F.D.P. lehnt rot-grünes Modell zur Lebenspartnerschaft ab


Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat den Gesetzentwurf von Rot-Grün zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in der Abstimmung des Bundestages am 10. November 2000 abgelehnt.

Die F.D.P. hat bereits Mitte vergangenen Jahres als erste und einzige Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Bundestag eingebracht. Wir bleiben dabei. Unser Entwurf ist eindeutig der bessere!

Wir sind uns im Ziel einig: Es muß für gleichgeschlechtliche Paare ein eigenes Rechtsinstitut geschaffen werden, das dazu beiträgt, dass Verantwortungsgemeinschaften in unserer Gesellschaft gestärkt werden. Für die F.D.P. sind alle Lebensgemeinschaften wertvoll, in denen die Partner Verantwortung füreinander übernehmen. Aus mehren Gründen aber hat die F.D.P. dem Gesetzentwurf von Rot-Grün nicht zugestimmt:

1. Der rot-grüne Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich. Rot-Grün geht es um die Gleichstellung mit der Ehe. Der besondere Schutz von Ehe und Familie, den Art. 6 GG garantiert, wird nicht in ausreichendem Maße beachtet.

Die verfassungsrechtliche Kritik von Bundesinnenminister Otto Schily ist bisher nicht ausgeräumt worden. Es wäre ein unzumutbares Szenario, wenn bereits registrierte Partnerschaften bei einer Nichtigkeitserklärung des rot-grünen Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nach einem Jahr rückwirkend aufgelöst würden. Dieses wollen wir den betroffenen Paaren ersparen. Der Gesetzentwurf schafft damit keine Rechtssicherheit für die Betroffenen.

2. Der rot-grüne Entwurf ist eine Ansammlung von Verordnungen und Reglementierungen. Die betroffenen Paare werden von Rot-Grün in ein starres Korsett gezwängt, daß keine flexiblen und individuellen Regelungen zuläßt. Rot-Grün ist besessen von Details. Über 150 Gesetze werden geändert und angepaßt, darunter das Bundeskleingartengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistenten, Masseure und medizinische Bademeister sowie das Schornsteinfegergesetz. Rot-Grün verordnet und reglementiert, wie man es von staatsgläubigen Parteien nicht anders erwartet. Die F.D.P. lehnt dies ab.

3. Die F.D.P. hat der Koalition immer wieder Gespräche angeboten, damit dieses wichtige Reformprojekt auf eine breite parlamentarische Basis gestellt werden kann. Rot-Grün war zu keiner Zeit zu Gesprächen mit den anderen im Bundestag vertretenen Parteien bereit.

4. Der rot-grüne Gesetzentwurf wurde nicht in einem ordnungsgemäßen parlamentarischen Verfahren beraten. Änderungsanträge und Begründungen lagen erst kurz vor den Beratungen in den Gremien vor. Es war nicht möglich, die umfangreichen Papiere sorgfältig zu lesen und sich auf die Ausschußsitzungen vorzubereiten.

5. Die Aufsplittung des Gesetzentwurfs in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungspflichtigen Teil macht das Vorhaben zur Farce. Der eine Teil ist ohne den anderen nicht lebensfähig. Beides gehört zusammen. Sollte der zustimmungspflichtige Teil im Bundesrat scheitern, bliebe nur ein Torso übrig.

Dem stellt die F.D.P. eine klare Alternative entgegen. Die F.D.P. setzt - ihrer liberalen Grundüberzeugung folgend - grundsätzlich auf den freien Willen der Partner und gibt ihnen größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Nur dort, wo der Staat gefragt ist, wird die bisherige Gesetzgebung einem modernen, gesellschaftlich breit akzeptierten Verständnis von gegenseitiger Verantwortung der Partner angepaßt. In unserem Gesetzentwurf fordern wir rechtliche Änderungen überall dort, wo der Gesetzgeber zwingend gefordert ist, so z. B. beim Zeugnisverweigerungsrecht, im Erbrecht, im Erbschaftssteuerrecht und im Ausländerrecht.

Daneben geben wir den Partnern alle Freiheit der individuellen vertraglichen Gestaltung ihrer Partnerschaft, wo dies möglich ist. Diese Kombination aus gesetzlicher Regelung und vertraglicher Freiheit, die den verfassungsrechtlich besonderen Schutz von Ehe und Familie respektiert, ist am besten geeignet, einen breiten gesellschaftlichen Konsens herzustellen.


Zurück zur Übersicht