Verkaufs- und Lieferbedingungen GRAFCUX-Werbegrafik

1. Geltung, Vertragsabschluß

  1. Unsere AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung sind Bestandteil aller von uns eingegangenen Vertragsbeziehungen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und unsere schriftliche Bestätigung mit deren Inhalt.
  2. Bindende Aufträge im Sinne von §145 BGB können schriftlich per Fax, Post und Mailversand oder mündlich erteilt werden. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind für uns nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und gezeichnet werden. Sie verpflichten den Auftragnehmer nur zu dem in der Projektbeschreibung angegebenen Umfang. Mit seiner Unterschrift erkennt der Auftraggeber die AGB unter Verzicht von Geschäftsbedingungen anderen Inhaltes an. Diese werden durch andere Erklärungen nicht aufgehoben oder abgeändert, auch wenn wir nicht widersprechen.
  3. Bei Aufträgen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Angebote
  1. Angebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nicht anders erwähnt, Preise ohne Mehrwertsteuer ab Lager Altenwalde, exklusive Porto, Versicherung oder Verpackung. Die Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung. Sie behalten bei unveränderten Auftragsdaten im Regelfall 1 Monat ihre Gültigkeit.
  2. Bei individuellen Kreativleistungen wird eine geschätzte Arbeitszeit in Stunden vorgesehen. Diese darf um max. 15 % unter- oder überschritten werden, ohne das ein neues Angebot unterbreitet werden muß. Die Zeitdifferenz wird entsprechend dem gültigen Stundensatz verrechnet. Bei Abweichungen der Arbeitszeit über 15 % wird der Auftraggeber durch ein neues Angebot unterrichtet.

3. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten, bei Zahlung durch Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung, bleiben die Waren Eigentum des Auftragnehmers. Für die hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers.
  2. Wird die Ware vor Bezahlung weiter veräußert, so gilt in diesem Fall die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten.
  3. Pfändungen und jede Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechtes sind uns sofort mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinem Abnehmer die Vorbehaltsrechte anzuzeigen.
4. Urheber- und Nutzungsrecht
  1. Kreativleistungen wie von uns entwickelte Ideen, Texte, Entwürfe, Muster, sowie Vorlagen zum Zwecke von Druckfreigaben unterliegen dem Urheberschutz. Die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ohne unsere Zustimmung ist untersagt. Die Bestimmungen des Urheberrechtes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff UrhG zu.
  2. Alle Grafik- und Designaufträge sind Urheberwerkverträge, die dem Auftraggeber Nutzungsrecht an den Werkleistungen einräumt. An ihn wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Abweichungen hierzu, insbesondere die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Das Urheberrecht und das Recht auf Vervielfältigung in jeglichem Verfahren verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt nur die erbrachte kreative Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum.
  3. Gelieferte Vorlagen werden nicht auf Urheber-, Wettbewerbs-, Namens-, oder sonstigen Schutzrechten geprüft, sondern dies obliegt der Prüfung des Auftraggebers, der den Auftragnehmer vor allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen hat. Der Auftraggeber ist für den Inhalt seines Angebotes selbst verantwortlich.
  4. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zu Schadensersatz.
  5. Wiederholungsnutzung (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzung (z.B. für andere Produkte) bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers.
  6. In Urheberwerkverträgen besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  7. Für den Fall eines Verstoßes gegen den Urheberrechtschutz hat der Auftragnehmer vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadenersatzes eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des mit uns vereinbarten Auftragswertes an uns zu zahlen.

5. Vergütung

  1. Die Vergütung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung oder bei Erhalt der Ware bar ohne jeden Abzug zu erfolgen.
  2. Neukunden zahlen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorkasse. Bei umfangreicheren Aufträgen oder Vorleistungen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
  3. Durch Rückbuchung mangels Deckung oder Rücklastschriften beim Bankeinzugsverfahren entstandene Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.
  4. Die Rechnungserstellung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums und kann durch eine neue Rechnung binnen 1 Monat nach dem ersten Rechnungsdatum berichtigt werden. Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gem. § 288 BGB in Anlehnung an den aktuellen Bundesbankdiskontsatz zu vergüten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nicht zu weiteren Lieferungen verpflichtet, sondern kann für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Lieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber.
  5. Tritt ein Auftraggeber vor Auftragsbeendigung zurück, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Kostenpflichtige Entwürfe sind auch bei Nichtgefallen zu bezahlen.
  6. Die Kosten für die Rücksendung von überlassenen Arbeitsunterlagen trägt der Auftraggeber.
  7. Zusätzliche Sonderleistungen (Technische Nebenkosten, Reisekosten, Fotos, Proofs usw.) werden gesondert berechnet, wenn Sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
6. Versand
  1. Postzusendungen erfolgen in der Regel per Nachnahme auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Besondere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Beauftragung dritter Unternehmen für den Versand oder Weiterverarbeitung der Produkte ist für deren Tätigkeit eine Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen. Liefertermine sind Abgangstermine ab unserem Unternehmen. Für Verzögerungen auf dem Versandwege sind wir nicht haftbar. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
7. Gewährleistung, Beanstandung, Haftung
  1. Voraussetzung sind präzise Angaben des Auftraggebers. Besondere Haftungsauschlüsse für Werbefolien siehe Pos. 9. 1 u 9.2, für Webseitengestaltung Pos. 10.2, 10.4 u. 10.5 der AGB. Durch Unleserlichkeit oder Unvollständigkeit des Manuskriptes verursachte Fehler oder fehlerhaften Datenträgern werden nach der dafür benötigten Arbeitszeit und Auslagen berechnet. Es besteht keine Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Korrekturabzüge sind daher vom Auftraggeber sorgfältig und unverzüglich zu prüfen. Hat der Auftraggeber keinen Proof, Andruck oder Korrekturabzug in Auftrag gegeben, so ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Fall nicht anerkannt, es sei denn, es bezieht sich auf Mängel, die für das Fehlen von Korrekturabzügen ohne jede Bedeutung sind. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  2. Beanstandungen der Stückzahl oder der Güte der Ware sind unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
  3. Gefertigte Vorlagen werden nur durch Unterschrift der Druckvorlage und deren Genehmigung durch den Auftraggeber weiterverarbeitet. Dieser muß die Richtigkeit der Vorlage und seine Genehmigung zur Weiterbearbeitung durch seine Unterschrift beurkunden.
  4. Geringfügige Abweichung in der Beschaffenheit von Materialien, Papieren und Farben aller Herstellungsverfahren sind produktionsbedingt und können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für sonstige Vorlagen (Digital Proof, Andruck) und dem Endprodukt.
  5. Für nachweisbar vor Gefahrenübergang entstandene Mängel hat der Auftragnehmer nach freiem Ermessen das Recht auf Nachbesserung oder auch Lieferung mangelfreier Ersatz-ware. Mängel eines Teiles der Ware berechtigt nicht die Beanstandung der Gesamtliefe-rung.
  6. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen. Dem Auftragnehmer steht eine angemessene Nachfrist zur Verfügung, Mängel zu beseitigen.
  7. Zeitlich befristete Auftragserledigungen können mit Aufpreis berechnet werden. Sollte eine Auftragserledigung nicht innerhalb der vereinbarten Frist möglich sein, entfällt der Aufpreis, es sei denn, der Auftraggeber hat selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug gestanden. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung dieser Frist entbindet nicht vom Hauptauftrag, es sei denn, dies ist schriftlich gesondert festgelegt worden.
  8. Eine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der von Dritten übersandte Sachen, Daten oder Datenträgern ist ausgeschlossen, es sei denn ein Verschulden grober Fahrlässigkeit.
8 . Datenspeicherung
  1. Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Die Speicherung der Daten über den Zeitpunkt der Abgabe des Endproduktes wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Vergütung durchgeführt. Für den illegalen und gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust wird keine Haftung übernommen.
9. Werbefolien
  1. Die Oberfläche des mit Werbefolien zu beklebenden Gegenstandes müssen dem Auftragnehmer sauber und frei von Wachs, Silikone, Öl, Fett usw. übergeben werden. Reinigungen des Objektes sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet. Aufgrund unterschiedlichster Oberflächen und Lacke wird bei der Montage von Folien keine Gewährleistung hinsichtlich dem Entfernen oder der Montage übernommen. Sollten keine exakten Plazierungsvorgaben vorliegen oder diese nicht einzuhalten sein, behalten wir uns die Plazierung an einer von uns als geeignet betrachteten Stelle in einer geeigneten Ausführung vor. Wir haften nicht für Fehllieferungen, die durch unpräzise Maß- oder Farbangaben reklamiert werden.
  2. Abweichungen in Material und Farbe müssen aus technischen Gründen vorbehalten sein, ebenso kleine Änderungen, vor allem, wenn sie aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig sind. Minimale Abweichungen der montierten Folien, sofern sie den optischen Eindruck nicht stören, können nicht bemängelt werden.
  3. Der Aushärtungsprozeß der Folie dauert mindestens drei Tage, dabei sollte die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 Grad Celsius und nicht über +25 Grad Celsius betragen. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen, poliert oder gewachst werden. In dieser Zeit müssen die Folien vom Auftraggeber auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf nochmals durch Andrücken befestigt werden.
10. Werbefolien
  1. Mit seiner Unterschrift überträgt der Auftraggeber für Administrationsrechte und zukünftige Datenpflege den Auftragnehmer als Webmaster. Die Administrationsrechte können kostenpflichtig abgetreten werden.
  2. Grundlage für die Erstellung von Webseiten ist die schriftliche Projektbeschreibung, die der Auftragnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Weitere Sonderleistungen wie Fahrten oder Fertigungen von Fotos pp. werden extra berechnet.
  3. Kosten für die Anmeldung und Einrichtung einer Domain sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen und werden mit dem Endvergütung verrechnet. Sollte der Auftraggeber vom Vertragsverhältnis innerhalb von 6 Monaten zurücktreten oder die für die Erstellung erforder-lichen Unterlagen nicht liefern, besteht kein Anspruch auf dessen Rückzahlung, da es sich um einen bereits geleisteten Arbeitsaufwand handelt. Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, obliegen die Administrationsrechte bis zu deren Löschung beim Auftragnehmer, das Copyright beim Auftraggeber.
  4. Die erstellten Webseiten bedürfen bei Übernahme durch den Auftraggeber einer Abnahme-prüfung. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Projektbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt an den Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, so ist nach deren Behebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Erfolgt keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist, gelten die Webseiten als abgenommen.
  5. Es kann keine Garantie übernommen werden, dass die Homepage mit den verschiedenen Browsern immer gleich dargestellt wird. Wurde die Anmeldung bei Suchmaschinen vereinbart, so übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass die Einträge auch von den Suchmaschinenbetreibern tatsächlich übernommen werden.
11. Gerichtsstand, Salv. Klausel
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ausschließlich Cuxhaven. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Cuxhaven, Juli 2006