Rot-grüne Rentenreform verstößt gegen Generationengerechtigkeit


Die Regierungsfraktionen und das Bundeskabinett haben Mitte November den rot-grünen Gesetzentwurf zur Rentenreform verabschiedet. Dieser Entwurf geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, weil er eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge enthält. Die F.D.P. lehnt die Vorschläge aber vor allem wegen der unzureichenden Generationengerechtigkeit, einer mangelnden Beitragsstabilität und der fehlenden Steuerbefreiung aller Vorsorgebeiträge ab.

Nach wie vor addiert sich der ab 2030 vorgesehene Beitragssatz von 22 Prozent oder mehr zur gesetzlichen Rente und den angestrebten vier Prozent zur freiwillige Vorsorge (auch wenn diese von einer anderen Qualität sind) auf 26 Prozent. Dazu kommen steigende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Angesichts der weltweit höchsten Lohnzusatzkosten und einer zu hohen Gesamt-Abgabenbelastung des Durchschnittsverdieners vertritt die F.D.P. die Auffassung, daß die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur privaten Zusatzvorsorge zusammen die 20-Prozent-Marke nicht übersteigen dürfen.

Nach wie vor fehlt im rot-grünen Entwurf ein klares Bekenntnis, alle Vorsorgeformen, also die Beiträge zur privaten, zur betrieblichen und auch zur umlagefinanzierten Vorsorge (nicht den jetzigen Rentenbestand), schrittweise von der Besteuerung zu befreien. In dem Maße, wie die Rente aus steuerfreien Beiträgen finanziert wird, soll sie in Zukunft - mit einem dann geringeren Steuersatz - steuerpflichtig werden. Nur eine solche "nachgelagerte Besteuerung schafft gerade für junge Familien den notwendigen Anreiz, um die private Vorsorge aufzubauen und die notwendig gewordene Zusatzvorsorge bewältigen zu können. Der rot-grüne Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung der privaten Vorsorge von 2001 um ein Jahr auf 2002 zu verschieben.

Am Verwaltungsaufwand für die Länder kann es nicht liegen: Dieser wird für 2001 auf 100 Millionen Mark geschätzt. Eine solche Verschiebung ist nur geeignet, die Lohnzusatzkosten zu erhöhen. Das Gegenteil ist richtig: Nur wenn mit dem Aufbau kapitalgedeckter Vorsorge rascher begonnen wird, können ausreichende Zinseszinseffekte über die kritische Phase der Bevölkerungsentwicklung hinweghelfen, die um das Jahr 2015 beginnt. Die Anlagekriterien der privaten Kapitalvorsorge werden den wahren Wert des künftigen Rentensystems bestimmen. Davon wird abhängen, ob von der neuen kapitalgedeckten Vorsorgemöglichkeit auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird.

Für die F.D.P. sind im wesentlichen zwei Kriterien entscheidend: Erstens die Qualität der Anlageprodukte und zweitens die Zweckbindung für die Altersvorsorge. Aus unserer Sicht muß ein echter Wettbewerb aller Anbieter gewährleistet sein. Dazu zählt: Es muß vor allem ein vererbbarer Kapitalstock gebildet werden können, die angebotenen privaten Altersvorsorgeprodukte müssen bestimmten Mindeststandards genügen und für einen möglichen Konkursfall des Anbieters Vorsorge getroffen werden. Daher fordert die F.D.P. für den Gesetzentwurf: Der Erwerb eines selbstgenutzten Hauses, um im Alter mietfrei wohnen zu können, muß in die Förderung mit einbezogen werden. Die Anpassung auch bestehender Verträge an die Förderkriterien muß möglich sein.

Die vorgesehene Garantie der angesparten Mittel lehnen wir ab. Sie kostet die Fonds Absicherungsgebühren und schmälert die Rendite. Schließlich muß Wahlfreiheit bei der Rückzahlung bestehen: Neben der Verrentung oder einem lebenslangen Auszahlungsplan in abnehmenden oder steigenden Raten sollte jedenfalls eine Teil-Auszahlung möglich sein, um sich zum Beispiel in ein Alten- oder Pflegeheim einkaufen zu können. Der neue Abschlagsfaktor wird erst ab 2011 bis 2030 und dann erst mit einem Faktor von 0,3 Prozent eingeführt. Der Abschlagsfaktor dürfte dazu führen, dass die Renten derjenigen, die bis 65 Jahre erwerbstätig geblieben sind, stärker gekürzt werden, als die Renten derjenigen, die vorzeitig in Rente gehen, und damit, insbesondere vor 2011, einen Anreiz zur Frühverrentung schaffen.

Mit Generationengerechtigkeit hat dies nichts mehr zu tun. Die F.D.P. fordert stattdessen eine echte demographische Komponente, die die Höhe der Rentenanpassung mit der Steigerung der Lebenserwartung verknüpft. In einem System mit mehreren tragenden Säulen zählt nicht das Rentenniveau nur einer Säule, sondern das Gesamtniveau: Das Niveau der Alterssicherung wird sich in Zukunft sowohl aus umlagefinanzierten wie auch aus kapitalgedeckten und versicherungsähnlichen Vorsorgeformen zusammensetzen. Nach den Vorstellungen von SPD und offensichtlich auch Bündnis 90/Die Grünen soll die betriebliche Altersvorsorge ausschließlich tariflich gestaltet werden.

Ein solcher Tarifvorrang würde bedeuten, daß Arbeitnehmer, für die eine tarifliche Vorsorgeregelung gilt, nur im Rahmen dieser Tarifregelung eine staatliche Förderung erhalten. Kollektive Tarifverträge werden Bedingung für die Förderung individueller Altersvorsorge! In der Konsequenz bedeutet dies schlicht und ergreifend, daß die Gewerkschaften ein sehr weitgehendes Mitspracherecht für die Ausgestaltung der Zusatzversorgung erhalten, daß sie in Tarifverhandlungen eine Beteiligung der Arbeitgeber verlangen werden und den Weg in bisher weniger organisierte Branchen und in mittelständische Betriebe geebnet bekommen.

Gemeinschaftstöpfe ohne individuell zuzuordnende Ansprüche und ohne Wahlfreiheit hinsichtlich der Anlageformen lehnt die F.D.P. aber aus ordnungs- und vermögenspolitischen Gründen strikt ab.


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