§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Die von uns in Werbematerialien oder im Internet veröffentlichten Angaben
zu unseren Produkten und Dienstleistungen sind unverbindliche Aufforderungen
zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden.
Bestellungen des Kunden zu unseren Produkten, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch
oder elektronisch vermittelt, werten wir als Angebot nach § 145 BGB. Sofern
der bestellende Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen Nachricht von uns erhält,
gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt,
haben wir das Angebot abgelehnt.
Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch Übersendung der Rechnung oder durch Entgegennahme und Nutzung
des Softwarepaketes oder durch sonstigen Beginn der Ausführung der Leistung
zustande.
Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag
zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.
§ 3 Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise 'ab Werk'.
Alle Preise - soweit nicht anders angegeben - verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§ 4 Umfang des Nutzungsrechtes
Wir gewähren unseren Kunden das einfache, nicht ausschließliche,
nicht befristete und persönliche Recht zur Softwarenutzung (Lizenz)
Wir behalten alle Urheberrechte an dem Software-Programm und sonstigem Dokumentationsmaterial.
Mit der Software verbundene, kostenlose Leistungen der DreSys wie SUPPORT per
eMail, Telefon, Fax oder Post, stehen ausschließlich dem Ersterwerber
der Lizenz zur Verfügung.
Der genaue Umfang der Rechte und Pflichten aus der Überlassung des Nutzungsrechtes
ist in der mit dem Kunden getroffenen 'Lizenzvereinbarung' niedergelegt, die
Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Kaufpreise sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig. Schutzgebühren sind ohne Abzug vor Versand der
Ware zu entrichten.
Wir werden Zahlungen durch Scheck oder Wechsel ablehnen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
gemäß Diskontsatz-Überleitungsgesetz aufgrund der Einführung
des EURO zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch
berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferbedingungen
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen von Nummer 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes
in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns
zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass
sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung von Waren ist 'ab Werk' vereinbart. Die Kosten für den Mail-Versand
übernehmen wir. Hardware-Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden und liegen
2006 bei 6,00 EUR für Standardversand und 50,00 EUR für sperrige Güter.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Bei der elektronischen Übermittlung des Softwarepaketes an den Kunden gilt
die Lieferung mit vollständiger Speicherung auf dem gewünschten Ziel-System
als ausgeführt.
§ 8 Gewährleistung
Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die
Software ist unter Beachtung anerkannter Programmierregeln erstellt worden Die
Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für
alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Eine unerhebliche Minderung der
Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
Wir gewährleisten, dass die Softwareprodukte in den zugehörigen Produktinformationen
allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen einsatzfähig sind.
An eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften sind wir nur nach schriftlicher
Bestätigung gebunden. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation
allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den
speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige
Verantwortung für Auswahl und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten
Ergebnisse.
Es besteht ferner keine Gewährleistung für nach Kundenwünschen
geänderte oder bearbeitete oder sonst wie angepasste Fassungen der Software,
soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang
mit den Änderungen, Bearbeitungen oder Anpassungen stehen.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl
zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Mängelbeseitigung nach zwei Versuchen fehl oder sind dem
Kunden weitere Versuche nicht zuzumuten, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Soweit der Software eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen der §§463,480 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit der Zweck der jeweiligen
Zusicherung sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zugrundeliegenden
Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden erstreckte.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen
ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere
nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden
sind.
Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche
auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt
geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 9 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist-
ohne Rücksicht auf die Natur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden
bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche
gemäß § 823 BGB.
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens
bleiben unberührt.
Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
zwingend ist.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§10 Gerichtsstand-Erfüllungsort
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;
wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.