SolDesigner/SolDsign.xls

Version 1.1

 

Endanwender-Lizenzvereinbarung

Diese schriftliche Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend als "Lizenz" bezeichnet, enthält alle Rechte und Beschränkungen für Endanwender, die den Gebrauch der begleitenden Software, Datenträger oder sonstigen Unterlagen, nachfolgend als "Software" bezeichnet, regeln. Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie die Software installieren. Durch das Installieren der Software stimmen Sie den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zu.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software.

1. Eingeschränktes Nutzungsrecht
DreSys - regenerative Systeme -, nachfolgend "DreSys" genannt, gewährt Ihnen ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, die Software zu benutzen, wenn Sie:
a) die Schutzgebühr für die kommerzielle(n) Lizenz(en) entrichtet haben;
b) die Software ausschließlich für eigene (gewerbliche oder berufliche) Zwecke einsetzen.

2. Copyright
Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum der DreSys. Die Software darf nicht verändert, dekompiliert, disassembliert, entschlüsselt, extrahiert oder irgendwie anderweitig verändert werden. Das Programm oder Teile davon dürfen nicht an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizensiert oder sonst in irgendeiner Form ohne ausdrückliche Genehmigung von DreSys weitervermarktet werden. Die kommerzielle Lizenz von SolDesigner/SolDsign.xls darf entweder von einer einzelnen Person verwendet werden, die die Software persönlich auf einem oder mehreren Computern benutzt, oder auf einen einzelnen Arbeitsplatz installiert werden, der auch nacheinander von mehreren Personen benutzt wird, jedoch nicht beides. Wird eine Version von SolDesigner/SolDsign.xls in einem Netzwerk installiert, so darf sie genutzt werden, wenn eine der Anzahl der Arbeitsplätze, von denen die Software genutzt werden kann, entsprechende Zahl von kommerziellen Lizenzen für die Software erworben wurde.

3. Eingetragene Warenzeichen und Firmenzeichen
Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation. Alle weiteren eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.

4. Verzicht auf jegliche Garantie
Die Software wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. ALLE AUSGESPROCHENEN ODER IMPLIZIERTEN DARSTELLUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH ALLER MÖGLICHEN IMPLIZIERTEN GARANTIEN DES HANDELS BEZÜGLICH DER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK ODER RECHTSVERLETZUNGEN, WERDEN HIERMIT AUSGESCHLOSSEN.

5. Haftungsausschluß
DreSys IST NICHT FÜR SCHÄDEN VERANTWORTLICH, DIE DURCH DEN ANWENDER ODER DRITTE
DURCH VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER SOFTWARE VERURSACHT WERDEN. IN KEINEM FALL IST DreSys FÜR ENTGANGENEN UMSATZ ODER GEWINN ODER DEN VERLUST VON DATEN ODER FÜR DIREKTE, INDIREKTE, SPEZIELLE, LOGISCH FOLGENDE, BEILÄUFIGE ODER EINSCHLIEßENDE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE VERANTWORTLICH, DIE DURCH DEN GEBRAUCH ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DES GEBRAUCHS DER SOFTWARE VERURSACHT WURDEN, UNABHÄNGIG VON THEORETISCH BESTEHENDER MÖGLICHER HAFTUNG, SELBST WENN DreSys VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDIGUNGEN BENACHRICHTIGT WORDEN IST.

6. Haftungsbegrenzung
Der Benutzer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. DreSys HAFTET MAXIMAL BIS ZUR HÖHE DER GEZAHLTEN LIZENZGEBÜHR FÜR MÖGLICHE SCHÄDEN, SELBST WENN DreSys ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDIGUNGEN INFORMIERT WORDEN IST. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT AUCH FÜR ANSPRÜCHE VON DRITTEN.

7. Beendigung
Die Lizenz erlischt automatisch, wenn Sie den hier beschriebenen Lizenzbestimmungen nicht zustimmen oder gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen. Bei Beendigung sind Sie verpflichtet, alle Kopien der Software löschen bzw. vernichten. Der Endanwender haftet für jeden Schaden, der DreSys durch die Verletzung dieser Lizenzbestimmungen entsteht.

8. Anwendbares Recht
Auf diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar, der Gerichtsstand ist Magdeburg. Die Wahl eines anderen nationalen Rechts oder eines anderen Gerichtsstands ist ausgeschlossen.

9. Eingeschränkte Unterstützung und Fehlerbehebung
Wenn Sie die Software entsprechend den besonderen Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung benutzen, besitzen Sie keinen Anspruch auf Support oder telefonische Unterstützung und es besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung.

10. Multi-User Lizenzen, Firmenlizenzen
Sollte das Exemplar der Software, das Sie erhalten haben, mit einer Lizenzvereinbarung in gedruckter oder in anderer Form ausgeliefert worden sein, deren Bedingungen von dieser Vereinbarung abweichen, so regelt die Lizenzvereinbarung in gedruckter oder anderer Form die Nutzung der Software.

11. Widerrufsrecht
Da es sich um per E-mail versandte (und damit unkontrollierbar kopierbare) Software handelt, gibt es keine Möglichkeit, die Schutzgebühr zu erstatten. Für den Zweck des Ausprobierens der Software sind die Demo-/Trialversionen frei verfügbar.

rev.