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Nobilität im Sittlich-Wissenschaftlichen Verein 1808-1809

Mitglieder und Ziele des Tugendbundes

Mitglieder in Vereinen lassen stets interessante Einblicke zu in die Struktur der geistigen Strömungen einer Zeit und in die Motivationen der Vereinspersonen. Besonders interessant ist es, Vereinsmitglieder in Gemeinschaften zu finden, bei denen man aufgrund der Zielrichtung nicht zwangsläufig von einer Mitgliedschaft ausgehen konnte. Bei länger zurückliegenden Zeiträumen lassen sich durch solche Mitgliedschaftsfeststellungen zudem vorsichtige Schlüsse ziehen über die weltanschauliche Einstellung längst verstorbener Personen. So ist der folgende Beitrag sowohl aufschlußreich für die bisher noch nicht untersuchte adelige Mitgliederstruktur des später sogenannten "Tugendbundes", der zu Anfang des 19.Jahrhunderts in Mittel- und Ostdeutschland auftrat, als auch zur Interpretation adeliger Lebenswege und Beiträge zur Familiengeschichte der einzelnen Geschlechter.

I. Kurze Vereinsgeschichte 1808-1809

Der "Sittlich-Wissenschaftliche Verein", später kurz "Tugendbund" genannt, war ein kleiner vom Mitgliederumfang und von der kurzen Zeit des Bestehens her eher unbedeutender Verein, von dem allerdings einige wichtige Impulse ausgingen und der darum in geistesgeschichtlicher Hinsicht eine hohe Bedeutung besaß. Zuerst sei daher etwas zur Organisation und zu den Zielen des Verbandes mitgeteilt, der unter verschiedenen Namen auftrat. Der zeitgenössiche Begriff lautete während des ganzen - freilich recht kurzen - Bestehens der Korporation "Sittlich-Wissenschaftlicher Verein", gelegentlich auch "Verein für sittlich-wissenschaftliche Zwecke", seltener in Eigenbezeichungen "Frey-Verein", "Verein zur Übung öffentlicher Tugenden", oder "Tugendverein"; erst später hat sich für ihn der bekanntere Name "Tugendbund" durchgesetzt. Unter dieser Bezeichnung ist er auch bis heute bekannt und definiert.

Begründet wurde der reine Männerbund im Frühjahr, genauer gesagt im April, des Jahres 1808 in der ostpreußischen Hauptstadt Königsberg (RegBez. Königsberg i.Pr.). Gründer wurden rund 20 patriotische Herren, von denen nicht wenige auch Freimaurer gewesen sein sollen. Diese Herkunft schlug sich auch in der Organisationsform des Vereins nieder. Von unten herauf war der Verein hierarchisch aufgebaut, seine Grundsubstanz bildete als niedrigste Stufe vor Ort die sogenannte "Kammer", die alle Mitglieder umfaßte, die an einem bestimmten Wohnort lebten oder sich dort eintragen ließen (entsprach einer Ortsgruppe). Nach der Gründung der ersten Kammer, der Königsberger Kammer, die als Keimzelle des Vereins angesprochen werden kann, breitete sich der Verein, von der ostpreußischen Hauptstadt ausgehend, rasch über andere Städte in Ostpreußen aus, dann auch über Schlesien, Pommern und Brandenburg.

Kammergründungen auf dem flachen Land indes kamen nicht zustande. Im Jahre 1809 gab es nach den erhalten gebliebenen Mitgliederlisten des Vereins nachweislich 23 Kammern, davon lagen 22 % oder fünf in Ostpreußen, 43 % oder zehn in Schlesien, 22 % oder fünf in Hinterpommern sowie 13 % oder drei in Brandenburg. Obgleich das Zentrum nach Anzahl der Kammern in Schlesien lag, so gab es die meisten Mitglieder doch in Ostpreußen, das als das eigentliche Zentrum des Vereins betrachtet werden kann.

Auffallend ist, daß sich der Verein mit neuen Kammern fast ausschließlich in Kreisstädten festsetzte, ausgenommen die großen Residenzstädte Berlin, Königsberg und Breslau. Zudem besaßen ausgerechnet diese Orte fast sämtlich eine dramatische Verkettung mit dem Krieg gegen Napoleon, waren sie doch früher oder später von ihm oder seinen verbündeten Truppen erobert oder zumindest hart bedrängt und belagert worden und fand sich doch gerade in ihnen aufgrund der Unmittelbarkeit der Kriegserlebnisse mit fortschreitender Besatzung ein besonders starker Wille gegen Napoleon zusammen. Auf dem flachen Lande hingegen, wo die Besatzung nicht so massiv auftrat, gab es keine Kammern des Vereins.

Edelleute im Tugendbund 1808-1809Bemerkenswert war außerdem, daß nahezu alle der genannten Städte auch Truppen beherbergten, d.h. Offiziere vorhanden waren, die - wir wir sehen werden - ein nicht unerhebliches Potential zu den Mitglieder stellen sollten. Betrachten wir aber zunächst die Städte in ihren spezifischen Voraussetzungen. Dabei soll der Versuch unternommen werden, zu ergründen, weshalb es jeweils ausgerechnet dort zur Errichtung einer Kammer gekommen ist.

Soweit zu den örtlichen Voraussetzungen und möglichen Motivationen Ortsansässiger der Kammergründungen. Wenden wir uns nun den Mitgliedern zu. Theoretisch betrug die durchschnittliche Mitgliederzahl in jeder Kammer bei einer angenommenen Mitgliederzahl von rund 620 Männern etwa 26 Personen, in der Praxis aber schwankten die Zahlen sehr stark zwischen 50 und eins; jedenfalls zur Zeit der nicht datierten Aufstellung der Mitglieder.

In den einzelnen Kammern wurden, sofern sich genügend Mitglieder zusammenfanden, eine Grundorganisation mit einem Vorsitzenden geschaffen, der den verschiedenen sogenannten "Abteilungen" gemeinschaftlich vorstand. In den Abteilungen wurden bei den Treffen der Mitglieder in der Regel bestimmte Themen erörtert und bei dem Beitritt eines Mitgliedes mußte dies das Thema bzw. die Abteilung benennen, in der es aktiv mitarbeiten wollte. Insofern kann der Tugendbund nicht als literarisch-philosophisch orientierter Debattierclub gelten, aber er war Ideenschmiede für die Anwendung bestimmter philosophischer Grundsätze in der Praxis. Die meisten Beteiligten am Verein zogen eine Tätigkeit in den Abteilungen "Volksbildung" vor, entsprachen also weitestgehend dem aufklärerischen Gedankengut.

Zusammengefaßt wude die Kammern einer Provinz in den Provinzialräten, von denen vermutlich je eine für Schlesien, Pommern, Brandenburg und Ostpreußen bestand. Die Kammer zu Königsberg spielte dabei die wichtigste Rolle, sie wurde - wie erwähnt - auch die 1.Kammer genannt und die Führer derselben waren in Personalunion eng verflochten mit dem Provinzialrat für Ostpreußen. Dieser Provinzialrat wurde kollektiv geleitet von mehreren Räten, darunterstehend gab es einen ein Censor, dann mehrere Räte der Hauptkammer zu Königsberg, Stellvertreter derselben, einen Direktor des Militärinstituts, einen Sekretär und einen Schatzmeister des Provinzialrats, einen Schatzmeister der Hauptkammer Königsberg und einen Controlleur des Schatzmeisters.

Im Juni 1808 wurde die Verfassung des Vereins von König Friedrich Wilhelm II. genehmigt, infolge öffentlichen Drucks löste derselbe Monarch den Verein aber am Silverstertag 1809 wieder auf, weil er befürchtete, die Gemeinschaft sei ein Zirkel zur überschnellen und undiplomatischen Vorbereitung der Erhebung gegen Napoleon.

II. Vereinsziele

In der Tat eng verbunden mit Gründung und Auflösung des Vereins waren seine wesentlichen Ziele, die in der bereits genannten Verfassung vom Juli 1808 schriftlich niedergelegt worden waren. Sie sind nicht getrennt zu sehen von den geschichtlichen Ereignissen der napoleonischen Ära in Preußen zu Anfang des 19.Jahrhunderts. Napoleon war dabei, nachdem er viele süd- und westdeutsche Staaten zur Rheinbundbildung gezwungen hatte, Preußen anzugreifen und es in die Knie zu zwingen, um die restlose Vorherrschaft über Europa zu erringen.

Im Französisch-Preußisch-Russischen Krieg von 1806-1807, in der Napoleon die Preußen vernichtend schlug, waren es vor allem zwei Ereignisse, die dafür sorgten, daß sich Preußen fast vor seinem staatsrechtlichen Ende sah: die verlorene Doppelschlacht bei Jena und Auerstädt am 14.Oktober 1806 und der folgende Tilsiter Frieden vom Juli 1807. Hier verlor Preußen trotz des berühmten Bittganges der Königin Luise zu Napoleon alle westelbischen Gebiete, aus denen das Königreich Westfalen gebildet wurde, und alle Neuerwerbungen aus den polnischen Teilungen.

Der zutieft militärisch und dadurch auch moralisch niederliegende preußische Staat war jetzt zu umfangreichen Reformen bereit und zog Denker und Staatsmänner an, die von der Französischen Revolution beeinflußt waren. Zu ihnen zählten der Freiherr vom und zum Stein, die Generale v.Gneisenau und v.Scharnhorst, Hermann v.Boyen sowie der später gefürstete Graf Hardenberg.

Mit ähnlichen Motiven waren auch die Mitglieder des Sittlich-Wissenschaftlichen Vereins angetreten, "um gemeinsam zur Beruhigung und Ermuthigung der vom allgemeinen Unglück gebeugten Gemüther beizutragen, und Liebe und Vertrauen zum Vaterlande und königl. Hause zu erhalten und zu mehren; ferner um Mittel gegen das Unglück des Staats aufzufinden und dieselben ausführen zu helfen, um eine verbesserte Einrichtung des Heers zu vermitteln, für Verbesserung der Erziehung zu sorgen, einzelne Nothleidende zu unterstützen, der Policey hülfreich an die Hand zu gehen und mittels der Presse denen entgegen zu arbeiten, welche Unfrieden ausstreuten".

Das Letztgenannte wurde bewerkstelligt durch die schon in ihrem volksnahen Namen programmatisch wirkende und in den Jahren 1808 bis 1809 erschienene Vereins-Zeitschrift "Der Volksfreund", in der sich u.a. die dem Verein nahestehenden Männer der preußischen Reformbewegung zu Wort meldeten, wie beispielsweise Graf August Neidhardt v.Gneisenau. Zugleich muß festgestellt werden, daß außer dem Heeresreformer Hermann v.Boyen keiner der großen Militärs oder Politker in den Reihen des Vereins befand, wenngleich ihm beispielsweise Scharnhorst deutlich positiv gegenüber stand. Immerhin bestand aber auch über ein Vereinsmitglied, dem Offizier Friedrich v.Eisenhart, direkter Kontakt zu General v.Blücher, desen Adjutant v.Eisenhart war. Blücher selbst war Freimaurer und dürfte allein daher den Zielen des Vereins ebenfalls nicht ablehnend gegenüber gestanden haben.

Wie aber wirkte sich die programmatische Absicht der Mitglieder auf das praktische tägliche Leben aus? Was bedeutete es, einen tugendhaften Lebenswandel zu führen, die oben genannten Ziele vor Ort umzusetzen? Konkret hieß das, an der Heeresreform mitzuarbeiten, literarisch und wirklich die Reformen des Freiherrn vom und zum Stein und seiner Gruppe zu unterstützen, Gleichheit, Gemeinsinn und erwachsendes Nationalbewußtsein bei grundsätzlicher und selbstverständlich unverrückbarer monarchischer Haltung zu pflegen und zu entwickeln, die Lage der Bauern und abhängigen Untertanen zu verbessern, die Stände einander versöhnlicher zu machen, nicht aber abzuschaffen. Zugleich war von vornherein festgelegt worden, daß sich die Mitglieder "aller unmittelbaren und machthabenden Einwirkung auf Politik und Staatsverfassung" enthalten mußten.37 Getragen von diesem Gedankengut versinnbildlichte auch das Siegel des Vereins diese Ideale: Es zeigte eine aufrechtstehende gebunde Garbe von Getreideähren, aufgelegt ein flatterndes Spruchband mit dem dreigeteilten Text in Versalien "EI-NIG-KEIT".

Verschiedene Umstände hatten den Verein jedoch bereits nach einigen Monaten seines Bestehens in ein schlechtes Licht rücken lassen und ihn der Geheimniskrämerei verdächtigt. Seine angenommene maurerische Herkunft, die Bestimmung, daß kein Mitglied außerhalb des Vereins über dessen Organisation reden durfte sowie die indirekt vorhandene Zielrichtung der Abschüttelung der napoleonischen Fremdherrschaft trugen dem Verein den Ruf ein, maßgeblich an politischen Umsturzversuchen und einer moralischen Rüstung gegen den Korsen beteiligt gewesen zu sein. Wenn auch unterschwellig diese Ziele mitschwangen, so verbarg der Verein doch vor den zuständigen Stellen nicht sein Wesen. Nach dem Vereinsgesetz mußte er nicht nur seine Statuten an den König einsenden, sondern ihm auch regelmäßig Berichte über die Personalien überlassen, was auch ohne weitere Anstellungen geschehen war.

Das Urteil über die angeblichen Absichten und die tatsächlichen Wirkungen des Vereins unter den Mitgliedern und in der Bevölkerung ist unterschiedlich ausgefallen und ohnehin schwer zu bestimmen: Das Bilder-Conversations-Lexikon für das deutsche Volk schrieb 1841: "Es mußten ... der Regierung Verzeichnisse seiner Mitglieder und Berichte über sein Wirken eingereicht werden, und schon deshalb war dieser ... Verein ... kein geheimer. Es lagen ferner die Zwecke und Einrichtungen desselben jedem Mitgliede offen vor und nur darin fand eine Beschränkung statt, daß nicht über ihn geschrieben und mit Nichtmitgliedern gesprochen werden durfte. Übrigens wurden aber nach seiner größern (sic!) Verbreitung weder seine Versammlungen noch seine Arbeiten auf irgend verheimlichende Weise betrieben ... Nach dem Rückzuge der Franzosen aus Rußland (1812) waren es besonders ehemalige Mitglieder des Tugendbunds, welche in Ostpreußen die allgemeine Landesbewaffnung so erfolgreich vorbereiten halfen."

Hingegen meint das Brockhaus Konversationslexikon von 1895: "Im ganzen stehen die thatsächlichen Leistungen des Tugendbundes erheblich hinter dem zurück, was man ihm, besonders von französischer Seite, zugeschrieben hat. Die Männer, durch welche die Erhebung von 1813 in erster Linie vorbereitet wurde, Stein, Scharnhorst, Gneisenau, Hardenberg, Fichte, Niebuhr, haben dem Tugendbund niemals angehört. Stein hat sogar die Gründung und die Satzungen des Vereins mißbilligt ... Nach den Befreiungskriegen begann die Reaktionspartei in Österreich und auch in Preußen den in seinen volkstümlichen Ideen noch fortwirkenden Bund zu verdächtigen. Besonders war es der reaktionäre Schmalz, der als Denunziant auftrat und dadurch unter anderem die Gegenschriften des Professors Krug [siehe unten Abschnitt VI. dieses Artikels], ehemals Censor des Vereins, hervorrrief."

Einem Urteil aus neuerer Zeit zufolge erreichte der Verein "Wirkungen wahrscheinlich auch über dessen Grenzen hinaus. Eine Mitgliederliste vom 1.August 1809 nennt 25 Kammern, .. wobei der Tugendbund sicher weit über den Kreis der Mitglieder hinaus auf Sympathisanten gewirkt hat. Die praktische Tätigkeit des Tugendbundes war in der kurzen Zeit des Bestehens weitgesteckt. Insbesondere das vaterländische Turnen und Waffenübungen wie auch die Förderung öffentlicher Angelegenheiten, z.B. die Armenfürsorge, wurden in Angriff genommen. Die Ergebnisse blieben offenbar in den einzelnen Kammern unterschiedlich. Über die Arbeit der schlesischen Kammern ist kaum etwas bekannt ... Der Tugendbund hat über 1809 hinaus mit seinen Ideen auf die nationale, antinapoleonische Befreiungsbewegung und auf die bürgerliche Nationalbewegung nach 1815, u.a. auch auf die Burschenschaft, gewirkt."

III. Mitgliederaufnahme- und -ablehnung

Ohne ein abschließendes, sicher auch schwer zu fällendes Urteil über die geistesgeschichtlichen Wirkungen des Bundes zu verlautbaren, sollen in diesem Abschnitt erneut die Mitglieder untersucht werden. Wer Mitglied im Verein werden wollte, mußte gläubig und demütig sowie das Muster eines tugendhaften Menschen sein, sich nicht über andere erheben, er mußte fortschrittlich denken und Standesgrenzen überwindbar machen: "Zur Aufnahme befähigt waren nur christliche, unbescholtene Unterthanen des Königs von Preußen, und der Beitretende mußte schriftlich die Beförderung der Zwecke des Vereins und die treue Anhänglichkeit an das in Preußen regierende Haus Hohenzollern geloben. Wer aus dem preußischen Unterthanenverband trat, hörte auf Mitglied zu sein."

Eine erbetene Mitgliedschaft konnte der Kandidat allerdings nicht allein von seinem Aufnahmeantrag und dem Urteil des Vereinsvorsitzenden über seinen Leumund abhängig machen. Eine Aufnahme erfolgte nur über Bürgen, die bereits Mitglied waren. Jedes einfache Mitglied konnte sein Votum für oder gegen eine Aufnahme abgeben und in der Regel wurden diese Voten auch gehört und nach ihnen entschieden, so daß von einer autoritären Lenkung der Vorsitzenden keine Rede sein konnte. Der Kammervorsitzende verstand sich wie bei den Freimaurern eher als ein "Primus inter pares".

Doch allein die Bürgschaft mehrerer Mitglieder für einen Neuaufzunehmenden genügte gelegentlich nicht. In der V.Kammer war vor der Aufnahme die Benennung von zehn Personen, die im profanen Leben standen und nicht dem Verein angehörten, nötig, "auf welche das Mitglied Einfluß hat". Das bedeutete, ein künftiges Mitglied mußte bereits vor seinem Beitritt versprechen, auf zehn namentlich genannte Bekannte, Freunde oder Verwandte Einfluß im Sinne des Vereins zu nehmen, sie zu werben und sie über die Vereinsziele zu informieren.

Ferner läßt die Art der Mitgliederbefragung, deren "Nationale" (Mitgliederdaten) zum Teil nur noch sehr fragmentarisch erhalten geblieben ist, Rückschlüsse auf die Zielsetzung der Mitglieder zu. So gab es für jedes Mitglied eine Liste zu beantwortender Fragen, die nicht nur die persönlichen Verhältnisse streiften, sondern philosophisch ausgelegt waren:

Diese Fragen zeigen bereits, welche Pflichten ein Mitglied hatte und was von ihm in Zukunft erwartet wurde, nämlich neben Finanzierung des Vereins auch die aktive Verbreitung seiner Ideen außerhalb des engen Kreise der ohnehin Gleichgesinnten. Der Sittlich-Wissenschaftliche Verein war also ein bewußt auf eine Außenwirkung hin angelegter Kreis. Entsprach ein zukünftiges Mitglied nicht diesem aktiven missionierenden Idealtypus eines sittlich-wissenschaftlichen Menschen, deren Tugenden beispielhaft wirken konnten oder wurden die erforderlichen Bürgen nicht gefunden, so konnten Mitgliedsvorschläge ohne weiteres scheitern. Trotz aller erwünschten Außenwirkung ließ es sich der Verei nnciht nehmen, ihm ungeeignet erscheindene Mitglieder abzulehnen; nicht um jeden Preis wurde also Aufnahmewillige auch zugelassen. Qualität ging hier vor Quantität und gerade bei einem so diffizlen Thema wie der volkspädagogischen Aufklärung sah man sehr genau auf die Träger solcher Gedanken, die Repräsentanten außerhalb des Mitgliederkreises.

Eine Ablehnung von potentiellen Mitgliedern war vor allem der Fall, wenn sich bei dem Kandidaten Aspekte wie unmoralische Ansichten oder unpatriotische Anwandlungen ergaben wie bei dem aus pommerschem Uradel stammenden Kapitän v.Natzmer. Er stand ehemals beim Regiment Alt-Heinrich, als er von dem katholischen Kürassier-Leutnant v.Einsiedel von der Königsberger Kammer am 24.Februar 1809 "wegen seines moralischen Karakters und seiner patriotischen Gesinnungen" zur Aufnahme vorgeschlagen worden war. Diesem Vorschlag schlossen sich zehn weitere Vereinsmitglieder an, unter anderm die beiden Offiziere Friedrich Wilhelm und Johann Joachim Heinrich v.Oppen sowie Prinz Hermann zu Hohenzollern-Hechingen.
In der Königsberger Generalversammlung vom 3.März 1809 wurde der Vorschlag verlesen, gegen den nun jedoch ein Herr Dreves Einspruch erhob und beantragte, ihn wieder aus der Vorschlagsliste zu streichen. Als Begründung hierfür führte er aus:

"Den Capitän und Canonicus v.Natzmer kenne ich seit der letzten Campagne. Er war damahls Train-Officier, bey der Intendantur attachirt und hielt sich bey dem Feldkrieges-Commissarius des Corps v.L` Estocq auf. Soweit ich Gelegenheit gehabt habe, seinen Charakter kennen zu lernen: ist er ein Mann, dem Moralitaet weder dem Begriff noch dem Worte nach bekannt ist. - Lästernd spricht er von einem Jeden, und wie ich weiß, auch von seinem Wohlthäter, und zwar hinterrücks, er thut dies auch an Leuthen, durch die er geworden, was er ist und war und die seine Existenz vielleicht noch jetzt fristen. [Die] Verhältnisse erlauben es nicht, mich hierüber noch specieller auszudrücken, [ich] führe jedoch folgendes Beispiel seiner Handlungsweise an, der nur ex officio bekannt ist. Während der ganzen Dauer der Campagne hatte der v.Natzmer schöne Pferde, spielte stark und hoch, traktirte reich und dergleichen.

Niemand wußte, dem seine dürftigen Umstände nicht unbekannt waren, woher dieser Aufwand bestritten wurde. Nach der Campagne aber, als ich von den Feld-Haupt-Cassen Rechnung legen mußte, fand es sich, daß der v.Natzmer jeden Monat nicht nur sein Traktament, sondern auch die Vergütung der Fourage u.[nd] dergl.[eichen] nicht nur immer doppelt in baarem Gelde bei verschiedenen Cassen für meine Rechnung erhoben hatte, sondern sich auch die Fourage, und zwar doppelt bei verschiedenen Fourage-Ämtern, in natura erhoben hatte.

Diese Überhebungen, die eine ansehnliche Summe ausmachten, ist er nicht nur heute noch der Kgl. Casse schuldig, sondern, als ich [bei den entsprechenden Stellen] die Anzeige von diesem Verfahren des v.Natzmer machte, ... wußte sich derselbe noch obenein eine Cabinetts Ordere zu verschaffen, wonach ihm dieses Geld bis zu besseren Zeiten gestundet werden sollte.
Zum mindesten zeugt dieses Beispiel von dem gröbsten Leichtsinn, den nur ein Mensch ohne alles Ehrgefühl und ohne Scham sich kann zu schulden kommen lassen. So handelt er öffentlich, und nicht anders in seinen häuslichen Verhältnissen; denn während er sich hier ohne irgend einen Zweck herumtreibt, sind seine Frau und Kinder, die in Pommern auf dem Lande leben, der größten Noth und dem Elende preis gegeben, ohne sich der Hülfe des Gatten und des Vaters erfreuen zu dürfen."

Nach dieser sehr ausführlichen und vor allem moralisch begründeten Berichterstattung des bei den Mitgliedern der Kammer als vertrauenswürdig anerkannten Dreves wurde v.Natzmer anschließend aus dem Vorschlagsregister gestrichen, was am 15.März 1809 geschah. Der Fall v.Natzmer zeigte: Obgleich hierarchisch in seiner Organisationsform aufgebaut, war es einzelnen Mitgliedern also durchaus möglich, die Zusammensetzung ihrer Kammer positiv oder negativ zu beinflussen.

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