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Spandauer Festungsarrestanten und ihre Besucher 1780

Erwähnungen von Adeligen aus Preußen im Tagebuch eines Festungsinhaftierten.

Wohl einer der bekanntesten Rechtsfälle der friederizianischen Zeit (1740-1786), der vom König als Exempel statuiert wurde, war der Prozeß um den Müller Arnold in Pommerzig bei Züllichau in der Neumark. Dieser währte von 1771 bis 1788. Die Geschichte ist ausführlich dargestellt worden, so daß an dieser Stelle auf eine Schilderung en detail verzichtet werden kann (siehe den Aufsatz von Dr.Rosenfeld: Die Geschichte des Müller-Arnold-Prozesses, in: Non Nominatus: Aus der Festungszeit Preußischer Kammergerichtsräte auf Spandau 1780. Tagebuch des Regierungsrates Neumann, geschrieben während der von Friedrich dem Großen über die Richter im Müller Arnold-Prozeß verhängten Festungshaft, als Manuskript gedruckt, Berlin 1910, Seite 199-231).

Allein dem besseren Verständnis halber soll hier eine kurze Zusammenfassung des Prozesses erfolgen. 1771 mußte der Erbmüller Christian Arnold, der Pächter der Krebsmühle in Pommerzig war, wie jedes Jahr an den Besitzer der Mühle und des Gutes Pommerzig, den Grafen v.Schmettow, einen jährlichen Pachtzins entrichten. Dies war dem Müller aber in diesem Jahr nicht mehr möglich, da vor kurzem der Landrat v.Gersdorff, Besitzer des oberhalb des Mühlenbachs gelegen Gutes Kay, sich einige Teiche angelegt hatte und diese mit dem Wasser speiste, das der Müller für den Betrieb seiner Mühle brauchte.

Die Sache kam schließlich, da Arnold nicht zahlte, vor Gericht und wurde von der Küstriner Regierung und deren Beamten dahingehend entschieden, daß  der Müller den Pachtzins zu zahlen habe. Es sei gleichgültig, woher er das Geld nähme, er würde die Mühle weiterhin in Pacht haben und könne daher nicht von der Zahlung entbunden werden.

Als König Friedrich der Große von diesem Verfahren erfuhr, ließ er es erneut von der neumärkischen Regierung untersuchen, die aber auch zu keinem anderen Ergebnis kam. Der König empörte sich über diese Entscheidung, da der Müller keine Schuld habe, sondern der Landrat v.Gersdorff, der ihm das Wasser als Existenzgrundlage abgegraben habe. Er kassierte daher die ersten sechs Beamten der Küstriner Regierung und entsetzte sie in einer diktatorischen Verfügung ihrer Ämter.

Mit der Begründung, daß ein Bauer ebenso viel wie ein Edelmann wert sei und Gerechtigkeit im Lande herrschen müsse, die nicht zu Lasten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe gehen dürfe, ließ er die sechs Bematen in Haft nehmen. Es handelte sich dabei um die beiden Berliner Kammergerichtsräte Christian Emanuel Friedel (1745-1811) und Heinrich Ludwig Graun (gestorben vor 1787), den neumärkischen Regierungsrat Johann Ernst Neumann (1741-1782), den neumärkischen Regierungsrat Georg Friedrich Bandel (1813 geadelt, 1818 gestorben) und den Justitiar und Advokaten (Fiscal) Johann Friedrich Schlecker (1800 gestorben) aus Pommerzig.

Diese sechs Herren wurden auf Befehl des Königs am 7.Januar 1780 in die Festung Spandau geschafft, wo sie bis zu ihrer Begnadigung am 7.September 1780 in Festungshaft verblieben. Der 38jährige Arrestant Neumann begann bereits an diesem Tage ein Tagebuch über die Zeit in der Festung zu schreiben, welches ein interessantes kulturgeschichtliches Denkmal darstellt.

Bemerkenswert sind nicht nur die fast täglichen Aufzeichnungen über die Tage in der "sehr erträglichen" Haft (man erhielt häufig Besuch, zusätzliche Nahrungsmittel und bestellte sich Prostituierte in die Festung) und die dort stattgefundenen Ereignisse, die Neumann für aufschreibenswert hielt, sondern auch seine eingestreuten "Anecdoten", die er offensichtlich aus seiner Berufsarbeit kannte, beispielsweise humorvolle Schreibfehler in Adressen und Anschriften. Diese "Anecdoten" fielen ihm wohl bisweilen in einer Zeit der Langeweile ein, und er schrieb sie vermutlich aus dem Gedächtnis nieder; sie sind daher zusammenhanglos mitten im eigentlichen Tagebuch eingefügt worden.

Daneben ist das Tagebuch interessant, weil Neumann recht genau seine Mitgefangenen beobachtete und charakterisierte und zwar nicht nur seine fünf Mithäftlinge, sondern viele andere (auch adelige) Gefangene, die schon vor ihm dort saßen. Von diesen berichtet er häufig über Äußerlichkeiten, Taten, Strafen, Charakteristika, Lebenswege et cetera. So entsteht aus Neumanns persönlichen Eindrücken ein Kaleidoskop der Häftlingslandschaft in Spandau im Jahre 1780. Zur Erschließung der Tagebuchseiten haben wir folgendes Register angefertigt, daß nunmehr erstmals virtuell einen Überblick über die enthaltenen Quellen des Tagebuchs präsentiert.

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