F.D.P. fordert Volksabstimmung zu europäischer Grundrechte-Charta


Der mit der Erarbeitung eines Entwurfs einer europäischen Grundrechte-Charta beauftragte Konvent hat Anfang Oktober einen beachtlichen Text vorgelegt. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Entwurf, auch wenn über zahlreiche Details noch diskutiert werden muß. Aus Sicht der F.D.P. muß die europäische Grundrechte-Charta Ausgangspunkt für eine künftige Verfassung des vereinten Europa sein.

Wegen der besonderen Bedeutung müssen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union nun die Gelegenheit haben, auf die Charta direkt Einfluss zu nehmen. Sie sollten in einer Volksabstimmung über die Charta abstimmen können. Mit der Charta wurde die schwierige Aufgabe bewältigt, die verschiedenen Rechts- und Verfassungstraditionen sowie die unterschiedlichen europapolitischen Auffassungen der EU-Mitgliedstaaten miteinander in Einklang zu bringen.

Besonders kam es darauf an, dabei nicht hinter den in Europa und den europäischen Staaten bereits geltenden Grundrechtsstandards zurückzufallen. In mancher Hinsicht werden diese jetzt sogar übertroffen. In dem schwierigen und umstrittenen Bereich der sozialen Grundrechte konnten durchweg vernünftige, umsetzbare Formulierungen gefunden werden. Wichtig ist auch die Klarstellung, daß die Charta keine neuen Zuständigkeiten oder Aufgaben der EU begründet.

Auf der Charta muß sich nach Ansicht der F.D.P. die zukünftige Verfassung des vereinigten Europa gründen. Damit ist auch ein wichtiger Schritt hin zur allmählichen Herausbildung einer föderalen Europäischen Union vollzogen worden. Diese Ordnung wird in den nächsten Jahren ausgefüllt werden müssen durch eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den Befugnissen der Europäischen Organe und der Mitgliedstaaten sowie eine immer stärkere demokratische Legitimation der Entscheidungsverfahren in der EU.

Europäische Verfassung und Grundrechte-Charta müssen sich auf eine breite Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger Europas stützen. Diese müssen sich mit ihren voraussichtlichen Wirkungen, ihren Vorzügen und Nachteilen ausführlich beschäftigen und vertraut machen. Das Vorgehen des Konvents, in dem das Europaparlament, die nationalen Parlamente und Regierungen zusammengewirkt haben, ist hierzu ein erster wichtiger Schritt, reicht aber noch nicht aus.

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen nun auch selbst Änderungswünsche vorbringen können. In den anschließenden Ratifizierungsprozess, der die Grundrechte-Charta zu einem rechtsverbindlichen Teil einer künftigen europäischen Verfassung macht, sollten sie durch eine Volksabstimmung einbezogen werden.



Zurück zur Übersicht