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FÄHRTENPRÜFUNG 1 – 3 (FPR 1 – 3)
Die Fährtenprüfungen in den Stufen 1 bis 3 bestehen nur aus der Abteilung „A“ der SchH/VPGPrüfungen
1 bis 3. Sie können zur Ergänzung des Teilnehmerfeldes durchgeführt werden, wenn
mindestens vier Teilnehmer in den Sparten BH-VT/SchH/VPG/IPO oder FH an den Start gehen.
Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. der Ausstellungsordnung, Zuchtordnung
und Körordnung wird nicht vergeben.
Höchstpunktzahl Vorzüglich, Sehr Gut, Gut, Befriedigend, Mangelhaft
100 Punkte 96 – 100 90 – 95 80 – 89 70 – 79 0 - 69
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