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Muster zu Steckbriefen aus dem Deutschen Reich
Fahndungseinträge, Vorladungen und Strafbefehle
Steckbriefe aus dem Beginn des 20.Jahrhunderts nach Verbrechern oder
Personen, die Vergehen begangen hatten und damit in das Fahndungsraster
der Ermittlungsbehörden gerieten, sind noch in einer sehr großen
Zahl im Druck erhalten geblieben. Gerade weil die zugehörigen Akten
in aller Regel vernichtet wurden, da sie als "archivunwürdig" galten
- die Akten wurden seitens der Regierung regelmäßig an meistbeitende
Altpapierhändler verkauft - kommt den gedruckt vorliegenden Steckbriefen,
gerichtlichen Vorladungen und Strafbefehlen eine große historische
Bedeutung zu.
Einen solchen Bestand an Steckbriefen möchten wir an dieser Stelle
gern vorstellen. Wie bei allen Massendaten ist es eine Charakteristik dieser
meist in Fraktur gedruckten Quellenart, daß Steckbriefe und die in
ihnen enthaltenen oft sehr wertvollen biographischen Auskünfte für
die familien-, kulturgeschichts- oder ortskundliche Forschung zwar von
Bedeutung sind, aber allein aufgrund ihres unübersichtlichen und bibliographisch
so gut wie nie erschlossenen Auftretens sehr schwer bis gar nicht zu finden
sind. Mit dem folgenden Registerbeitrag nun soll diesem Mangel Abhilfe
geschaffen werden.
Bei der Quellenart handelt es sich um originale gedruckte Steckbriefe
aus dem Gebiet des gesamten Deutschen Reiches nach authentischen Personen,
die flüchtig waren oder deren momentaner Aufenthaltsort polizeilich
oder gerichtlich nicht zu ermitteln war, weil sie wegen verschiedener Verbrechen
oder Vergehen zur Verantwortung gezogen werden sollten.
Der Wert der vorliegenden Edition liegt darin, daß die preußischen
Behörden nicht nur Täter der Delikte wie Mord, Diebstahl, Unzucht,
Unterschlagung, Fahnenflucht, Betrug oder Hehlerei per Steckbrief verfolgten,
sondern auch Strafbefehle wegen geringerwertiger Vergehen, beispielsweise
betreffend den Tatbestand "Feilbieten von Bonbons in öffentlichen
Wirtschaften ohne Gewerbeschein", das "laute Singen auf der Chaussee",
den "Mißbrauch von Kraftdroschkenkennzeichen", unerlaubtes Auswandern
(meist nach Amerika) oder die Schuldklärung in Ehescheidungen erließen.
Die Quantität und Qualität der jeweiligen originalen Einträge
schwankt stark. Teils sind nur zwei- bis dreizeilige Ausweisungsbekanntmachungen
vorhanden, teils aber wurden auch Gesuche abgedruckt, die über eine
ganze Seite gehende kriminelle Lebensläufe mit ausführlichen
Personenbeschreibungen, Lebensdaten, Vorstrafenregistern et cetera beinhalten.
Dafür stehen folgende Beispieleinträge.
A. Ausweisungsbekanntmachungen
-
"Bekanntmachung Nummer 268. Polizeiliche Angelegenheiten. Ausgewiesene.
A. Aufgrund des § 39 des Strafgesetzbuches: ... 5. Mayer, Julius,
Lithograph, geboren am 19.März 1882 zu Perchtolsdorf, Bezirk Mödling,
Österreich, österreichischer Staatsangehöriger, bestraft
wegen Bettelns, ausgewiesen durch Beschluß des Königlich Bayerischen
Bezirksamtes Berchtesgaden vom 4.November vorigen Jahres ... Schleswig,
den 10.Januar 1902. Der Regierungs-Präsident."
B. Strafbefehle
-
"Bekanntmachung Nummer 3910. Strafbefehl. An den Musiker Herrn Guisti Michele,
zur Zeit unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Altona wohnhaft. Auf den Antrag
der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen der Beschuldigung,
am 24.September vorigen Jahres zu Altona außerhalb Ihres Wohnortes
ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige
Bestellung, in eigener Person Musikaufführungen feilgeboten zu haben,
Vergehen gegen §§ 1, 6, 18 des Gesetzes vom 3.Juli 1876, wofür
als Beweismittel bezeichnet ist: Zeugnis des Polizeisergeanten Weitendorf,
eine Geldstrafe von 24 Mark, und für den Fall, daß dieselbe
nicht beigetrieben werden kann, eine Haftstrafe von 8 Tagen festgesetzt.
Zugleich werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dieser Strafbefehl
wird vollstreckbar, wenn Sie nicht binnen einer Woche nach der Zustellung
bei dem unterzeichneten Gericht schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers
Einspruch erheben. Die Geldstrafe und die unten berechneten Kosten sind
an die hiesige Gerichtskasse, Allee 125, Zimmer Nummer 23, vormittags 8-1
Uhr, binnen einer Woche nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit bei Vermeidung
der Zwangsvollstreckung zu zahlen. Bei der Zahlung ist dieser Strafbefehl
vorzulegen oder durch Angabe Ihres Namens und der Geschäftsnummer
genau zu bezeichnen. Geschäftsnummer: 4 b C 215/03 (1). Altona, den
3.Juni 1903. Königliches Amtsgericht, Abteilung 4b. Kostenrechung:
Gebühr für den Strafbefehl 2 Mark 0 Pfennige und Schreibgebühr
0 Mark 10 Pfennige, zusamen 2 Mark 10 Pfennige. Ausgefertigt Altona, den
8.Juni 1903. Dreide, Aktuar als Gerichtsschreiber des Königlichen
Amtsgerichts 4b."
C. Vorbeugende Aufsichtsverfügung
-
"Bekanntmachung Nummer 3855. Die verehelichte Näherin Viktoria Schubert
geborene Kwietniewska, geboren in Praga bei Warschau, 33 Jahre alt, welche
durch Urteil der Strafkammer des Königlichen Amtsgerichts zu Kreuzberg
in Oberschlesien vom 29.April 1901 wegen Hehlerei und Urkundenfälschung
zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten, Verlusts der
bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren und Zulässigkeit
von Polizeiaufsicht verurteilt worden ist, wird am 30.Juni 1903 diese Strafe
verbüßt haben. Ich habe die Stellung der Viktoria Schubert geborene
Kwietniewska unter Polizeiaufsicht angeordnet und die Dauer derselben auf
5 Jahre festgesetzt. Die Genannte beabsichtigt, nach der entlassung aus
dem Untersuchungsgefängnis sich zu ihrem in Krakau wohnhaften Ehemanne,
von dem sie in den letzten Jahren getrennt gelebt hatte, zurückzubegeben.
Da es nicht ausgeschlossen ist, daß die Genannte im Inlande ihren
aufenthalt nehmen wird und den Entlassungsort Krakau nur angegeben hat,
um sich der Ausübung der Polizeiaufsicht zu entziehen, so ersuche
ich dieselbe im Ermittlungsfalle in Kontrolle zu nehmen und hierher Mitteilung
zu machen. Schleswig, den 15.Juni 1903. Der Regierungs-Präsident."
D. Steckbriefe
-
"Bekanntmachung Nummer 3864. Gegen den unten beschriebenen Heizer Ferdinand
Schultze, geboren am 3.Juni 1871 in Perleberg, zuletzt in Sude bei Itzehoe
wohnhaft, welcher flüchtig ist respective sich verborgen hält,
ist die Untersuchungshaft wegen vorsätzlicher Körperverletzung
und Bedrohung verhängt . Es wird ersucht, denselben zu verhaften und
in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern, sowie zu den hiesigen
Akten 2 M Nummer 27/03 sofort Mitteilung zu machen. Beschreibung. Statur:
klein und kräfig. Augen: wahrscheinlich braun. Nase und Mund: gewöhnlich.
Bart: blonder Schnurrbart. Gesichtsfarbe: gesund. Besondere Kennzeichen:
kahler Kopf. Kleidung: hellbrauner Anzug, schwarzer weicher Hut. Neu-Ruppin,
den 16.Juni 1903. Der Königliche Erste Staatsanwalt."
E. Vorladungen
-
"Beklanntmachung Nummer 3915. Der Militärgestellungspflichtige Gustav
Emil Walter Bölten, geboren am 5.März 1882 in Altdamm, Kreis
Randow, zuletzt in Quickborn, Kreis Pinneberg, wohnhaft, wird beschuldigt,
als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des
stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubnis das Bundesgebiet
verlassen zu haben und nach erreichtem wehrpflichtigem Alter sich außerhalb
des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen gegen § 140 Absatz 1 Nummer
1 des Reichs-Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Donnerstag, den 17.September
1903, vormittags 9 Uhr, vor die 1.Strafkammer des Königlichen Landgerichts
zu Altona, Zimmer 45, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem
Ausbleiben wird derselbe aufgrund der nach § 472 der Strafprozeßordnung
von dem Königlichen Herrn Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission
des Aushebungsbezirkes des Kreises Randow zu Stettin über die der
Anklage zu Grunde liegenden Tatsachen ausgestellten Erklärung verurteilt
werden. Altona, den 29.Mai 1903. Königliche Staatsanwaltschaft."
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