
Um unsere Kirchen herum liegt jeweils ein Friedhof. Das ist ein sichtbares Zeichen dafür, daß auch die, die uns im Glauben vorangegangen sind, Teil der Kirche bleiben in der Gemeinschaft mit Christus.
Auf unseren Friedhöfen können Verstorbene aller Konfessionen und Religionen beigesetzt werden.
Die Bestattung ist möglich in Wahlgräbern,
in Rasengräbern für Särge oder in Rasengräbern
für Urnen.
Die Bestattung in Rasengräbern
schließt die Rasenpflege ein. Für Wahlgräber können
wir Grabpflegeverträge anbieten.
Die Ruhezeit
beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre, bei Urnen 20 Jahre.
Auf dem Kahlebyer Friedhof befindet sich
die Ruhehalle für die Friedhöfe Kahleby und Moldenit.
Auf dem Brodersbyer Friedhof gibt es ebenfalls eine Ruhehalle.
Hier werden die Verstorbenen aufgebahrt, wenn dies nicht im eigenen
Haus geschehen soll. Die Angehörigen können im Pastorat
einen Schlüssel bekommen, um jederzeit noch die Gelegenheit
zu haben, Abschied von ihren Verstorbenen zu nehmen. Wir empfehlen
sehr, diese Möglichkeit zu nutzen.
In
Kahleby und Moldenit haben wir auch die Möglichkeit, sehr
klein gestorbene Kinder auf einer gemeinsamen Grabstelle beizusetzen.
Wir wünschen uns, daß auch diese Kinder ein würdiges
Grab bekommen. Ein gemeinsamer Grabstein wurde diesen Kindern
gesetzt, er erinnert auch an die Kinder, für die es aus unterschiedlichen
Gründen kein eigenes Grab gibt.
Friedhofssatzung
für Kahleby und Moldenit
Friedhofsgebührensatzung
für Kahleby und Moldenit
Friedhofssatzung
für Brodersby - bitte z. Zt. noch im Pastorat erfragen
Friedhofsgebührensatzung für Brodersby -
bitte z. Zt. noch im Pastorat erfragen
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