Um unsere Kirchen herum liegt jeweils ein Friedhof. Das ist ein sichtbares Zeichen dafür, daß auch die, die uns im Glauben vorangegangen sind, Teil der Kirche bleiben in der Gemeinschaft mit Christus.

Auf unseren Friedhöfen können Verstorbene aller Konfessionen und Religionen beigesetzt werden.

Die Bestattung ist möglich in Wahlgräbern, in Rasengräbern für Särge oder in Rasengräbern für Urnen.
Die Bestattung in Rasengräbern schließt die Rasenpflege ein. Für Wahlgräber können wir Grabpflegeverträge anbieten.
Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre, bei Urnen 20 Jahre.

Auf dem Kahlebyer Friedhof befindet sich die Ruhehalle für die Friedhöfe Kahleby und Moldenit. Auf dem Brodersbyer Friedhof gibt es ebenfalls eine Ruhehalle. Hier werden die Verstorbenen aufgebahrt, wenn dies nicht im eigenen Haus geschehen soll. Die Angehörigen können im Pastorat einen Schlüssel bekommen, um jederzeit noch die Gelegenheit zu haben, Abschied von ihren Verstorbenen zu nehmen. Wir empfehlen sehr, diese Möglichkeit zu nutzen.

In Kahleby und Moldenit haben wir auch die Möglichkeit, sehr klein gestorbene Kinder auf einer gemeinsamen Grabstelle beizusetzen. Wir wünschen uns, daß auch diese Kinder ein würdiges Grab bekommen. Ein gemeinsamer Grabstein wurde diesen Kindern gesetzt, er erinnert auch an die Kinder, für die es aus unterschiedlichen Gründen kein eigenes Grab gibt.

 

Friedhofssatzung für Kahleby und Moldenit
Friedhofsgebührensatzung für Kahleby und Moldenit
Friedhofssatzung für Brodersby - bitte z. Zt. noch im Pastorat erfragen
Friedhofsgebührensatzung für Brodersby - bitte z. Zt. noch im Pastorat erfragen


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