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Kurländer Adelsfamilien 1798

Deutsche Adelige in kurländischen Revisionslisten des Jahres 1798

In diesen Revisionslisten wurden die anwesenden Adeligen in Kurland festgestellt und auch mit kurzen biographischen Daten festgehalten, die daher für die heutige Adelsforschung durchaus noch interessantes Miszellen-Material bieten. Hierzu ein Beispiel-Volleintrag:

Auf Wunsch senden wir Ihnen gern die genaue Bezeichnung des Fundortes zu und den Standort, damit Sie sich gegebenenfalls Reproduktionen der originalen Quellen aus einer bestimmten deutschen Staatsbibliothek bestellen können.

Folgende adelige Familiennamen sind in dem Zeitschriftenartikel enthalten:

Quellen-Nachweise zu einzelnen Namen bestellen!

Bieberstein (Bieberstein), Carolina v.
Bittowt, Friedrich v.
Bohm, Gerthruda v.
Borken, Friederike v.
Boyen, Jeanette v.
Buckau, Therese v.
Dangel, Maria v.
Dollenstern, Libella v.
Dunker, August v.
Dunker, Franz  (v.)
Engeström, Jonas v.
Goertz gen.Schlitz, Friedrich (v.?)
Heydeck gen.Stoessel, Carl v.der
Hippel, Christian (v.)
Hippel, Juliana (v.)
Hipppel, Christina (v.)
Hippel, Anna (v.)
Hohenfeld, Anna v.
Jacobi, Florentina v.
Kern, Otto v.
Lüttichau, Caroline (v.)
Otterstädt, Antoinette v.
Wernick, Louise v.
Roggenbau, Joachim v.
Rudorff, Sophia v.
Schleppegroel, Johanna v.
Schlick, N.N. de
Szydlowska, Gräfin Johanna v.
Wächter, Johann v.
Warnin, Christoph v.
Wasenaer, Johann (v.?)
Rennefeld, Juliane v.
Zinn, Christoph v.

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Sie interessieren sich für einen der obigen Einträge? Dann senden wir Ihnen gern den kompletten Quellen-Nachweis zu, mit dem Sie bequem Reproduktionen vom Rechner aus bestellen können. Einfach den Sie interessierenden Namen unten in das Feld einfügen. Bitte beachten Sie dabei auch die folgenden Hinweise auf Musterantworten und Kostenpflichtigkeit.
 
Welche Leistung erfolgt? Wir vermitteln Ihnen per eMail ausschließlich Quellennachweise. Das heißt: Wir teilen Ihnen mit, in welchen deutschen Staatsarchiven und Staatsbibliotheken sich Material zu einem Namen befindet.
Weshalb keine Kopien? Da sich Bibliotheken und Archive ein Reproduktionsrecht vorbehalten, können wir von hier aus leider keine Kopien anfertigen.
Woher gibt es Kopien? Reproduktionen müssen Sie sich von dem Eigentümer der Quellen kommen lassen: Den Bibliotheken und Staatsarchiven. Wir nennen Ihnen aber selbstverständlich Anschrift, eMail und auch schon einen vorgefertigten speziellen Mustertext zum Bestellen.
Was kostet der Service? 1 Nachweis 5,00 Euro / 2-3 Nachweise 9,90 Euro / ab 4 Nachweisen 19,90 Euro für eine nach oben unbegrenzte Zahl von Nachweisen. Sollten wir keine Nachweise finden, so fallen für Sie keinerlei Kosten an.
Gibt es Muster? Ja, hier finden Sie Musterfragen und -antworten zur Nachweis-Vermittlung von Quellen.
Ja, bitte senden Sie mir Quellennachweise zur obigen Nennung:

Ich habe Interesse:
nur am Quellen-Nachweis zu diesem Spezialvorkommen
auch an weiteren Quellen-Nachweisen zur Familie (soweit ermittelbar)
auch an Wappenquellen-Nachweisen zur Familie (soweit ermittelbar)

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