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HOLGER DOSE
Fachwirt für die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

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sollten Sie nicht wollen.

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(z. B. Läden, Büros, Werkstätten, Lagerhallen, usw.)
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UNSERE LEISTUNGSPALETTE

 

 

 Hausverwaltungen

  • Ganz gleich ob Sie Ihr Mehr- oder vermietetes Einfamilienhaus verwalten lassen wollen, wir übernehmen diese Arbeit gerne für Sie. Ebenso übernehmen wir für Wohnungseigentümergemeinschaften die fachgerechte Verwaltung. Aber auch Ihre gewerbliche oder gemischt genutzte Immobilie ist bei uns richtig verwaltet.

 Vermietungen

  • Sie haben eine Wohnung die leer steht und Sie würden diese gerne vermieten. Vielleicht sind bisherige Versuche, die Wohnung zu vermieten gescheitert. Sie wissen nicht warum. Wir wollen diese Wohnung nicht nur für Sie vermieten sondern versuchen zu ergründen, warum es bisher an einer Vermietung scheiterte. Hierbei helfen unsere Kenntnisse auf demVermietungsmarkt. Wir vermieten aber auch gerne Ihr sonstig genutzten Immobilien wie Ein- und Reihenhäuser sowie Ihre gewerblich genutzte Immobilie.

 Mietgesuche

  • Sie suchen eine Mietwohnung, Reihenhaus, Einfamilienhaus oder Resthof zu mieten und finden nichts. Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden versuchen Ihnen ein geeignetes Zuhause zu vermitteln. Wir veröffentlichen Ihr Gesuch bei uns im Internet. Bis zur erfolgreichen Vermittlung. Finden Sie über uns auch nicht das Richtige, dann teilen Sie uns einfach mit, dass wir Ihr Gesuch aus unseren Internetseiten streichen sollen und Ihnen sind keinerlei Kosten entstanden. Vielleicht suchen Sie ja auch eine Lagerhalle oder ein kleines Ladengeschäft . Wollen Sie es nicht über uns versuchen?

 Verkäufe

  • Sie wollen Ihr Ein-Familien-, vielleicht auch Ihr Reihen- oder Mehrfamilienhaus verkaufen. Vielleicht haben Sie auch eine Eigentumswohnung oder ein Resthof zum Verkauf anzubieten. Sie wissen nicht welchen Kaufpreis Sie nehmen sollen oder haben schon mehrfach versucht, Ihre Immobilie erfolglos zu verkaufen. Sie wissen nicht woran es liegt. Wir helfen Ihnen bei der Ursachenforschung und übernehmen auch den Verkauf für Sie. Sprechen wir miteinander hierüber.

 Kaufgesuche

  •  Sie suchen ein Ein-Familien oder Reihenhaus. Vielleicht auch eine Eigentumswohnung oder ein Resthof. Für Ihre Geldanlage suchen Sie ein Mehrfamilienhaus? Wir sind Ihnen gern bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Immobilie behilflich. Teilen Sie uns einfach genau mit, was Sie suchen mit ziemlich genauen Angaben über Ihre Vostellungen und wir veröffentlichen im Internet Ihr Gesuch. Bis zum erfolgreichen Fund Ihrer Wunsch-Immobilien zahlen Sie keinen Pfennig. Auch nicht für die Annoncierung im Internet.

  Kleine Aufträge

  • Wir nehmen auch gerne Ihre kleineren Aufträge zur Bearbeitung an. Wenn Sie eine Beratung für Neben- und Heizkosten-Abrechnungen benötigen. Vielleicht haben Sie auch nur eine Eigentumswohnung und wollen die Neben- und Heizkosten-Abrechnung durch uns machen lassen. Das Anliegen einer jeden Kundin und eines jeden Kunden ist uns gleichermassen wichtig.

 Wertermittlung

  • Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie auf dem Markt zur Zeit Wert ist. Dann sprechen Sie uns an, damit wir für Sie tätig sind.

 Immobiliensuche über das Internet

  •  Ganz gleich, ob Sie nur eine 1-Zimmer-Wohnung zur Anmietung suchen oder ein Haus kaufen oder verkaufen wollen. Bei uns stellen Sie Ihr Gesuch kostenlos bis zur erfolgreichen Vermittlung in unsere Seiten im Internet. Dieses gilt auch für Ihre Vermietung. Vielleicht finden Sie auch einen geeigneten Hausmeister für Ihre Wohnanlage, wenn Sie Ihre freie Wohnung als Dienstwohnung anbieten. Ganz gleich an welchem Ort die Immobilie liegt, wir arbeiten mit Kollegen zusammen, so dass wir, selbst wenn Sie hunderte von Kilometern von Ihrer Immobilie weit weg wohnen, Ihnen den geeigneten Mieter, Vermieter, Käufer oder Verkäufer versuchen anzubieten. Alles kostenlos bis zur erfolgreichen Vermittlung.

Rechtsberatung
Machen wir etwas anders oder können wir mehr als unsere Kollegen?

  • "Auch wir kochen nur mit Wasser" und wollen und können nur das anbieten was wir auch können. Die Rechtsberatung, insbesondere die Einziehung von Forderungen und zur Einziehung abgetretene Forderungen für fremde Personen bedarf grundsätzlich der Zulassung der zuständigen Behörde gem. Artikel 1; § 1 Rechtsberatungsgesetzt (RBerG). Aber hiervon gibt es auch Ausnahmen nach dem RBerG. Nach Art. 1 § 5 Ziff. 3 RBerG können Hausverwalter die rechtlichen Angelegenheiten ihrer Auftraggeber wahrnehmen, soweit der Hauptauftrag bei der Hausverwaltung verbleibt und die rechtsberatende Tätigkeit nur untergeordneten Charakter hat. Also wenn ein Hausverwaltungsauftrag vorliegt und im Rahmen dieser Hausverwaltung die Mieten eingezogen werden müssen.
    Als Rechtsanwalt- und Notargehilfe und mit seiner langjährigen Tätigkeit bei Rechtsanwälten kann der Firmeninhaber dieses Wissen mit in die Tätigkeit seines Hausverwaltungsunternehmens sinnvoll einbringen.

Der EURO kommt

  • Sind als Vermieter und Wohnungseigentümer ausreichend auf den EURO vorbereitet? Wenn Sie sich unsicher sind und wissen wollen, was wir für Sie tun können, dann klicken Sie doch einfach mal hier für weitere Infos.
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