Info – Brief

(Hei/He Februar 2006)

 

Naturschutzgebiet Osterautal

 

Liebe Bimöhler!

 

Unsere Osterau liegt im FFH- Gebiet Osterautal.

Das gemeldete FFH-Gebiet OSTERAUTAL soll nun gemäß § 20 Landes-Naturschutzgesetz (LNatSchG) durch Ausweisung zum Naturschutzgebiet auch rechtlich gesichert werden. Die Verfahren sind angelaufen.

 

Doch was bedeutet das eigentlich für uns hier in Bimöhlen? In den nun herrschenden Diskussionen gehen viele Begrifflichkeiten einher. Diese möchten wir hier einmal aufgreifen und kurz erläutern.

 

NATURA 2000

Die EU beeinflusst in zunehmendem Maße die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Regionen. Dies schlägt sich in besonderem Maße in der Umweltpolitik nieder. Mit dem Schutzgebietsverbundsysytem NATURA 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. NATURA 2000 wird durch FFH-Gebiete zusammen mit den Arealen der Vogelschutz-Richtlinie gebildet. Zwangsgelder können gegen die Bundesrepublik Deutschland verhängt werden, wenn es nicht genügend FFH-Gebietsmeldungen gibt.

Die NATURA 2000-Bestimmungen schränken die bestehenden menschlichen Aktivitäten auf den ausgewiesenen Gebieten nicht ein, verbieten sie jedoch, wenn sich dadurch der Zustand des Gebietes „negativ“ verändert.

 

 

FFH-Gebiet

 

Das Kürzel FFH steht für Flora (=Pflanzenwelt), Fauna (=Tierwelt), Habitate (=Lebensräume). Schleswig-Holstein hat 1996 begonnen geeignete Gebiete an die Europäische Kommission zu melden. Im August 2000 wurde unser Osterautal mit einer Fläche von 320 ha im Bereich von Heidmühlen bis Bad Bramstedt als FFH-Gebiet gemeldet. Im FFH-Gebiet gilt Bestandschutz, d.h. der Zustand der Natur darf sich nicht „verschlechtern“. Nach 6 Jahren muß ein FFH-Gebiet rechtlich gesichert werden und mit einem Schutzstatus versehen werden. Hier sieht das Landes-Naturschutzgesetz (§ 20 LNatSchG) eine Reihe von Möglichkeiten vor. Dazu gehören unter anderem:

-         Ausweisung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet

-         Sicherung über die Verfügungsbefugnis eines öffentlichen oder gemeinnützigen Trägers (siehe dazu EU-Wasserrahmenrichtlinie)

 

Naturschutzgebiet

 

Naturschutzgebiete bieten neben  der Kategorie Nationalpark den höchsten Schutzstatus für ein Gebiet, das dauerhaft gesichert werden soll. Durch Verordnungen der obersten Naturschutzbehörde können und sollen Nutzungen, das sind insbesondere landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, jagdliche, sportliche oder fischereiliche Nutzungen soweit reduziert werden, dass der Schutzzweck gewährleistet wird. Naturschutzgebiete werden in vielen Fällen auf der  Grundlage eines Vertrages mit dem Land von Naturschutzverbänden betreut. Staatliche Reglementierungen stehen dann über den Interessen der Bimöhler Bürger, Landeigentümer und Anwohner.

 

EU-Wasserrahmenrichtlinie

 

Unabhängig vom FFH-Gebiet ist die Osterau ist auch bereits als natürliches Gewässer im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie eingestuft. An der Erarbeitung und Umsetzung der durchzuführenden Maßnahmen arbeitet der Bearbeitungsgebietsverband Bramau. In ihm gibt es eine gute Zusammenarbeit zwischen  Naturschutz, Behörden, Anliegern  und Bewohnern. Dieser Verband wird entsprechende Flächen entlang der Osterau erwerben. Dadurch wird das Gebiet in der Bewirtschaftung entsprechend gesteuert, um den momentan guten ökologischen Zustand dauerhaft zu sichern. Es gelingt hier allen gemeinsam mit Eigenverantwortung und ohne starre staatliche Regeln das FFH-Schutzgebiet zu sichern.

 

 

Wir als CDU fordern:

 

·        Unser Dorf lebt mit und in der Natur sie ist unser hohes Gut!

·        Naturschutz darf den Menschen nicht ausschließen!

·        Der Mensch muss mit der Natur leben und sie auch nutzen können.

·        Wir wollen Mitbestimmung und Eigenverantwortung!!

·        Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Kanu fahren, schwimmen, jagen, angeln und das Leben in der Natur sind wichtige Elemente unseres Dorflebens und dürfen nicht eingeschränkt werden.

 

Keine Sicherung des FFH- Gebietes als Naturschutzgebiet sondern Sicherung im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinien.

 

Für Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Bis bald!

Eure CDU- Bimöhlen                                                              www.cdu-bimoehlen.de

 

 

Hartmut Opitz  Birgit Heisch                              Thomas Schultze                           Markus Runge        Gerhard Horns     Gert Wagner        Dr. Christine Heins

Tel.: 897089        Tel.: 85332    Tel.: 04327/1330    Tel.: 1414            Tel.: 6801            Tel.: 85122       Tel.: 2670