten Mindeststandards
genügen und für einen möglichen Konkursfall des Anbieters Vorsorge getroffen
werden. Daher fordert die F.D.P. für den Gesetzentwurf: Der Erwerb eines selbstgenutzten
Hauses, um im Alter mietfrei wohnen zu können, muß in die Förderung mit einbezogen
werden. Die Anpassung auch bestehender Verträge an die Förderkriterien muß möglich
sein.
Die vorgesehene Garantie der angesparten Mittel lehnen wir ab. Sie kostet die
Fonds Absicherungsgebühren und schmälert die Rendite. Schließlich muß Wahlfreiheit
bei der Rückzahlung bestehen: Neben der Verrentung oder einem lebenslangen Auszahlungsplan
in abnehmenden oder steigenden Raten sollte jedenfalls eine Teil-Auszahlung
möglich sein, um sich zum Beispiel in ein Alten- oder Pflegeheim einkaufen zu
können. Der neue Abschlagsfaktor wird erst ab 2011 bis 2030 und dann erst mit
einem Faktor von 0,3 Prozent eingeführt. Der Abschlagsfaktor dürfte dazu führen,
dass die Renten derjenigen, die bis 65 Jahre erwerbstätig geblieben sind, stärker
gekürzt werden, als die Renten derjenigen, die vorzeitig in Rente gehen, und
damit, insbesondere vor 2011, einen Anreiz zur Frühverrentung schaffen.
Mit Generationengerechtigkeit hat dies nichts mehr zu tun. Die F.D.P. fordert
stattdessen eine echte demographische Komponente, die die Höhe der Rentenanpassung
mit der Steigerung der Lebenserwartung verknüpft. In einem System mit mehreren
tragenden Säulen zählt nicht das Rentenniveau nur einer Säule, sondern das Gesamtniveau:
Das Niveau der Alterssicherung wird sich in Zukunft sowohl aus umlagefinanzierten
wie auch aus kapitalgedeckten und versicherungsähnlichen Vorsorgeformen zusammensetzen.
Nach den Vorstellungen von SPD und offensichtlich auch Bündnis 90/Die Grünen
soll die betriebliche Altersvorsorge ausschließlich tariflich gestaltet werden.
Ein solcher Tarifvorrang würde bedeuten, daß Arbeitnehmer, für die eine tarifliche
Vorsorgeregelung gilt, nur im Rahmen dieser Tarifregelung eine staatliche Förderung
erhalten. Kollektive Tarifverträge werden Bedingung für die Förderung individueller
Altersvorsorge! In der Konsequenz bedeutet dies schlicht und ergreifend, daß
die Gewerkschaften ein sehr weitgehendes Mitspracherecht für die Ausgestaltung
der Zusatzversorgung erhalten, daß sie in Tarifverhandlungen eine Beteiligung
der Arbeitgeber verlangen werden und den Weg in bisher weniger organisierte
Branchen und in mittelständische Betriebe geebnet bekommen.
Gemeinschaftstöpfe ohne individuell zuzuordnende Ansprüche und ohne Wahlfreiheit
hinsichtlich der Anlageformen lehnt die F.D.P. aber aus ordnungs- und vermögenspolitischen
Gründen strikt ab.