(Hei/He Februar 2006)
Liebe Bimöhler!
Unsere Osterau liegt im FFH- Gebiet Osterautal.
Das gemeldete FFH-Gebiet OSTERAUTAL soll nun gemäß §
20 Landes-Naturschutzgesetz (LNatSchG) durch Ausweisung zum Naturschutzgebiet
auch rechtlich gesichert werden. Die Verfahren sind angelaufen.
Doch was bedeutet das eigentlich für uns hier in
Bimöhlen? In den nun herrschenden Diskussionen gehen viele Begrifflichkeiten
einher. Diese möchten wir hier einmal aufgreifen und kurz erläutern.
Die EU beeinflusst in zunehmendem Maße die
politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Regionen. Dies schlägt
sich in besonderem Maße in der Umweltpolitik nieder. Mit dem
Schutzgebietsverbundsysytem NATURA 2000 haben sich die Staaten der Europäischen
Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt.
NATURA 2000 wird durch FFH-Gebiete zusammen mit den Arealen der Vogelschutz-Richtlinie
gebildet. Zwangsgelder können gegen die Bundesrepublik Deutschland verhängt
werden, wenn es nicht genügend FFH-Gebietsmeldungen gibt.
Die NATURA 2000-Bestimmungen schränken die
bestehenden menschlichen Aktivitäten auf den ausgewiesenen Gebieten nicht ein,
verbieten sie jedoch, wenn sich dadurch der Zustand des Gebietes „negativ“
verändert.
Das Kürzel FFH steht für Flora (=Pflanzenwelt),
Fauna (=Tierwelt), Habitate (=Lebensräume). Schleswig-Holstein hat 1996
begonnen geeignete Gebiete an die Europäische Kommission zu melden. Im August
2000 wurde unser Osterautal mit einer Fläche von 320 ha im Bereich von
Heidmühlen bis Bad Bramstedt als FFH-Gebiet gemeldet. Im FFH-Gebiet gilt
Bestandschutz, d.h. der Zustand der Natur darf sich nicht „verschlechtern“.
Nach 6 Jahren muß ein FFH-Gebiet rechtlich gesichert werden und mit einem
Schutzstatus versehen werden. Hier sieht das Landes-Naturschutzgesetz (§ 20
LNatSchG) eine Reihe von Möglichkeiten vor. Dazu gehören unter anderem:
-
Ausweisung
als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet
-
Sicherung
über die Verfügungsbefugnis eines öffentlichen oder gemeinnützigen Trägers
(siehe dazu EU-Wasserrahmenrichtlinie)
Naturschutzgebiete bieten neben der Kategorie Nationalpark den höchsten Schutzstatus
für ein Gebiet, das dauerhaft
gesichert werden soll. Durch Verordnungen der obersten Naturschutzbehörde
können und sollen Nutzungen, das sind insbesondere landwirtschaftliche,
forstwirtschaftliche, jagdliche, sportliche oder fischereiliche Nutzungen
soweit reduziert werden, dass der Schutzzweck gewährleistet wird.
Naturschutzgebiete werden in vielen Fällen auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Land von Naturschutzverbänden
betreut. Staatliche Reglementierungen stehen dann über den Interessen der
Bimöhler Bürger, Landeigentümer und Anwohner.
Unabhängig vom FFH-Gebiet ist die Osterau ist auch
bereits als natürliches Gewässer im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie
eingestuft. An der Erarbeitung und Umsetzung der durchzuführenden Maßnahmen
arbeitet der Bearbeitungsgebietsverband Bramau. In ihm gibt es eine gute
Zusammenarbeit zwischen Naturschutz,
Behörden, Anliegern und Bewohnern. Dieser
Verband wird entsprechende Flächen entlang der Osterau erwerben. Dadurch wird
das Gebiet in der Bewirtschaftung entsprechend gesteuert, um den momentan guten
ökologischen Zustand dauerhaft zu sichern. Es gelingt hier allen gemeinsam mit
Eigenverantwortung und ohne starre staatliche Regeln das FFH-Schutzgebiet zu
sichern.
Wir als CDU
fordern:
·
Unser
Dorf lebt mit und in der Natur sie ist unser hohes Gut!
·
Naturschutz
darf den Menschen nicht ausschließen!
·
Der
Mensch muss mit der Natur leben und sie auch nutzen können.
·
Wir
wollen Mitbestimmung und Eigenverantwortung!!
·
Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Kanu fahren, schwimmen, jagen, angeln und das Leben in der
Natur sind wichtige Elemente unseres Dorflebens und dürfen nicht eingeschränkt
werden.
Keine
Sicherung des FFH- Gebietes als Naturschutzgebiet sondern Sicherung im Sinne
der EU-Wasserrahmenrichtlinien.
Für Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur
Verfügung.
Bis bald!
Eure CDU- Bimöhlen www.cdu-bimoehlen.de
Tel.: 897089 Tel.: 85332 Tel.: 04327/1330 Tel.:
1414 Tel.: 6801 Tel.: 85122 Tel.: 2670