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Der
mit der Erarbeitung eines Entwurfs einer europäischen Grundrechte-Charta
beauftragte Konvent hat Anfang Oktober einen beachtlichen Text vorgelegt.
Die F.D.P.-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Entwurf, auch wenn über zahlreiche
Details noch diskutiert werden muß. Aus Sicht der F.D.P. muß die europäische
Grundrechte-Charta Ausgangspunkt für eine künftige Verfassung des vereinten
Europa sein.
Wegen der besonderen Bedeutung müssen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
Union nun die Gelegenheit haben, auf die Charta direkt Einfluss zu nehmen.
Sie sollten in einer Volksabstimmung über die Charta abstimmen können.
Mit der Charta wurde die schwierige Aufgabe bewältigt, die verschiedenen
Rechts- und Verfassungstraditionen sowie die unterschiedlichen europapolitischen
Auffassungen der EU-Mitgliedstaaten miteinander in Einklang zu bringen.
Besonders kam es darauf an, dabei nicht hinter den in Europa und den europäischen
Staaten bereits geltenden Grundrechtsstandards zurückzufallen. In mancher
Hinsicht werden diese jetzt sogar übertroffen. In dem schwierigen und
umstrittenen Bereich der sozialen Grundrechte konnten durchweg vernünftige,
umsetzbare Formulierungen gefunden werden. Wichtig ist auch die Klarstellung,
daß die Charta keine neuen Zuständigkeiten oder Aufgaben der EU begründet.
Auf der Charta muß sich nach Ansicht der F.D.P. die zukünftige Verfassung
des vereinigten Europa gründen. Damit ist auch ein wichtiger Schritt hin
zur allmählichen Herausbildung einer föderalen Europäischen Union vollzogen
worden. Diese Ordnung wird in den nächsten Jahren ausgefüllt werden müssen
durch eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den Befugnissen der Europäischen
Organe und der Mitgliedstaaten sowie eine immer stärkere demokratische
Legitimation der Entscheidungsverfahren in der EU.
Europäische Verfassung und Grundrechte-Charta müssen sich auf eine breite
Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger Europas stützen. Diese müssen sich
mit ihren voraussichtlichen Wirkungen, ihren Vorzügen und Nachteilen ausführlich
beschäftigen und vertraut machen. Das Vorgehen des Konvents, in dem das
Europaparlament, die nationalen Parlamente und Regierungen zusammengewirkt
haben, ist hierzu ein erster wichtiger Schritt, reicht aber noch nicht
aus.
Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen nun auch selbst
Änderungswünsche vorbringen können. In den anschließenden Ratifizierungsprozess,
der die Grundrechte-Charta zu einem rechtsverbindlichen Teil einer künftigen
europäischen Verfassung macht, sollten sie durch eine Volksabstimmung
einbezogen werden.
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