F.D.P. lehnt rot-grünes Modell zur Lebenspartnerschaft ab
Die F.D.P.-Bundestagsfraktion
hat den Gesetzentwurf von Rot-Grün zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft für
gleichgeschlechtliche Paare in der Abstimmung des Bundestages am 10. November
2000 abgelehnt.
Die F.D.P. hat bereits Mitte vergangenen Jahres als erste und einzige Fraktion
einen eigenen Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Bundestag
eingebracht. Wir bleiben dabei. Unser Entwurf ist eindeutig der bessere!
Wir sind uns im Ziel einig: Es muß für gleichgeschlechtliche Paare ein eigenes
Rechtsinstitut geschaffen werden, das dazu beiträgt, dass Verantwortungsgemeinschaften
in unserer Gesellschaft gestärkt werden. Für die F.D.P. sind alle Lebensgemeinschaften
wertvoll, in denen die Partner Verantwortung füreinander übernehmen. Aus mehren
Gründen aber hat die F.D.P. dem Gesetzentwurf von Rot-Grün nicht zugestimmt:
1. Der rot-grüne Gesetzentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich. Rot-Grün
geht es um die Gleichstellung mit der Ehe. Der besondere Schutz von Ehe und
Familie, den Art. 6 GG garantiert, wird nicht in ausreichendem Maße beachtet.
Die verfassungsrechtliche Kritik von Bundesinnenminister Otto Schily ist bisher
nicht ausgeräumt worden. Es wäre ein unzumutbares Szenario, wenn bereits registrierte
Partnerschaften bei einer Nichtigkeitserklärung des rot-grünen Gesetzes durch
das Bundesverfassungsgericht nach einem Jahr rückwirkend aufgelöst würden. Dieses
wollen wir den betroffenen Paaren ersparen. Der Gesetzentwurf schafft damit
keine Rechtssicherheit für die Betroffenen.
2. Der rot-grüne Entwurf ist eine Ansammlung von Verordnungen und Reglementierungen.
Die betroffenen Paare werden von Rot-Grün in ein starres Korsett gezwängt, daß
keine flexiblen und individuellen Regelungen zuläßt. Rot-Grün ist besessen von
Details. Über 150 Gesetze werden geändert und angepaßt, darunter das Bundeskleingartengesetz,
die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistenten, Masseure und medizinische
Bademeister sowie das Schornsteinfegergesetz. Rot-Grün verordnet und reglementiert,
wie man es von staatsgläubigen Parteien nicht anders erwartet. Die F.D.P. lehnt
dies ab.
3. Die F.D.P. hat der Koalition immer wieder Gespräche angeboten, damit dieses
wichtige Reformprojekt auf eine breite parlamentarische Basis gestellt werden
kann. Rot-Grün war zu keiner Zeit zu Gesprächen mit den anderen im Bundestag
vertretenen Parteien bereit.
4. Der rot-grüne Gesetzentwurf wurde nicht in einem ordnungsgemäßen parlamentarischen
Verfahren beraten. Änderungsanträge und Begründungen lagen erst kurz vor den
Beratungen in den Gremien vor. Es war nicht möglich, die umfangreichen Papiere
sorgfältig zu lesen und sich auf die Ausschußsitzungen vorzubereiten.
5. Die Aufsplittung des Gesetzentwurfs in einen zustimmungsfreien und einen
zustimmungspflichtigen Teil macht das Vorhaben zur Farce. Der eine Teil ist
ohne den anderen nicht lebensfähig. Beides gehört zusammen. Sollte der zustimmungspflichtige
Teil im Bundesrat scheitern, bliebe nur ein Torso übrig.
Dem stellt die F.D.P. eine klare Alternative entgegen. Die F.D.P. setzt - ihrer
liberalen Grundüberzeugung folgend - grundsätzlich auf den freien Willen der
Partner und gibt ihnen größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Nur dort, wo der Staat
gefragt ist, wird die bisherige Gesetzgebung einem modernen, gesellschaftlich
breit akzeptierten Verständnis von gegenseitiger Verantwortung der Partner angepaßt.
In unserem Gesetzentwurf fordern wir rechtliche Änderungen überall dort, wo
der Gesetzgeber zwingend gefordert ist, so z. B. beim Zeugnisverweigerungsrecht,
im Erbrecht, im Erbschaftssteuerrecht und im Ausländerrecht.
Daneben geben wir den Partnern alle Freiheit der individuellen vertraglichen
Gestaltung ihrer Partnerschaft, wo dies möglich ist. Diese Kombination aus gesetzlicher
Regelung und vertraglicher Freiheit, die den verfassungsrechtlich besonderen
Schutz von Ehe und Familie respektiert, ist am besten geeignet, einen breiten
gesellschaftlichen Konsens herzustellen.