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Adelsforschung |
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Schwarzburger Adel 1716-1806
Die in Schwarzburg geadelten Bürgerlichen im 18. und frühen
19.Jahrhundert
Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war
in Deutschland eigentlich nur der Deutsche Kaiser und die von ihm ernannten
Inhaber des Großen Palatinats, des großen Hofpfalzgrafenamtes,
zur Adelsstanderhebung beziehungsweise Nobilitierung befugt, wenngleich
auch einige andere Fürsten bereits im 17.Jahrhundert eingene Nobilitierungen
vorgenommen hatten.
Einer dieser Hofpfalzgrafen war der Fürst v.Schwarzburg, der in
dieser Funktion neben der Verleihung von Wappenbriefen oder Ernennungen
von Rechtsgelehrten zu Notaren auch Adelsstanderhebungen vornahm. Welche
dies gewesen sind, davon zeugt eine Matrikel der Nobilitierungen aus diesem
Fürstenhause, welches wie alle anderen Inhaber des Großen Palatinats
nur im Namen des Kaisers tätig werden konnte. In der Matrikel werden
die genauen Tagesdaten der Nobilitierung genannt, ebenso aber auch der
in den Adel erhobene. Zu beachten ist, daß es sich voher sämtlich
um nichtadelige Familienzweige handelte; eine Verwandtschaft zu gleichnamigen
Familien ist daher durchaus möglich.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gern die genaue Bezeichnung des Fundortes
zu und den Standort, damit Sie sich gegebenenfalls Reproduktionen der originalen
Quellen aus einer bestimmten deutschen Staatsbibliothek bestellen können.
Folgende adelige Familiennamen sind in der Matrikel enthalten:
Quellen-Nachweise
zu einzelnen Namen bestellen!
Bastian, v.
Bötticher, v.
Brockenburg, v.
Faber, v.
Fricke, v.
Gebauer, v.
Hartwig, v.
Keßler gen.Sprengeisen, v.
Klein, v.
Meckel, v.
Meseberg, v.
Roensch, v.
Roßmann, v.
Schneidewin, v.
Schott, v.
Schreiber v.Schreibershoffen
Simonsen, v.
Smith, v.
Sprewitz, v.
St.George, de
Wendhausen, v.
Wurmb, v.
Ziegenhierd, v.
Ziegenhorn, v.
| Sie fragen - Wir antworten! |
Sie interessieren sich für einen der obigen Einträge? Dann
senden wir Ihnen gern den kompletten Quellen-Nachweis (bestehend aus genauem
Titel, Signaturenbezeichnung, Seitenangaben etc., Anschrift und eMail der
die Originalquellen besitzenden Institution) zu, mit dem Sie bequem Reproduktionen
vom Rechner aus bestellen können. Einfach den Sie interessierenden
Namen unten in das Feld einfügen.
| Welche Leistung erfolgt? |
Wir vermitteln Ihnen ausschließlich per eMail die
nötigen Quellennachweise, das heißt, wir sagen Ihnen, in welchen
deutschen Staatsarchiven und -bibliotheken sich Material zu einem Namen
befindet. |
| Weshalb keine Kopien? |
Da es sich bei den Quellen meist um seltene Drucke in
Bibliotheken bzw. um einmalige handschriftliche Akten in deutschen Staatsarchiven
handelt, können wir von hier aus leider keine Kopien anfertigen. |
| Woher gibt es Kopien? |
Reproduktionen müssen Sie sich von dem Eigentümer
der Quellen kommen lassen: Den Bibliotheken und Staatsarchiven. Wir nennen
Ihnen aber selbstverständlich Anschrift, eMail und auch schon einen
vorgefertigten speziellen Mustertext zum Bestellen. |
| Was kostet der Service? |
Nur 15,00 Euro je Familienname. Dafür stellen wir
Ihnen abschriftlich alle Nachweise aus unserem Zettelkasten zur Verfügung.
Wünschen Sie nur einen einzigen Nachweis, kostet dies lediglich 5,00
Euro. Und sollten wir keinerlei Nachweise finden, so entfallen für
Sie jegliche Kosten. |
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Ja, hier finden Sie Musterfragen
und -antworten zur Nachweis-Vermittlung von Quellen. |
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