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Auflösung adeliger Fideikommisse 1939-1945

Findhilfsmittel über Edelleute in Aktenbeständen des Reichsministeriums der Justiz

Die bevorzugte rechtliche Daseinsform von Latifundien und Rittergütern war für den Adel das Familiengut oder Fideikommiß. Diese Form der Bewirtschaftung sicherte der Familie den Erhalt des ganzen Gutes, es war gegen Veräußerung und Zersplitterung geschützt und der jeweilige Inhaber des Fideikommisses mußte bei der Übernahme die übrigen Anwärter (sogenannte weichende Erben) auszahlen oder finanziell unterstützen. Die meist großen Räumlichkeiten wurden genutzt, um Witwen und unverheirateten Töchtern als Aufenthalt zu dienen und so wurde von Generation zu Generation das Gut weitergegeben.

Die Fideikommißbewegung erreichte im 19.Jahrhundert ihren Höhepunkt, denn viele Edelleute versuchten nun in den sich rasant ändernden Zeiten (Industrialisierung, Landflucht, Mechanisierung) ihren Grund und Boden für die Familie zu erhalten. Da die republikanische und später dann auch die nationalsozialistische Landwirtschaftspolitik dieser Idee feindlich gegenüberstand und sie den Großgrundbesitz schwächen wollte (obgleich sie auf ihn zur Ernährung der Bevölkerung angewiesen war), wurden per Gesetz von 1919 und 1939 alle Fideikommisse aufgelöst. Dies geschah zunächst oft nur theoretisch, denn manchmal bestanden die Fideikommisse wegen langsamer behördlicher Tätigkeit noch 1938.

Am 1.Januar 1939 aber wurden alle noch existenten Familiengüter zum freien und veräußerbaren Eigentum des derzeigen Inhabers des Fideikommisses erklärt, teilweise aber auch in sogenannte "Schutzforste" umgewandelt. Aus dieser Zeit bis 1945 existieren noch viele Akten zu diesen Vorgängen, die personell und wirtschaftsgeschichtlich von hoher Bedeutung sind, auch wenn die Entscheidungen später namentlich im Osten durch die Enteignungen (sogenannte "demokratische Bodenreform") Makulatur wurden.

Zu diesem bedeutenden Überlieferungsbestand zählen auch über 100 Akten zu Edelleuten, die wir im folgenden Abschnitt vorstellen möchten. Wie stets können Sie bei uns die Standortinformation erfragen, so daß Sie bequem von Ihrem Rechner aus Reproduktionen oder Abschriften der entsprechenden Akten erhalten können!

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