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Julius Kaminski (1859)
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Deutsche Steckbriefkultur im 19.Jahrhundert

Erläuterungen und Einordnungen zur Quellengattung der Steckbriefe in Polizei-Blättern

Auf den folgenden Zeilen wird eine Einführung in die Steckbriefkultur im Deutschen Reich im 19.Jahrhundert anhand mehrerer sogenannter Polizeiblätter gegeben. So unterschiedlich auch deren Umfang, Auflage, Erscheinungsweise, Verbreitungsgrad und Wirkungsweise waren, so sind sie meistens doch stets nach dem gleichen inneren Muster der Anlage aufgebaut und damit vergleichbar.

I. Der Steckbrief als Fahndungsinstrument

Kernstück aller dieser Blätter waren Steckbriefe, die auch heute noch von den Kriminalbehörden als Fahndungsmittel, auch im Internet, eingesetzt werden. Damals wurden sie aber noch auf Papier gedruckt und sind auf diese Weise in Frakturschrift gedruckt, in einer nahezu unübersehbaren Anzahl überliefert. Zeitgenössisch heißt es 1841 über dieses Instrument der Fahndung:

Der vorige Abschnitt informiert bereits über die Inhalte und die Absicht eines Steckbriefes. Dennoch unterschieden sich Steckbriefe in Länge und Wert des Inhalts je nach der Auskunftslage bei der verfolgenden Justizbehörde. Im besten Falle war ein ausführliches Signalement (eine Personenbeschreibung, ein "geschriebenes Portrait") vorhanden, fernerhin die Vor- und Nachnamen, Geburts- und letzter Aufenthaltsort, Profession (Beruf), Vergehen oder Verbrechen, gelegentlich auch weitere Angaben zum Familienstand oder zur Täterbiographie.

Im schlechtesten Falle umfaßte ein Steckbrief lediglich die Aufforderung an eine Person, sich als Zeuge in einem Prozeß zu melden. Der Betreffende, zu dem der Steckbrief erlassen wurde, mußte daher nicht immer zwangsläufig auch ein Beschuldigter sein, doch traf dies in den meisten Fällen zu.

Die Beschuldigungen oder Feststellungen von Taten gingen dabei bis in die Privatsphäre hinein. Nicht nur des Raubes, des Mordes oder des Diebstahls verdächtige Personen wurden per Steckbrief gesucht, sondern auch solche, die ohne Konsens der Regierung ausgewandert waren und das Territorium "heimlich" verlassen hatten. Selbst Lehrlinge, die ihren Meister verlassen und ihre Lehre abgebrochen hatten [2] oder Kinder, die nicht zum Konfirmandenunterricht erschienen waren, wurden Objekte der Polizei-Blätter; ebenso waren "Legitimationslosigkeit und zweckloses Umhertreiben" oder "unberechtigtes Fischen" Gründe für ein Erscheinen in den Periodika.

II. Genesis der Polizei-Blätter

Seit Beginn des 19.Jahrhunderts nun bemühten sich die deutschen Justizbehörden, auch wenn sie noch durch staatliche Restriktion der Kleinstaaterei verpflichtet waren und dahe jede Behörde eigene Methoden zur Verfolgung "ihrer" Straftäter entwickelte, um eine Ausweitung der Fahndung. Die Verfolgung eines Übeltäters stieß nur allzubald an Grenzen, in erster Linie territoriale Grenzen. Denn war erst ein Malefikant über die eigene Grenze geflohen, war die Justiz im Heimatland nicht mehr zuständig und konnte ihn nicht mehr verfolgen. Und Grenzübertritte waren bei den vielen vor allem in Westdeutschland kleinsten Territorien sehr rasch zu bewerkstelligen.

Man überlegte sich daher, nicht nur wie in Schleswig-Holstein Verbrecherlisten für das eigene Territorium herauszugeben, sondern unter Mitwirkung grenzüberschreitender Justizbehörden in ganz Deutschland ein Forum zu schaffen, das es ermöglichen sollte, die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Dieser Wunsch war die Geburtsstunde der Polizei-Blätter.

Wie so häufig gingen hier die großen Staaten im Deutschen Reich mit gutem Beispiel voran. Seit 1810 erschien in München der "Königlich-Baierische Polizey-Anzeiger oder Kundschafts-Blatt von München", herausgegeben von der Königlich-Baierischen Polizey-Direktion.

In Norddeutschland folgten seit 1819 die in Erfurt in ähnlicher Grundanlage herausgegebenen "Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege", im Jahre 1836 schließlich der "Allgemeine Polizei-Anzeiger für Thüringen, Franken und Sachsen", der später nach seinem Gründer einfach nur noch "Eberhardts Polizei-Anzeiger" genannt wurde.

Ihnen gemeinsam war das Prinzip der engmaschigen Periodizität und der gerichtssprengelübergreifenden Kooperation und Fahndung. Die einzelnen Gerichte sandten dabei ihre Steckbriefe fortlaufend an die Redaktionen der meist wöchentlich, gelegtenltich auch häufiger erscheinenden Ausgaben. Dort wurden sie gesetzt und fortlaufend - offensichtlich nach dem Eingang in der Redaktion (ein anderes Ordnungssystem ist nicht zu erkennen) - abgedruckt. Am Schluß jeden Blattes, am Schluß eines Monats, eines Jahres oder auch mehrerer Jahre wurden dann "Alphabetische Recapitulationen der Namen" als Register abgedruckt. Dies war nötig, weil die einkommenden Steckbriefe bei der Redaktion sehr rasch überhand nahmen und die Übersicht bereits bei einer Ausgabe verloren gehen konnte. [3]

Einige Polizeiblätter, wie das "Hannoversche Polizei-Blatt" mußten sogar Steckbriefe wegen geringer Vergehen, die sie einst aufgenommen hatten, ablehnen, ebenso Nachrichten über vorgefallene Verbrechen ohne ermittelbaren Täter, weil die Masse der einkommenden Nachrichten der Justizbehörden derart überhand nahm, daß die Druckkosten nicht mehr zu bezahlen waren. [4]

Auch andere Polizeiblättern standen vor ähnlichen Schwierigkeiten. So enthielten allein die "Mittheilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege", welche in 36 Jahrgängen erschienen, in jedem Jahr rund 1.000 Signalements. Allerdings wurde neben den reinen Steckbriefen und Signalements auch andere Inhalte abgedruckt. Es finden sich daher dort ebenso Berichte über vorgefallene Verbrechen und deren Opfer. Ferner sind Warnungen, Meldungen über gestohlene Gegenstände und verhaftete Personen enthalten.

So lassen sich zusätzlich aus den Polizei-Blättern auch über die Meldungen zu gestohlenen Gegenstände Inventarien (von Privatpersonen oder Kirchengemeinden) rekonstruieren, die sonst an anderer Stelle kaum überliefert worden sind. Besonders reichhaltig an unterschiedlichsten Rubriken war aber das Hannoversche Polizeiblatt für den niedersächsischen Raum.

Dort finden sich beispielsweise 1857 die Abschnitte: "Personen deren Verhältnisse zu ermitteln", "Erledigungen", "Verschwundene Personen", "Gestohlene und unterschlagene Sachen", "Verlorene Reisepapiere", "Vollzogene Strafen", "Gemeinschädliche Umhertreiber", "Zu stellende Personen", "Landesverweisungen" sowie "Bestrickung von Personen". Hierfür gern ein Beispiel aus dem Jahre 1820 betreffend die Rubrik "Warnungen": [5]
 
Warnung Schilling 1820

Nach einem ähnlichen Prinzip, jedoch noch mehr auf reine Steckbriefe fixiert, arbeitete auch das Nachfolgeperiodikum der erwähnten "Mittheilungen", das "Königlich Preußische Central-Polizei-Blatt", welches seit 1855 unter der Herausgeberschaft des Polizeidirektors Stieber in Berlin erschien. Anders als in den "Mittheilungen" aber systematisierte und katalogisierte Stieber nicht, er brachte nur den reinen Abdruck der oft sehr inhomogenen Steckbriefe. In gewisser Weise war dies gegenüber den "Mittheilungen" ein Rückschritt, da die Fahndung durch die bloße Aneinanderreihung unterschiedlichster Steckbriefangaben, die keiner Systematik unterworfen waren, erschwert wurde.

Im Übrigen verfuhr Stieber wie bei den "Mittheilungen": Er speiste seine Zeitschrift aus seiner Zielgruppe, forderte sämtliche deutsche Justizbehörden auf, ihm Steckbriefe einzusenden, die er dann zentral und kostenlos in seinen Blättern erfaßte. Das Blatt wurde daraufhin wieder an die verschiedenen Gerichte im Abonnement verschickt.

Auf gleichem Wege waren auch schon Jahre zuvor die "Mittheilungen" erstellt worden. Den finanziellen Aufwand für das Blatt bestritten die Herausgeber durch Abonnementsgebühren sowie kostenpflichtige Anzeigen "über geringe Verbrechen", "Warnungen, die kein großes Interesse haben" und "gemeinnützige Bemerkungen" sowie längere Aufsätze. Die "Mittheilungen" waren bis 1854 so erfolgreich, daß der preußische Innenminister v.Schuckmann schon im März 1820 für alle preußischen Justizbehörden den Bezug dieser Zeitschrift empfahl. [6]

Andere Zeitschriften hingegen waren nicht so erfolgreich. Ein Beispiel dafür ist das im Januar 1846 startende "Polizeiblatt für die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg", herausgegeben von dem erst 1819 geborenen und daher noch sehr jungen Amtsgerichtsrat Ernst Lebrecht v.Colditz. Ursprünglich ebenfalls so konzipiert, daß die Behörden Steckbriefe einsenden sollten, bekannte der Herausgeber kurz vor Heiligabend 1846 nach fast einem Jahr der Tätigkeit, daß sein Unternehmen nur wenig Anklang bei den Justizbehörden gefunden habe. Die meisten Steckbriefe habe er vliemher "den Tagesblättern" entnehmen müssen. Er stellte daher das Erscheinen seines Periodikums trotz guter Ansätze wieder ein. [7]

Vom Einzugsgebiet her bedienten beide Periodika meistens den preußischen Raum, da sich einige Länder an den Einsendungen nicht beteiligten. Zu diesen Territorien gehörte unter anderem Bayern, weil dieses Land, wie schon oben erwähnt, sein eigenes Polizei-Blatt besaß. Aber auch Staaten, die über kein reines Polizei-Blatt verfügten, sandten keine Steckbriefe ein (wie zum Beispiel Schleswig oder Holstein).

Im "Königlich Preußischen Central-Polizei-Blatt" erschienen neben den Steckbriefen zusätzlich auch noch "Bekanntmachungen". Diese inhaltsreiche Rubrik enthielt mitunter ganze Biographien von Missetätern und deren Geschichte aus eigener und Sicht der Behörden. Diese Rubrik war aber vor allem Aufenthaltsermittlungen bestimmter Personen gewidmet, diente aber auch der Vorstellung unbekannter festgehaltener Vagabunden, deren wahre Verhältnisse ermittelt werden sollte. Hinter diesen Menschen, die ihre richtige Identität nicht preisgeben wollten, vermuteten die Behörden regelmäßig an anderem Ort verfolgte Straftäter, die sich durch ihr Inkognito-Dasein ihrer möglichen Strafe zu entziehen suchten.

III. Beispiele für Originaleinträge

Damit erkennbar wird, welche Quantität und Qualität man bei Steckbriefen erwarten darf, haben wir Ihnen hier einige Originaleinträge in vollständiger Abschrift angeführt. Leider sind die einzelnen Steckbriefe als auch die Bekanntmachungen unterschiedlich inhalts- und umfangreich. Die meisten von Ihnen umfassen nur wenige Zeilen, so daß die ersten Beispiele als Standardeintrag anzunehmen sind. Was die Qualität der einzelnen Einträge anlangt, so können pauschale Urteile darüber nicht gefällt werden. Je nach Fragestellung kann ein Eintrag kleineren Umfangs wichtig sein, ein Eintrag größeren Umfangs aber durchaus unergiebig oder umgedreht. Die Beurteilung des Wertes eines Steckbriefes muß daher in jedem Falle dem Benutzer überlassen bleiben.

III.1. Fünf Standard-Originaleinträge geringen Umfangs

III.2. Ein Originaleintrag mittleren Umfangs Um neben der Darstellung der rein textlichen Inhalte auch einen visuellen Eindruck von den einzelnen Einträgen zu erhalten, möchten wir hier außerdem an dieser Stelle ein Beispiel aus dem Jahre 1858 im Faksimile anführen. In diesem Falle ist sogar, was eher selten vorkommt, ein kurzes Signalement vorhanden: [14]
 
Steckbrief Hahn

III.3. Ein Originaleintrag größeren Umfangs

IV. Resumée

Polizei-Blätter stellen für verschiedene Fragestellungen durchaus eine interessante Quellengruppe dar. Sie enthalten zwar kaum vergleichbare Massendaten, was eine statistische Auswertung deutlich erschwert bis unmöglich macht, bieten aber viele andere wertvolle Möglichkeiten zur Forschung. Neben der biographischen und ortskundlichen Komponente lassen sich auch verschiedene Bildkonstrukte der Behörden von "den Verbrechern" rekonstruieren sowie Selbst- und Fremdbilder unterscheiden. Polizei-Blätter dienen damit einer breiten Zielgruppe von Forschenden und können vielfach zur gewinn- und erkenntnisbringenden Verwertung benutzt werden.

V. Literaturkundliches zu deutschen Polizei-Blättern [16]

VI. Anmerkungen und Quellennachweisungen: © Claus Heinrich Bill, Gepr. Ökowirt (SÖH)


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