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Die Lettres du cabinet König Friedrich II. von Preußen

Verzeichnis von 488 Dokumenten des ausgeklärten Absolutisten von 1740 bis 1754, A-L / M-Z

Während in anderen großangelegten Aktenveröffentlichungen (wie der sogenannten Acta Borussica, Alte Folge) lediglich Kabinettsordern der Preußenkönige aus dem 18.Jahrhundert betreffend das Münzwesen, die Getreidehandelspolitik, die Staatsorganisation et cetera verwertet wurden, hat ein anderer Verfasser des 19.Jahrhunderts aktenmäßig vorliegende Ordern König Friedrich des Großen aus der Zeit 1740 bis 1786 ausgewertet, fast vollständig und originalgetreu abgeschrieben und ediert. In diesen Ordern treten nicht nur viele Adelige als Adressaten auf, sondern es bezieht sich der König Friedrich II. (1712-1786) auch auf deren Bitt- und Zuschriften.

Abseits der archivalischen Überlieferung läßt sich so auf dem Wege der Indexierung des Editionsbestandes eine Vielzahl von sogenannten Kabinetts-Ordern ermitteln, die adelige Namen als Empfänger oder Genannte beinhalten. Der damalige Verfasser (J.D.E. Preuss) hat zu Beginn des 19.Jahrhunderts über 600 solcher Ordern ediert und nach den archivalischen Originalen oder nach einem im Kabinett des Königs befindlichen Kopialbuch veröffentlicht. Die Inhalte sind sehr vielfältig und betreffen - beispielsweise - Erkundigungen des Königs nach Prozessfortschritten, Heiratsgenehmigungen für Offiziere, Anordnungen an Militärs, Empfehlungen von Ärzten für bestimmte Krankheiten, außenpolitische Fragen, Wirtschaftszusammenhänge, Verurteilungen von sexuellen Ausschweifungen et cetera.

Ihrem Charakter nach sind die Ordern Schriftstücke, die zunächst aus dem Zusammenhang gerissen sind, denn Vor- oder Nachakten sind nicht vorhanden. Oftmals kann man aber schon aus dem Antwortschreiben des Königs erkennen, worum es sich handelt und welchen Vorlauf die Angelegenheit besaß. Es handelt sich jedenfalls sämtlich um Reaktionen auf bereits vorhandene Geschäftsgänge. Abgefaßt wurden sie vom König persönlich, je nach dem Empfänger (meistens) in deutscher oder (seltener) in französischer Sprache.

Die Lettres du cabinet waren eine tyische Erscheinungsform des Ancien Régime vom 17. bis 18.Jahrhundert. Durch sie entschieden europäische Fürsten stets selbst alle wichtigen und auch die weniger wichtigen Regierungsgeschäfte per Kabinettsbefehl (lettre du cabinet, Kabinettsbefehl, Kabinettsorder, Kabinettsordre). Ihre Bezeichnung hatte die Kabinettsorder von der Weiterleitung der Nachricht durch ein Kabinett, das den Fürsten bei der Verwaltung der Staatsgeschäfte als Ratskollegium unterstützte. Anders als in demokratischen Staaten gab es allerdings keine Kontrollfunktion, so daß der König bestimmen konnte, was ihm beliebte. Ein Charakteristikum des Kabinettsbefehls war es daher, daß er keiner Gegenzeichnung bedurfte und den alleinigen Willen des absoluten Monarchen darstellte.

Mithilfe der lettres du cabinet kümmerte sich der König auch um scheinbar belanglose und sehr persönliche Dinge seiner vielen Untertanen. Diese "Gesetzgebungsart" versprach dem König zwar grundsätzlich eine große Macht über alle Bereiche des öffentlichen Lebens und der Staatsverwaltung, die Kehrseite aber war der enorme zeitliche Arbeitsaufwand und die Notwendigkeit einer übergroßen Kompetenz in allen Sachfragen, die erhöhte Anforderungen an die Fähigkeiten und die Kenntnisse des Fürsten stellte - eine Angelegenheit, welche man mit der geeigneten Fürstenerziehung glaubte bewerkstelligen zu können. Kabinettsordern blieben bis zur Einführung von Konstitutionen die maßgebliche Grundlage der Erlassung von Rechtsvorschriften; sie existierten indes auch noch danach bis 1918 für bestimmte Bereiche (zum Beispiel in Preußen als "A.K.O" = "Allerhöchste Kabinettsorder" für Nobilitierungen).

Vom Umfang her mißt eine Kabinettsorder selten mehr als eine Seite, oft nur wenige Zeilen. Aufgenommen wurden von uns ferner nur solche Kabinettsordern, die einen inhaltlichen Bezug zum Empfänger haben oder Adelige in einem inhaltlichen Bezug als Betroffene nennen (allgemeine Ordern beispielsweise "an alle preußischen Oberforstmeister" wurden nicht indexiert). Zur Verdeutlichung der Inhalte, Quantitäten und Charakteristika der Kabinettsordern aus der Zeit des aufgeklärten Absolutismus seien hier einige Beispiele aus verschiedenen Jahren im Original mitgeteilt (nötige Verständniszusammenhänge sind in eckigen Klammern von uns ergänzt worden):

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