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Im 19.Jahrhundert hat sich ein adeliges Mitglied des Preußischen Heroldsamtes (1855-1920) die unendliche Mühe gemacht, die Adelsfamilien, die in Preußen und damit in sämtlichen Provinzen (Schlesien, Brandenburg, Posen, Westpreußen, Ostpreußen, Pommern, usw.) mit Grundbesitz angesessen und aktenmäßig nachweisbar waren, in einem mehrbändigen Werk zu verzeichnen.
Es handelt sich um Freiherr Leopold v.Ledebur (1799-1877) und sein dreibändiges Reihenwerk "Adelslexikon der preußischen Monarchie", welches seit 1855 in Berlin erschienen war. Es enthält meistens neben dem Namen eine Wappenbeschreibung, grundsätzlich aber keine Abbildungen, zu allen ermittelbaren Familien des Adels in Preußen, die nach dem 17.Jahrhundert erloschen waren oder zum Zeitpunkt der Herausgabe noch blühten, deckt also den Zeitraum der in den Jahren 1701 bis 1855 blühenden preußischen Adelsfamilien weitestgehend ab.
Die Besonderheit liegt bei diesem Lexikon weniger in den teilweise geschehenen Erwähnungen einzelner Persönlichkeiten, als mehr auf einem güterhistorischen Aspekt. Sofern ermittelbar, nennt der Verfasser die im Besitz der Familie befindlichen und befindlich gewesenen Güter und dies nicht nur im preußischen Raum, sondern auch in anderen Territorien wie Mecklenburg, Schweden, Sachsen, Bayern, Württemberg oder Kurland.
Diese Nennungen können - insbesondere wenn man davon ausgeht, daß ein Teil der Güter nur kurz in einem Familienbesitz gewesen sind - Ausgangspunkt sein für weitere Forschungen, da sich mit dem Bekanntsein der besessenen Rittergüter auch Lehnakten in staatlichen Archiven finden lassen. Die Einträge sebst sind sehr unterschiedlich umfangreich und reichen von leider nur einer Zeile bis hin zu mehreren Seiten. Wenn kein Grundbsitz nachweisbar ist (was bei einigen Einträgen der Fall ist), verweist Ledebur auf Vorkommen in den Offizierskorps der preußischen Armee, was nicht unineteressant ist, da sich hierüber viel an militärischen Daten rekonstruieren läßt. Hierzu drei Beispiele:
I. Eintrag unter gütergeschichtlichem Gesichtspunkt (kurz)
Neben dem Verfasser gab es noch weitere Mitarbeiter an dem großen Werk, welche hier nicht ungenannt bleiben sollen. Mitgearbeitet haben an seinem Adelslexikon 1855 der Oberlandesgerichtsrat Elsner v.Gronow (Bromberg, trug bei mit Informationen zu westpreußischen und posenschen Familien), der Leutnant Eduard v.Fehrentheil u.Gruppenberg (trug bei mit Auskünften über schlesische Familien), der Kammerherr Frhr. Victor v.Carlowitz (Dresden, trug bei mit Auskünften zu sächsischen Familien), der Hauptmann Karl Keck v.Schwartzbach (trug bei mit Auskünften zu niederlausitzischen Familien) sowie der Appellationsgerichtsrat Frhr. v.Proff-Irnich (trug bei mit Auskünften über rheinländische Familien).
Da die Bände mit zahlreichen Nachträgen versehen sind, bedurfte es bei einer Recherche bisher der Suche in mehreren Bänden. Durch das vorliegende Onlineregister läßt sich nun erstmals unkompliziert auf alle Bände zugleich zugreifen und auf einen Blick erkennen, welche Familien überhaupt enthalten sind.
Bei Bedarf senden wir Ihnen gern auf Wunsch die genauen Band- und Seitenangaben zu, mit denen Sie sich Reproduktionen bzw. Kopien der Volleinträge zusenden lassen können. Formulare hierzu finden Sie jeweils am Ende der folgenden Indexseiten: A-Bri | Bro-D | E-G | H-Kh | K | L-M | N-Ra | Re-Sch | Sco-Sz | T-Tr | Ts-Z |