| Institut Deutsche
Adelsforschung |
Gegründet 1993 - Online seit 1998 |
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Mitteldeutscher Adel 1600-1900 im Spiegel seiner Testamente
Verzeichnis von über 3.100 letztwilligen Verfügungen deutscher
Edelleute
Auf dieser Webseite finden Sie ein Register zu ungedruckten und daher
einmaligen handschriftlichen letztwilligen Verfügungen, Testamenten,
Codizills und ähnlichen ein Vermächtnis betreffenden Schriftstücken
nebst einer thematischen Einleitung mit weiteren Erklärungen zum Quellenbestand
sowie den Indices zu allen nachweisbaren Dokumenten der alphabetisch gegliederten
Buchstabengruppen A-B,
C-G,
H-K,
L-O,
P-S
und
T-Z.
Letztwillige Verfügungen sind nicht nur ein Spiegelbild historischer
Persönlichkeiten, sondern immer auch Quelle für Standesselbstverständnisse,
namentlich beim Adel. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Vermögen
zu erhalten, woraus bestand dieses Vermögen und wer waren die Erbberechtigten
oder wer sollte Erbe sein? Welche Leitlinien irdischen Daseins und welche
Erbgänge nach einem eventuellen Tod an der Front bewegten junge Offiziere,
die vor dem Kriegszug noch rasch ihr Testament schrieben (wie z.B. der
später nicht gefallene konservative "Frondeur" Friedrich August Ludwig
v.der Marwitz)? Diese und weitere Fragen können unveröffentlichte
Original-Testamente in überreichem Maße beantworten.
Doch zunächst einmal zur genauen Definition. Eine Letztwillige
Verfügung: Dieser Begriff wurde synonym für drei andere unten
näher erläuterte Definitionen mit gleicher Bedeutung benutzt:
Schriftliche, in Vollbesitz der geistigen Kräfte und aus freiem Willen
bei Gerichten niedergelegte Verfügungen einer Person, in der sie im
Falle ihres Todes den Erbgang ihres Vermögens bestimmte.
Früher - zur Entstehungszeit dieser hier besprochenen letzwilligen
Verfügungen (17.-19.Jahrhundert) - unterschied man drei Formen, die
auch alle in dem benannten Bestand vorkommen:
-
Testament = eine einseitige letztwillige Verfügung, in welcher
jemand einen oder mehre Erben seines Vermögens oder Teile seines Vermögens
benennt. Das Testament kann außerdem enthalten: Bestimmungen über
die Teilung des Vermögens, über Art und weise des gewünschten
Begräbnisses, über Testamentsvollstrecker, über Stiftungen
und Vermächtnisse.
-
Wert für die Adelsforschung: Wegen seinen in früherer Zeit von
Adeligen oft genutzen Ergänzungsmöglichkeiten ist das Testament
die vielfältigste und historisch interessanteste Form der letzwilligen
Verfügung, da hier auch biographische Momente angesprochen werden,
oft auch Meinungsäußerungen über Zeiterscheinungen enthalten
sind, Mahnungen des adeligen Erblassers an seine Kinder, Verhaltensmaßregeln
für deren Leben, Zusammenstellungen und Listen (sogenannte Nachlaß-
oder Verlassenschafts-Inventarien) von Vermögensgegenständen,
(z.B. Kleidern, Büchern, Möbeln), usw.
-
Codizill = eine einseitige letztwillige Verfügung, in welcher
jemand über sein Vermögens oder Teile seines Vermögens verfügt,
wobei jedoch im Gegengsatz zum Testament die Benennung von Erben nicht
erforderlich war, aber auch durchaus enthalten sein kann. Im Laufe der
Zeit verlor das Codizill an Bedeutung. Schon im Preußischen Allgemeinen
Landrecht von 1794 war die Unterscheidung zwischen Testament und Codizill
unwesentlich.
-
Wert für die Adelsforschung: Dem Codizill kommt dieselbe hohe Bedeutung
zu wie dem Testament, da auch hier weitergehende Vefügungen enthalten
sein können. Zudem war es im Adel üblich, daß Erben benannt
wurden.
-
Erbvertrag = eine zweiseitige letztwillige Verfügung von zwei
Einzelpersonen (z.B. einem Ehepaar) oder einen Personengruppe (z.B. Vettern,
Geschwister), in welcher unmittelbar derjenige, der den Erbvertrag als
Parnter mit geschlossen hat, mit dem Vermögen oder Teilen des beerbt
wird.
-
Wert für die Adelsforschung: Ein historischer Erbvertrag zwischen
Edelleuten kann spezielle Rückschlüsse auf das Verhältnis
der Vertragsschließenden offenlegen, auch aus soziologischer und
besitzrechtlicher Sicht ist solch ein Vertrag sehr interessant. Zudem informiert
er, da das Vermögen, welches in einem Erbvertrag Vertragsgegenstand
ist, genau beschrieben werden muß, über die Beschaffenheit desselben,
eine voraussetzung, die beim Testament nicht in diesem Maße gegeben
sein muß.
Ist eines der oben erwähnten Dokumente von einer historischen Persönlichkeit
erhalten geblieben, lassen sich daraus Rückschlüsse sehr vielfältiger
Art ziehen. In der Regel sind nämlich folgende Bestandteile einer
letztwilligen Verfügung vorhanden, auch wenn eine Musterregel zum
Abfassen letzwilliger Verfügungen erst im 19.Jahrhundert eingeführt
wurde und die Codizille im Zeitraum von dreihundert Jahren sich in der
äußeren und inneren Form sehr wandelten. Mindestbestandteile
jedoch waren die ganze Zeit über:
-
Name desjenigen, der ein Testament aufsetzte
-
Aufzählung der Vermögenswerte, die zur Disposition standen
-
Nennung der Institutionen oder Personen, die über diese Vermögenswerte
nach dem Tode verfügen sollen
Unterschrift (meist auch mit Ort und Datum, jedoch besinders bei Testamenten
des 17.Jahrhunderts nicht immer vollständig erhalten geblieben oder
bei der Erstellung der letztwilligen Verfügung beachtet)
Letztwillige Verfügungen wurden den Gerichtsbehörden eingereicht,
die solche Dokumente mehr oder minder vollständig aufbewahrten. Sind
in späterer Zeit von den die Akten übernehmenden Archiven keine
radikalen Kassationsgrundsätze angewendet worden und auch keine kriegsbedingten
Ausfälle zu verzeichnen, so finden sich solche Testamente im Original
oder in Abschrift, versehen mit weiterem Schriftverkehr der Gerichte in
deutschen Staatsarchiven. Dort sind sie unterschiedlich gut erschlossen,
zum Teil durch Findbücher, durch Findkarteien oder auch nur chronologisch
oder nach den Nachnamenbuchstaben der Personen, die ihre letztwillige Verfügung
einreichten.
So verfügt das Schleswig-Holsteinische Landesarchiv zu Schleswig
über einen Bestand an Testamenten von Adeligen und Nichtadeligen aus
dem 19.Jahrhundert in seinem Bestand der Deutschen Kanzlei (Rep.62.5),
der jedoch nur nach Nachnamenbuchstaben und chronologisch sortiert ist
sowie überwiegend Verfügungen von in Schleswig-Holstein ansässigen
Personen enthält. Ein Register der Personen, die ihre letzwilligen
Verfügungen einreichten, ist dort leider nicht vorhanden. Ähnlich
sieht es in Beständen anderer Archive aus.
Einführung in den von uns indexierten Bestand
Wir haben einen dem oben erwähnten ähnlichen Bestand an fast
3.200 einzelnen Testamenten, Codizillen und Erbverträgen aus dem Zeitraum
von 1611 bis 1882 ermittelt und großzügig indexiert. Der Bestand
enthält unter anderem die Testamente von so bekannten Persönlichkeiten
wie dem französischen Maler Antoine Pesne (1757) und dem schon oben
erwähnten Politiker und militär Friedrich Ludwig August v.der
Marwitz. Auch das Dichterhepaar Baron und Baronin de la Motte-Fouqué,
der Gerichtsmediziner Johann Theodor Pyl (1795), die Musikertochter Gräfin
Wilhelmine Lichtenau geborene Enke (die Geliebte König Friedrich Wilhelm
II. von Preußen), der Hofbaurat Friedrich Gottlieb Schadow (1831)
oder der Philosoph Arthur Schopenhauer (1822) sind mit ihren letztwilligen
Verfügungen in diesem Aktenbestand ebenso enthalten wie der Naturforscher
Alexander v.Humboldt, der friederizianische Architekt Georg Wenzelaus v.Knobelsdorff
oder der General Friedrich Heinrich Graf Kleist v.Nollendorff.
Daneben aber finden sich tausende von letztwilligen Verfügungen
von historisch unbekannteren Persönlichkeiten, vor allem von Offizieren
jeden Ranges - vom Fähnrich bis zum General -, aber auch von verarmten
adeligen Torschreibern, Verwaltungsbeamten und deren Töchtern oder
Ehefrauen, auch von Stiftsfräuleins.
Unsere Indexierung weist folgende Merkmale auf: Bei jeder Person, die
eine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, sind folgende Angaben
- soweit ersichtlich und vorhanden - erfaßt worden (an einem fiktiven
Beispiel):
| Nachname |
Vorname |
Geburtsname bei Frauen |
Stand / Beruf |
Datum |
Aktenbezeichnung |
| Arenstorff, |
Agnes Friederike v., |
*Gräfin v.Kospoth |
MajorsGattin |
(1813), |
>Nrn.1542f |
Der vorige Eintrag sagt Folgendes aus:
-
Eine Frau Agnes Friederike v.Arentstorff, die als Gräfin v.Kospoth
geboren wurde, war die Eherfrau eines aktiven Majors. Sie errichtete eine
letztwillige Verfügung, die im Jahre 1813 bei einem Gericht eingereicht
wurde. Das Datum muß nicht dem Erstellungsdatum der Verfügung
entsprechen, ist aber in der Regel in diesem Jahr oder in den Jahren zuvor
errichtet worden. Die Verfügung und die möglicherweise zugehörigen
Beiakten befinden sich in dem Bestand eines norddeutschen Staatsarchivs.
Dort sind sie in einem Bestand niedergelegt. Innerhalb des Bestandes erfolgte
die Gliederung und Kennzeichnung der einzelnen Verfügungen nach dem
Nummernprinzip. Hier handelt es sich um zwei Akten zur selben Person mit
der Bezeichnung Nr.1542 und folgende (="f") Nr.1543.
-
"f" hinter einer Nummer bedeutet: auch die unmittelbar folgende
Nummer
-
"ff" hinter einem Nummer bedeutet: auch die beiden unmittelbar folgenden
Nummern
-
"N.N." anstatt eines Vornamens bedeutet: Non Nominatus, nicht genannter
Vorname
-
Erfaßt wurden grundsätzlich jedoch nur alle Edelleute, keine
nichtadeligen Personen. Frauen wurden unter ihrem Adelsnamen verzeichnet,
nicht wie in der Findkartei nur unter ihrem Heiratsnamen, d.h.m daß
nichtadelig vermählte Frauen hier unter dem Mädchennamen aufgeführt
werden mit der Bemerkung, welchen Ehenamen sie später trugen. Genannt
werden immer nur die Erstdaten der Erwähnung, nicht die gesamte Laufzeit
der Angelegenheit. Die Jahresdaten in Klammern helfen bei der biographischen
Einordnung der Personen.
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Website erstellt vom Institut Deutsche Adelsforschung, www.edelleute.de
Online gestellt am 04.10.2000