AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ l Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden Spätestens mit der Entgegennehme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen Gegenbestätigungen des
Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird
(3) Unsere Mitarbeiter und Gehilfen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.

§ 3 Preise
1l) Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise
30 Tage ab deren Datum gebunden Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung
genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger anderer
gesetzlicher Abgaben in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, zuzüglich
Versand- und Verpackungskosten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich.
Liefertermine oder-fristen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender
Belieferung durch unsere Vorlieferanten
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe oder Anordnungen,
Verzögerung der Lieferung von Waren- und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht
rechtzeitige Selbstbelieferung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten auftreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten und befreien uns von der
Liefer- und Leistungspflicht. Sie berechtigen uns, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten
(4) Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der
Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(6) Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungs- Verpflichtungen setzt die rechtzeitige oder
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen
Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der
zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Gefahren Übergang
Die Gefahr geht spätestens auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager bzw. das der Lieferanten verlassen hat.
Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z B Versendungskosten
oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über Verzögert sich die Versendung aufgrund
einer Anweisung des Kunden, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Kunden über
In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lagergebühren, mindestens
0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat,
dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.

§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische und elektronische Teile der Produkte sechs
Monate und beginnt mit dem Lieferdatum
(2) Im Falle der Lieferung von Software ist Gegenstand des Vertrages eine solche, die im Sinne der
Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist Für
Eigenschaften der Software, die alle Kopien der gelieferten Version der Software aufweisen, und
die für die gelieferte Version typisch sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen Gelieferte
Software unterliegt den Lizenz- und Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.
(3) Wird ein System auf Wunsch des Kunden nicht von uns installiert, hat der Kunde im
Gewährleistungsfall die ordnungsgemäße Installation nachzuweisen
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde oder Dritte unsere
Betriebs- und
Wartungsanweisungen nicht befolgen, Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile
auswechseln oder Verbrauchsmaterialien verwenden, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, das Produkt unsachgemäß installieren, warten, reparieren, benutzen, verändern oder
Umgebungsbedingungen aussetzen, die nicht unseren Installationsanforderungen entsprechen,
oder wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kunde
einen Fehler nicht angezeigt und nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben
hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung
technische Originalkennzeichen geändert der beseitigt werden oder der Aufenthaltsort
verändert wird
(5) Wir haften nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse des Einsatzes von EDV
-Anlagen und
Software, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und
Folgeschäden.
(6) Jegliche Haftung wegen des Verlusts von Daten wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
den Fall, dass im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten
befindliche Daten verloren gehen Für die Sicherung der Daten ist ausschließlich der Kunde
verantwortlich
(7) Der Kunde hat uns die Mängel, die defekten Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit
Angabe der Modell- und Seriennummer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei
Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes oder der Erbringung der anderweitigen von uns geschuldeten
Leistung, schriftlich mitzuteilen und uns eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung zu übersenden.
(8) Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften
Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten und uns auf Verlangen auf Kosten
des Kunden zur Reparatur und anschließender Rücksendung zuzusenden.
(9) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(10) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht
abtretbar.
(11) Liegt kein Sach- oder Rechtsmangel vor, sondern handelte es sich z.B. um einen Fall
unsachgemäßer Bedienung oder Wartung, steht uns eine Aufwandsentschädigung nach den
aktuellen Stundensätzen
und Auslagen zu.
(12) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und
schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt Für
Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn der Kunde gerade durch eine Zusicherung gegen
derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollte Eine solche Zusicherungbedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsere Haftung ist auf das Erfüllungsinteresse, maximal
jedoch auf DM 5.000,- begrenzt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1l) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen,
werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Kunde auf Verlangen nach seiner Wahl
freigeben wird.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mil-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden
als Vorbehalts wäre
bezeichnet.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehalts wäre im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) (tritt der Kunde
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab Wir ermächtigen den Kunden
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen
einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf
unser Eigentum hinweisen
und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere
Eigentumsrechte durchsetzen können Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Kunde.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir
berechtigt, die Vorbehalts wäre zurückzunehmen oder ggf Abtretung der Herausgabeansprüche
des Kunden gegen Dritte zu verlangen In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 8 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne
Abzug zahlbar.
(2) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden dem Kunden über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren- Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können Im Falle von
Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird
(4) Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt
, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in
Höhe von2 %über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen
Schadensersatz zu verlangen Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns
vor.
(5) Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen,
insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt,
oder wenn uns andere Umstände bekannt werden , welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in
Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn wir
bereits diesbezüglich Schecks angenommen haben Wir sind in diesem Falte außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen
(6) Der Kunde ist
zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 9 Verschiedenes
(1) Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen Weitere schriftliche oder mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf
dieses Schriftform Erfordernis.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Die Haager Einheitlichen Kaufgesetze
werden ausgeschlossen
(3) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Neumünster vereinbart Wir bleiben jedoch zur
Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen
Gerichtsstand bzw. Sitz des Kunden berechtigt
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt

 

 

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