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Der Fährtenhund
Voraussetzung für diese Spezialdisziplin ist das der Hund mindestens 18 Monate alt ist und die Begleithund-Prüfung (BH/VT) bestanden hat. Er sollte Veranlagung zur Spurensuche haben, die durch intensives Training gefördert und zu Höchstleistungen entwickelt werden kann. In de Fährtenhundprüfung ( FH 1 ) muss der Hund seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1200 Schritt langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte beweisen hierbei einen Übergang ( Weg, Straße ) überqueren sowie vier Gebrauchsgegenstände aufspüren. (Material: z.B. Leder, Textilien, Holz.) Die Gegenstände dürfen maximal eine Länge 10 cm, eine Breite von 2 – 3 cm und eine Dicke von 0,5 – 1cm aufweisen. Die Fährte wird auf Wechselgelände (Acker, Saat, Gras, Raabs ) gelegt und besteht aus sechs rechte Winkel, sie wird mindestens zweimal von einer frischen Fremdfährte ( 30min. nach dem Legen der FH 1 ) an geräumig auseinanderliegenden Punkten geschnitten. |