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Edelleute im höheren Reichsjustizdienst 1938

Personalien über die Rechtswissenschaftler, Richter und Staatsanwälte im Staatsdienst

Personal- und Dienstlaufbahnverzeichnisse bieten stets die willkommene Möglichkeit, Personen in ihren momentanen Berufssituationen zu dokumentieren, was umso wertvoller ist, wenn Staatshandbücher nicht ausreichend Auskunft über eine Dienstlaufbahn zu geben vermögen. Wir möchten hier im Volltext alle Adeligen aus solch einem Laufbahnverzeichnis bringen.

Dabei handelt es sich um Exzerpte aus dem Werk des Reichsjustizministeriums (Bearbeiter): "Personalverzeichnis des höheren Justizdienstes. Ein alphabetisches Verzeichnis der planmäßigen Beamten des höheren Justizdienstes mit Angaben über ihre Dienstlaufbahn", Berlin 1938, 296 S., vorhanden u.a. in der Bibliothek des Landesarchivs Schleswig, Signatur: "J 365", das alle Edelleute und Hochadeligen verzeichnet, die nach dem Stichtag vom 1.Januar 1938 erfaßt sind.

A. Exkurs Adel im Justizdienst 1800-1933

Neben der Verwaltungslaufbahn waren Adelige in den beiden vergangenen Jahrhunderten auch im Justizdienst zu finden, wenngleich hier auch grundsätzlich seltener [1]. Eine Mehrzahl des wohlhabenden Adels hat zwar noch weit bis ins 19.Jahrhundert hinein prinzipiell ein Jurastudium absolviert, dies aber nicht zur Profession gemacht, sondern sich in einigen Semestern "nur" rechtliche Kenntnisse angeeignet. Man betrachtete diese Semester durchaus nicht als Studienabbruch oder Versagen, war doch das abschlußorientierte Studium noch bis etwa zur Reichsgründungszeit (1870) im deutschen Adel unüblich, da es als nicht nötig für spätere Berufsausübung erachtet wurde.

Zu erklären ist dies vermutlich damit, daß der Justizdienst weitestgehend ein Ausführungsdienst des königlichen Willens war, bei dem der Adel wenig eigene Machtbefugnisse verwirklichen konnte. Anders der Verwaltungsdienst. Auch hier waren zwar Landräte und Regierungsbeamte dem landesherrlichen Willen unterworfen, aber sie konnten in der Verwaltung auf wesentlich mehr Lebensbereiche ihrer Umwelt Einfluß nehmen, auch auf die lokale Politik. Als Jurist hingegen konnten entscheidungen lediglich über Fälle wegen Gesetzesvergehen getroffen werden, ein relativ beschränkter Einflußbereich.

War die Zahl adeliger Juristen an sich bereits im 19.Jahrhundert relativ gering, so nahm sie nach 1918 in der Weimarer Zeit des Deutschen Reiches noch weiter kontinuierlich ab. Fanden sich im Jahre 1895 in Preußen noch 156 Richter und Staatsanwälte von Adel, waren es im Jahre 1922 waren nur noch 106 Edelleute, die dem höheren Justizdienst in Preußen angehörten, 1932 schließlich noch 99 Edelleute.

Mangelnde Tradition dieser Berufsbranche gegenüber, finanzielle Aspekte und eine in der Nobilität weitverbreitete Abneigung gegen die Republik sorgten dafür, daß das Ergreifen eines Berufes im höheren Justizdienst im Adel die Ausnahme blieb. In der Weimarer Zeit bis 1933 waren die meisten Edelleute zudem als Richter oder Staatsanwälte bei den Land- oder Amtsgerichten beschäftigt, nicht aber bei den höheren Gerichten oder bei den preußischen Kammern für Handelssachen. Auch adelige Juristen beim Reichspatentamt waren die Ausnahme [2].

B. Adel im Justizdienst ab 1933

Auch nach 1933 und in der Diktaur bei vielfach gleichgeschalteter Justiz nahm die Attraktivität des Juristenberufes im Adel weiter ab. Allerdings kann von einer eindeutigen Trendentwicklung nach unten hin nicht gesprochen werden, da die Modifikationen der Zeitläufte in wenigen Jahren abliefen, so daß sich der Adel darauf nicht einstellen konnte bzw. nicht mit einer erkennbaren Richtungspolitik reagierte. Der Großteil derer, die 1938 im höheren Justizdienst des Reiches standen, war noch im Kaiserreich geboren worden und vielfach sogar in ihm noch in den Justizdienst als Gerichts-Assessor eingetreten.

C. Statistik zum Adel im Justizdienst 1938

In diesem Stichjahr gab es reichsweit insgesamt 213 Edelleute unter rund 12.300 Beamten im höheren Justizdienst. Das waren verschwindend geringe 1,7 %, aber immer noch eine leichte Überrepräsentation, wenn man von dem Verhältnis des Adels in den Bevölkerungszahlen zum Bürgertum ausgeht. Von diesen 213 Edelleuten waren 82 - also mithin 38 % - promoviert. Davon waren 143 Amtsgerichtsräte, 91 Landgerichtsräte, 38 Staatsanwälte, 22 Landgerichtsdirektoren, 20 Beamte an Oberlandesgerichten, 14 Beamte bei Amtsgerichten, 14 Oberlandesgerichtsräte, zehn Erste Staatsanwälte, acht Oberstaatsanwälte, sieben Kammergerichtsräte, sechs Oberamtsrichter, fünf Amtsgerichtsdirektoren, vier Amtsanwälte vier Landgerichtspräsidenten, zwei Oberlandesgerichtspräsidenten, ein Reichsgerichtsrat und ein Generalstaatsanwalt [3].

Nicht erfaßt wurden hier übrigens die am Volksgerichtshof tätigen Edelleute. Zwar gab es auch hier Volljuristen, die in den einzelnen Senaten als Staatsanwälte und Richter tätig gewesen sind, jedoch gehörte dazu 1938 kein Adeliger. Edelleute waren vielmehr als Laienrichter am VGH tätig, meist als Beisitzer.

 D. Die einzelnen Edelleute im Justizdienst am 1.Januar 1938


E. Annotationen:

[1] Zur Forschungslage siehe die vielen Beiträge in der Literatur zum Thema "Adel und Justizdienst" in der Bibliographie zum deutschen Adel 1200-1999 (Band XVIII der Schriftenreihe des Instituts Dt. Adelsforschung), Sonderburg 1999. Aufgenommen wurden hier auch solche Personen, bei denen das "von" im Namen enthalten war, aber nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um Adelige handelt (z.B. von den Bercken usw.)
[2] Iris Frfr. v.Hoyningen gen.Huene: Adel in der Weimarer Republik, Limburg an der Lahn 1992, S.241-243
[3] Dem im Vorwort genannten Werk entnommen. Daraus stammen ebenso die im Volltext unter dem Abschnitt "D. Die einzelnen Edelleute im Justizdienst am 1.Januar 1938" entnommen Volltexte. Im Laufbahnverzeichnis waren keine Vornamen angeführt. Daher wurden bei einigen Personen die Angaben ergänzt um die Mitgliedschaftsdaten und Vornamen aus dem Jahrbuch der Dt. Adelsgenossenschaft (DAG), Berlin 1938, nach dem Stand vom 15.August 1937.

F. Abreviaturen:

DAG = Deutsche Adelsgenossenschaft / 1.Abt. = Ahnennachweis erbracht / 2.Abt. = Ahnennachweis noch nicht erbracht / Im Laufbahnverzeichnis angeführte Ämter tragen immer ein Tagesdatum. Dies ist der Tag der Ernennung in diesem Amt.

G. Quellenvermerk:

Dieser Aufsatz wurde von uns zuerst unter dem Titel "Edelleute im höheren Justizdienst des Deutschen Reiches 1938" im Deutschen Adels-Almanach, Lieferung 9, Sonderburg 2000 (Februar 2000), S.445-458 abgedruckt.

© Claus Heinrich Bill, Gepr. Ökowirt (SÖH)


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Online gestellt am 11.05.2001